Eingelangt am 24.05.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Helmut
Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Status der Bestellung des
albanischen Botschafters in Wien
Mitte vorigen Jahres endete die Amtszeit des
albanischen Botschafters Roland Bimo in Wien. Tirana machte im Juli 2023 einen
Nachfolger namhaft. Bei der routinemäßigen Überprüfung
stellte das BMEIA aber offensichtlich fest, dass es sich bei dem designierten
Nachfolger um einen österreichisch-albanischen Doppelstaatsbürger
handelt, der noch dazu in Österreich ein Gewerbe betreibt.
Doppelstaatsbürgerschaft und gewerbliche Tätigkeit in Österreich
werfen jedoch für Diplomat:innen aus Drittstaaten Fragen über
diplomatische Immunität, Loyalität und Interessenskonflikte auf.
Daher ist die Akkreditierung von Doppelstaatsbürgern und in
Österreich gewerblich Tätigen nicht vorgesehen.
Das BMEIA soll
daher auch mittels Verbalnoten das Außenministerium in Tirana
aufgefordert haben, eine alternative Kandidatin oder einen alternativen
Kandidaten zu benennen. Fast ein Jahr später scheint dies aber noch nicht
geschehen zu sein, und es gibt Gerüchte, dass ein österreichisches
Regierungsmitglied im BMEIA entgegen die geltenden Regeln für die
Akkreditierung des vom BMEIA abgewiesenen Kandidaten interveniert haben
soll.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Ist es zutreffend, dass das BMEIA
Verbalnoten an Tirana gerichtet hat, um gewerbliche Betätigung durch
den designierten Kandidaten in Österreich zu hinterfragen?
- Wenn ja, wie viele derartige Verbalnoten
und wann?
- Bitte um Übermittlung dieser
Verbalnoten.
- Ist es zutreffend, dass der designierte
Kandidat in Österreich einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht?
Wäre dies ein Ausschlussgrund?
- Wenn nein, wie viele Botschafter:innen aus Drittstaaten
sind derzeit in Österreich akkreditiert, die vor ihrer Ernennung in
Österreich einer gewerblichen Betätigung nachgegangen sind?
- Wird die Ausübung einer gewerblichen
Tätigkeit in Österreich im Rahmen der
Hintergrundüberprüfung von nominierten Diplomat:innen
regelmäßig überprüft?
- Ist es zutreffend, dass das BMEIA
Verbalnoten betreffend Doppelstaatsbürgerschaft des designierten
Kandidaten an Tirana gerichtet hat?
- Wenn ja, wie viele derartige Verbalnoten
wurden übermittelt, und wann?
- Bitte um Übermittlung dieser
Verbalnoten?
- Ist es zutreffend, dass der designierte
Kandidat Doppelstaatsbürger ist? Wäre dies ein
Ausschlussgrund?
- Wenn nein, wie viele Botschafter:innen aus
Drittstaaten sind derzeit in Österreich akkreditiert, die
Doppelstaatsbürger:innen Österreichs und des Entsendungsstaats
sind?
- Wird der Besitz einer
Doppelstaatsbürgerschaft in Österreich im Rahmen der
Hintergrundüberprüfung von nominierten Diplomat:innen
regelmäßig überprüft?
- Ist bekannt, ob der designierte Kandidat
die österreichische Staatsbürgerschaft zurückgelegt hat
oder im Falle einer Bestellung zurücklegen würde? Wurde eine
Zurücklegung als Bedingung an Albanien übermittelt?
- Ist es korrekt, dass das
österreichische Außenministerium bereits im September 2023 das
albanische Außenministerium darüber informiert hat, das dem
designierten Kandidaten notwendige Voraussetzungen für das Amt des
Botschafter fehlen, und das BMEIA daher den Wunsch nach einem
Alternativkandidaten bzw. einer Alternativkandidatin Ausdruck verleiht?
- Gab es andere Formen offizieller
Kommunikation zwischen Wien und Tirana zum Thema Ernennung für die
Nachfolge von Botschafter Bimo?
- Wenn ja, welche, und wann?
- Bitte um Übermittlung dieser
Kommunikationen.
- Ist es korrekt, dass der designierte
Kandidat auch bei der Wiener Gebietskrankenkassa versichert war bzw. der
ÖGK versichert ist und seit gut 30 Jahren in Österreich lebt?
- Sind Doppelstaatsbürgerschaft und
Gewerbeausübung die Gründe für die lange Verzögerung
im Akkreditierungsprozess?
- Wenn nein, welche anderen Gründe
liegen vor?
- Aus welchen Gründen wird die Bestellung
seit Juli 2023 diskutiert, statt sie entweder mangels der notwendigen
Voraussetzungen abzulehnen oder sie zu akzeptieren?
- Welche Gesetzesgrundlagen oder andere
Kriterien regeln die Akkreditierung oder Nichtakkreditierung von
Botschafter:innen in Österreich? Welche Regeln gibt es spezifisch
für Gewerbeausübung und Staatsbürgerschaft?
- Welche Abteilung bzw. welche Personen im
BMEIA haben Entscheidungen in diesem Fall getroffen?
- Wann und inwiefern war Außenminister
Schallenberg in den Prozess eingebunden?
- Welche anderen Regierungsmitglieder waren in
den Prozess eingebunden bzw. haben sich in den Prozess involviert?
- Ist es zutreffend, dass die Bundesministerin für EU und Verfassung,
Karoline Edtstadler, in diese Bestellung involviert war bzw. sich
eingebracht hat? Wenn ja, inwiefern und aus welchen Gründen?