18753/J XXVII. GP
Eingelangt am 29.05.2024
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Anfrage
Des Abgeordneten Lausch
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Islamismusverdächtiger konnte fast zwei Jahre lang Justizwache-Ausbildung absolvieren
In einer OTS – Aussendung konnte man am 29.Mai 2024 folgendes lesen:
„Dem freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Christian Lausch liegen Informationen vor, wonach vor wenigen Tagen ein Justizwache-Aspirant seine Ausbildung aufgrund von Verbindungen in die Islamistenszene, von der bekanntlich hohe Terrorgefahr ausgeht, abbrechen musste und gekündigt wurde. „Zu diesem Skandal werde ich heute in der Aussprache des parlamentarischen Justizausschuss die grüne Justizministerin Zadic befragen. Denn offenbar konnte der Islamismusverdächtige fast zwei Jahre die Ausbildung zum Justizwachebeamten absolvieren, bevor jetzt kurz vor der abschließenden Dienstprüfung endlich eingeschritten wurde. Wo war hier die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst DSN? Wie konnte diese Person überhaupt in den Justizwachedienst aufgenommen werden und dieses offensichtliche Sicherheitsrisiko fast zwei Jahre folgenlos bleiben? Wurde hier gar absichtlich weggeschaut? Justizanstalten sind für die Sicherheit unserer Bevölkerung hochsensible Bereiche, daher muss die grüne Justizministerin hier vollumfänglich Rede und Antwort stehen!“, so Lausch, der dazu auch eine parlamentarische Anfrage ankündigte.
Weiters bestehe auch „dringlichster Aufklärungsbedarf“ rund um die Tätigkeiten des Islamismusverdächtigen im Zuge seiner Ausbildung, die ebenfalls „eine Sicherheitsrelevanz höchsten Ausmaßes“ habe. „In den Justizanstalten sind zahlreiche in Zusammenhang mit Terrorismus verurteilte oder verdächtige Islamisten inhaftiert. Es besteht daher die absolut lebensnahe Annahme, dass dieser Aspirant im Zuge seiner Praxisphase, in der er vollen Einblick in alle inneren Abläufe einer Justizanstalt bekommen hat, mit diesen Insassen in Kontakt gekommen sein könnte. Allein der Umstand, dass hier 22 Monate lang jemand, dessen Aufgabe eigentlich der Schutz unserer Bevölkerung vor islamistischen Terroristen ist, in Wahrheit zu diesen ein ‚Bruder im Geiste‘ gewesen sein könnte, ist erschütternd und darf nicht ohne Konsequenzen bleiben! Denn davon geht nicht nur eine potenzielle Gefahr für unsere Bevölkerung aus, sondern besonders auch für alle anderen Justizwachebediensteten“, erklärte NAbg. Christian Lausch, der im Zivilberuf selbst Justizwachebediensteter ist.
„Null Toleranz für Islamisten“ müsse in allen Bereichen oberstes Gebot sein, das nicht durch eine „falsche und daher gefährliche Toleranz“ aufgeweicht werden dürfe: „Daher ist für linksutopische ‚Multikulti‘-Fantasien, wie sie in der politischen DNA der Grünen verankert sind, gerade im Sicherheitsbereich überhaupt kein Platz!“
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Werden Berufswerber bevor sie aufgenommen werden, einer Sicherheitsüberprüfung oder erweiterten Sicherheitsprüfung unterzogen?
a. Wenn ja, was genau wird bei einer Sicherheitsüberprüfung und erweiterten Sicherheitsüberprüfung überprüft?
2. Wurde Mohab S. von der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) vor seiner Aufnahme in den Justizwachedienst einer erweiterten Sicherheitsprüfung unterzogen?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Wenn ja, wurde der Generaldirektion (GD) das Ergebnis der Überprüfung vorgelegt?
3. Welche Unterlagen und Dokumente hat ein Berufswerber vorzulegen?
a. Werden diese Unterlagen und Dokumente auf ihre Echtheit überprüft?
4. Von wo genau wurde der Berufswerber Mohab S. von den Beamten des DNS abgeholt?
5. Wann wurde die GD über das verdächtige Verhalten des Mohab S. informiert?
6. Wann wurden Sie von der GD informiert?
7. Wurden Sie vom Innenmister informiert?
a. Wenn ja, wann?
8. Wie viele Personen sind zurzeit wegen Terrorverdachts und Bildung einer kriminellen Organisation in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Haft?
9. Können Sie und die GD ausschließen, das Mohab S. im Zuge seiner Ausbildung mit diesen gefährlichen Insassen Kontakt hatte?
10. Gab es bei diesen Kontakten einen schriftlichen oder mündlichen Austausch von Informationen?
a. Wenn ja, was war der Inhalt dieser Informationen?
11. Gibt es durch das eigene Ressort und/oder durch den DNS auch Ermittlungen gegen Insassen oder auch gegen weitere Strafvollzugsbedienstete?
12. Wurde Mohab S. im privaten oder im beruflichen Bereich dem DNS auffällig?
13. Welche Maßnahmen werden von Ihrer Seite oder von Seiten der GD gesetzt, um solche Vorkommnisse hinkünftig hintanzuhalten?
14. Was war die Rechtsgrundlagen für die Auflösung des Dienstverhältnisses mit Mohab S.?