18757/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.06.2024
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Kontrolle der Fahrverbote auf niederrangigem Straßennetz in Tirol

 

In Tirol wurden erstmals im Sommer 2019 „Abfahrverbote“ auf das niederrangige Straßennetz verhängt, um den Verkehrsfluss in den Ortsdurchfahrten bzw. auf Landesstraßen sicherzustellen und die Versorgungssicherheit aber auch beispielsweise Rettungseinsätze an Stautagen bzw. Wochenenden sicherzustellen. Auch heuer sind solche wieder vorgesehen. Das Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge, die sich in Tirol auf Durchreise befinden. Ausgenommen von diesen Fahrverboten sind der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr:

„Ab 09. Mai 2024 gelten an Wochenenden Fahrverbote auf mehreren Landesstraßen bzw. dem niederrangigen Straßennetz in den Bezirken Innsbruck/Innsbruck Land, Kufstein, Imst und Reutte. Dies ist eine Maßnahme seitens der Tiroler Landesregierung, um dem massiven Ausweichverkehr bei Stausituationen entgegenzuwirken. Unmittelbar an den Abfahrten werden KFZ-LenkerInnen, sofern sie nicht dem Ziel-, Quell und Anrainerverkehr zugerechnet werden können, keine Möglichkeit haben, örtliche Stauumfahrungen vorzunehmen. Die Fahrverbote gelten generell vom 09.05.2024 bis 13.10.2024, jeweils an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 07:00 bis 19:00 Uhr.“[1]

Bei den Fahrverboten handelt es sich um Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörde. Auf der Homepage des Landes Tirol ist weiters zu lesen:

„So werden die Fahrverbote durch die Verkehrspolizei in das Verkehrsinformationssystem des Innenministeriums eingespielt und stehen damit den Navi-BetreiberInnen zur Verfügung. Damit herrscht die Zuversicht, dass die Navis die Strecke dann so berechnen, dass es zu keinem Ausweichverkehr kommt. Die Tiroler Polizei und eigens geschulte Straßenaufsichtsorgane kontrolliert die Fahrverbote zudem an neuralgischen Punkten.“

Obwohl es inzwischen wieder mehr Zulauf bei der Polizei gibt, wird immer wieder medial die Personalnot bei der Polizei thematisiert.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Stehen Sie in Abstimmung mit den Land Tirol um die Fahrverbote kontrollieren zu können?

2.    Wie erfolgt die Koordination zur Kontrolle der Fahrverbote?

3.    Steht bei der Polizei genügend Personal für die Kontrolle der Fahrverbote für das niederrangige Straßennetz in Tirol zur Verfügung?

4.    Falls nein, welche anderen Lösungsmöglichkeiten wurden in Betracht gezogen?

5.    Ist eine Personalaufstockung bei der Polizei zur Kontrolle der Fahrverbote vorgesehen oder bereits erfolgt? Wenn ja, wann und in welchem Ausmaß?

6.    Wäre ein Assistenzeinsatz des Bundesheeres möglich und stehen Sie diesbezüglich mit der zuständigen Ministerin in Kontakt?

7.    Ist für die Kontrollen ein Personalplan erstellt worden?

a)    Wenn ja, wie sieht dieser nach Bezirken aus?

b)    Wenn nein, wie erfolgt die Personalzuteilung für die Kontrollen?

8.    Wie viel Personal ist notwendig, um die Fahrverbote effektiv kontrollieren zu können? Bitte um Auflistung nach Bezirken.

9.    Welchen Anteil der Kontrollen übernimmt die Polizei, welchen die erwähnten „Straßenaufsichtsorgane“? Bitte um Auflistung nach Bezirken.

10. Wie viel Personal der Polizei wurde zur Kontrolle der Fahrverbote in Tirol bislang (beginnend mit Sommer 2019) zur Verfügung gestellt? Bitte um Auflistung nach Sommer und Winter je Bezirk.



[1] Vgl.: https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehrs-und-seilbahnrecht/fahrverbote-an-reisetagen/