18728/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.05.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maximilian Köllner, MA, Michael Seemayer
Genossinnen und Genossen,
an den Bundeskanzler
betreffend „Verschlimmbesserung des neuen Zivildienstgesetzes“
Eine Novellierung des Zivildienstgesetzes wurde erst kürzlich vorgestellt und in Begutachtung geschickt. Diese Novellierung soll laut Ihrem Staatssekretariat Vereinfachungen und mehr Flexibilität für Zivildiener versprechen. Dabei weisen geplante Maßnahmen, wie die Bekämpfung von System-Umgehungen durch ärztliche Atteste die psychische Gesundheit betreffend oder die Anordnung fachärztlicher Untersuchungen zur Missbrauchsverhinderung von Untauglichkeit, Fragen nach ihrer Wirksamkeit auf. Es scheint, als würde es an allen Ecken und Enden der Novelle an klaren Kriterien fehlen und stattdessen unnötige Bürokratie schaffen. Und das vor allem gegenüber jungen Menschen, die ohnehin unter Druck stehen.
Die Teilbarkeit des Zivildienstes ist in Einzelfällen sinnvoll, doch bleibt unklar, wie wirtschaftliche oder familiäre Interessen definiert und überprüft werden. Diese Regelung könnte zu Ungleichbehandlung und weiteren administrativen Herausforderungen führen, was nicht im Sinne einer Evaluierung des Zivildienstgesetzes sein kann. Auch der „Papamonat“ für Zivildiener erscheint familienfreundlich, doch stellt sich die Frage, wie diese Regelung mit den betrieblichen Erfordernissen der Einrichtungen vereinbar ist. Die Dienstplanung könnte durch zusätzliche Freistellungen beeinträchtigt werden. Viele offene Fragen, welche vermeidbar wären, hätte man sich auf wesentliche Dinge konzentriert, etwa auf die administrative Entlastung junger Menschen.
Ebenfalls scheint es geradezu absurd, dass die Abschaffung der Arbeitsmarktneutralität für Berufsmodelle im Zivildienst als Mittel zur Förderung der Arbeitsmarktintegration betrachtet wird, obwohl sie gleichzeitig den eigentlichen Sinn des Zivildienstes untergräbt und erhebliche Risiken in sicherheitsrelevanten Bereichen mit sich bringt.
Angesichts der vielen Unklarheiten stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Inwieweit wurden Zivildiener bei der Ausarbeitung der Gesetzesnovelle miteingebunden? Falls keine Einbindung stattfand, was waren die Gründe dafür?
2. Welche Statistiken belegen, dass Jugendliche das Zivildienstsystem gezielt umgehen, indem sie ärztliche Atteste aufgrund psychischer Belastungen vorlegen?
3. Wie wird sichergestellt, dass die zusätzlichen Facharztuntersuchungen bei Zivildienern mit psychischen Belastungen nicht zu einer Stigmatisierung oder Diskriminierung führen?
4. Welche konkreten Kriterien werden angewendet, um zu bestimmen, wann eine zusätzliche fachärztliche Untersuchung angeordnet wird?
5. Welche Beweise oder konkreten Vorfälle liegen der Regierung vor, die den Verdacht begründen, dass Ärzt:innen unzulässige Atteste ausstellen, um Zivildienstleistende vom Dienst zu befreien?
6. Wie rechtfertigt die Regierung ihre Anschuldigungen gegen Ärzt:innen, wenn keine soliden Beweise oder Untersuchungen vorliegen, die den Verdacht auf unzulässige Attestausstellungen stützen?
7. Inwiefern besteht die Gefahr, dass die Beschuldigung von Ärzt:innen ohne ausreichende Beweise zu einem Vertrauensverlust in die ärztliche Ethik und Unabhängigkeit führt?
8. Unter welchen Voraussetzungen können Zivildiener den „Papamonat“ in Anspruch nehmen?
9. Welche Auswirkungen hat die Einführung des Papamonats auf die Dienstplanung der Einrichtungen?
10. Welche Regelungen gelten für die stundenweise Inanspruchnahme der Dienstfreistellung?
11. Welche Berufsmodule sind für Zivildiener zukünftig verfügbar, und wie werden diese Module den Fachkräftemangel adressieren?
12. Wie wird die Qualität und Sicherheit der Tätigkeiten von Zivildienern ohne Aufsichtsperson gewährleistet?
13. Welche weiteren Anpassungen des Zivildienstgesetzes sind geplant, um auf zukünftige Herausforderungen und Entwicklungen zu reagieren?