18750/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.05.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Dr.in Petra Oberrauner, Philip Kucher,
Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Schleppender Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos an Autobahnen und Schnellstraßen

Während E-Autos in Asien und den USA auch 2024 ein Wachstumsmarkt sind, ist der Absatz in Europa im ersten Quartal 2024 um 11% zurückgegangen. In Österreich gingen die Neuzulassungen um 8,2% zurück, nachdem die Branche 2023 noch einen Anstieg um 39,4% erlebte.[1]

Eine der Ursachen für die aktuelle Krise beim Umstieg auf das E-Auto dürfte die mangelnde Ladeinfrastruktur sein, deren Ausbau nur sehr schleppend vorankommt. Im Dezember 2022 hatte ASFINAG-Vorstand Hartwig Hufnagl zwar angekündigt bis 2030 1500 Ladepunkte mit mindestens 150 Kilowatt für PKWs zu errichten.[2] Bislang gibt es auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen jedoch gerade einmal an 36 Standorten insgesamt 270 Ladepunkte für Elektroautos. Auch in den kommenden Jahren wird kein extremer Zuwachs an Ladestationen zu erwarten sein, da die ASFINAG aktuell zunächst einmal an einer europaweiten Ausschreibung der Konzessionen für deren Errichtung und Betrieb arbeitet und mit einer Zuschlagserteilung nicht vor Ende 2025 zu rechnen ist.[3]

 Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

1.       Wo liegen nach Kenntnis ihres Ministeriums die Gründe dafür, dass es an den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen bislang erst 270 Ladepunkte an 36 Standorten gibt?

2.       Wie hat sich die Anzahl der Ladestationen in den vergangenen fünf Jahren an den Autobahnen und Schnellstraßen verändert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

3.       Wie viele Ladestationen an den Autobahnen und Schnellstraßen strebt die Bundesregierung jeweils für die Jahre 2025 bis 2030 an?

4.       Warum hat sich die ASFINAG dazu entschlossen zwar die notwendige Stromversorgung zu bauen, die Errichtung und den Betrieb der Ladestationen jedoch nicht selber zu betreiben sondern auszuschreiben?

5.       Warum erfolgt die Ausschreibung erst jetzt und ist nicht bereits früher angegangen worden?

6.       Bis wann soll die Ausschreibung der Konzessionen für die Errichtung und den Betrieb der Ladestationen abgeschlossen und die Zuschläge erteilt worden sein?

7.       An wie viele verschiedene Interessenten sollen mindestens bzw. maximal Zuschläge erteilt werden?

8.       Nach welchen Kriterien werden die Zuschläge erteilt werden?

9.       Ist es geplant, die Betreiber der Ladestationen dazu zu verpflichten, im Sinne der Preistransparenz nach Kilowattstunden abzurechnen und die jeweils aktuellen Preise im Ladestellenverzeichnis zu melden?

 



[1] https://www.diepresse.com/18379492/absatz-von-e-autos-schwaechelt-und-mit-ihm-der-ganze-automarkt; https://www.wienerzeitung.at/a/warum-du-lieber-noch-kein-e-auto-kaufen-solltest

 

[2] https://www.bmk.gv.at/service/presse/gewessler/2022/20221212_eLadestellen.html

 

[3] https://www.derstandard.at/story/3000000218061/asfinag-schreibt-konzessionen-fuer-e-auto-ladeinfrastruktur-aus