18722/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.05.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Status der Bestellung des albanischen Botschafters in Wien

 

Mitte vorigen Jahres endete die Amtszeit des albanischen Botschafters Roland Bimo in Wien. Tirana machte im Juli 2023 einen Nachfolger namhaft. Bei der routinemäßigen Überprüfung stellte das BMEIA aber offensichtlich fest, dass es sich bei dem designierten Nachfolger um einen österreichisch-albanischen Doppelstaatsbürger handelt, der noch dazu in Österreich ein Gewerbe betreibt. Doppelstaatsbürgerschaft und gewerbliche Tätigkeit in Österreich werfen jedoch für Diplomat:innen aus Drittstaaten Fragen über diplomatische Immunität, Loyalität und Interessenskonflikte auf. Daher ist die Akkreditierung von Doppelstaatsbürgern und in Österreich gewerblich Tätigen nicht vorgesehen. 

Das BMEIA soll daher auch mittels Verbalnoten das Außenministerium in Tirana aufgefordert haben, eine alternative Kandidatin oder einen alternativen Kandidaten zu benennen. Fast ein Jahr später scheint dies aber noch nicht geschehen zu sein, und es gibt Gerüchte, dass ein österreichisches Regierungsmitglied im BMEIA entgegen die geltenden Regeln für die Akkreditierung des vom BMEIA abgewiesenen Kandidaten interveniert haben soll.  

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Ist es zutreffend, dass das BMEIA Verbalnoten an Tirana gerichtet hat, um gewerbliche Betätigung durch den designierten Kandidaten in Österreich zu hinterfragen?
    1. Wenn ja, wie viele derartige Verbalnoten und wann?
    2. Bitte um Übermittlung dieser Verbalnoten.
  1. Ist es zutreffend, dass der designierte Kandidat in Österreich einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht? Wäre dies ein Ausschlussgrund? 
    1. Wenn nein, wie viele Botschafter:innen aus Drittstaaten sind derzeit in Österreich akkreditiert, die vor ihrer Ernennung in Österreich einer gewerblichen Betätigung nachgegangen sind?
    2. Wird die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit in Österreich im Rahmen der Hintergrundüberprüfung von nominierten Diplomat:innen regelmäßig überprüft?
  1. Ist es zutreffend, dass das BMEIA Verbalnoten betreffend Doppelstaatsbürgerschaft des designierten Kandidaten an Tirana gerichtet hat? 
    1. Wenn ja, wie viele derartige Verbalnoten wurden übermittelt, und wann?
    2. Bitte um Übermittlung dieser Verbalnoten? 
  1. Ist es zutreffend, dass der designierte Kandidat Doppelstaatsbürger ist? Wäre dies ein Ausschlussgrund? 
    1. Wenn nein, wie viele Botschafter:innen aus Drittstaaten sind derzeit in Österreich akkreditiert, die Doppelstaatsbürger:innen Österreichs und des Entsendungsstaats sind?
    2. Wird der Besitz einer Doppelstaatsbürgerschaft in Österreich im Rahmen der Hintergrundüberprüfung von nominierten Diplomat:innen regelmäßig überprüft?
    3. Ist bekannt, ob der designierte Kandidat die österreichische Staatsbürgerschaft zurückgelegt hat oder im Falle einer Bestellung zurücklegen würde? Wurde eine Zurücklegung als Bedingung an Albanien übermittelt?
  1. Ist es korrekt, dass das österreichische Außenministerium bereits im September 2023 das albanische Außenministerium darüber informiert hat, das dem designierten Kandidaten notwendige Voraussetzungen für das Amt des Botschafter fehlen, und das BMEIA daher den Wunsch nach einem Alternativkandidaten bzw. einer Alternativkandidatin Ausdruck verleiht?
  2. Gab es andere Formen offizieller Kommunikation zwischen Wien und Tirana zum Thema Ernennung für die Nachfolge von Botschafter Bimo?
    1. Wenn ja, welche, und wann?
    2. Bitte um Übermittlung dieser Kommunikationen.
  1. Ist es korrekt, dass der designierte Kandidat auch bei der Wiener Gebietskrankenkassa versichert war bzw. der ÖGK versichert ist und seit gut 30 Jahren in Österreich lebt?
  2. Sind Doppelstaatsbürgerschaft und Gewerbeausübung die Gründe für die lange Verzögerung im Akkreditierungsprozess?
    1. Wenn nein, welche anderen Gründe liegen vor?
  1. Aus welchen Gründen wird die Bestellung seit Juli 2023 diskutiert, statt sie entweder mangels der notwendigen Voraussetzungen abzulehnen oder sie zu akzeptieren?
  2. Welche Gesetzesgrundlagen oder andere Kriterien regeln die Akkreditierung oder Nichtakkreditierung von Botschafter:innen in Österreich? Welche Regeln gibt es spezifisch für Gewerbeausübung und Staatsbürgerschaft?
  3. Welche Abteilung bzw. welche Personen im BMEIA haben Entscheidungen in diesem Fall getroffen? 
  4. Wann und inwiefern war Außenminister Schallenberg in den Prozess eingebunden?
  5. Welche anderen Regierungsmitglieder waren in den Prozess eingebunden bzw. haben sich in den Prozess involviert?
  6. Ist es zutreffend, dass die Bundesministerin für EU und Verfassung, Karoline Edtstadler, in diese Bestellung involviert war bzw. sich eingebracht hat? Wenn ja, inwiefern und aus welchen Gründen?