18758/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.06.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Managementzentrum Opferhilfe

 

Im Gewaltschutz wurde in den vergangenen Jahren hauptsächlich über Budgetaufstockungen an Verbesserungen gearbeitet. Nach wie vor fehlt es aber an einer umfassenden Strategie, wie die verschiedenen Bundesländer-Programme allen Betroffenen gleich gute Hilfsangebote anbieten können. Das kritisiert auch der Rechnungshof. Noch interessanter an dem Bericht1 ist der Verweis auf das Managementzentrum Opferhilfe. Seit 2011 soll dieses Zentrum im Auftrag des BMJ Ausbildungen zur Prozessbegleitung organisieren, Qualitätsstandards überarbeiten und sich um Informationen und Verbesserungsvorschläge kümmern. Alleine in den Jahren 2018 bis 2021 wurden dafür 1,51 Mio Euro ausbezahlt - offenbar mangelt es aber trotzdem an Strategie und Koordination. So hat das Managementzentrum kaum Personal und selbst von diesem scheint lediglich eine Person für die tatsächliche Abwicklung zuständig zu sein. Nachdem das Managementzentrum seit mehr als zehn Jahren diese Kernaufgabe des BMJ übernimmt und die Kritik an der mangelnden Abstimmung auch genauso lange schon anhält, stellt sich aber die Frage, ob die Abwicklung und Finanzierung über das Managementzentrum tatsächlich die effizienteste Lösung darstellt. 

Schwierig ist die Interpretation des Managementzentrums als beste Lösung besonders, da die Mitarbeiter:innen des Managementzentrums keine Erfahrungen im Bereich der Opferhilfe hatten und direkt die Leitung übertragen bekommen haben, teilweise sind sie auch nebenbei in gänzlich fachfremden Gebieten als Berater:innen tätig2. Fraglich ist ebenfalls, inwiefern das Center of Legal Competence tatsächlich als übergeordnete Trägerorganisation nötig ist oder ob das Zentrum nicht auch eigenständig operieren könnte.

Zugegebenermaßen hat das BMJ schon vor einiger Zeit klargestellt, dass das Managementzentrum bei involviert Organisationen viel Anerkennung erhält3, alleine die Vielzahl der genannten Einrichtungen und jahrelange Berichterstattung zeigen aber, dass die Orientierung im System für Betroffene nach wie vor eine Herausforderung darstellt.

Offen bleibt also, inwiefern es beispielsweise Zielwerte gibt, die zur besseren Abstimmung gesetzt werden oder ob das Managementzentrum im Rahmen seines dauerhaften Auftrags in Folge einer Verordnung sozusagen ungestört und potenziell unbeachtet vor sich hinarbeitet, während das restliche Land genau so eine Koordinierungsstelle sucht.

1https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_21_Gewalt_und_Opferschutz_Frauen.pdf

2https://www.justiz.gv.at/service/opferhilfe-und-prozessbegleitung/managementzentrum-opferhilfe-(mz-o).2c94848535a081cf0135a49e31aa001d.de.html 3https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVI/III/141/imfname_692114.pdf

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Summen erhielt das Managementzentrum Opferhilfe in den vergangenen fünf Jahren jeweils aus dem Budget des Justizministeriums? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
  2. Auf welcher Basis werden diese Summen berechnet?
  3. Welche konkreten Leistungen erbrachte das Managementzentrum Opferhilfe in diesen jeweiligen Jahren? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
  4. Gab es in den vergangenen fünf Jahren Koordinierungsgespräche mit dem Managementzentrum Opferhilfe, um deren Tätigkeiten besser nachvollziehen zu können?
    1. Falls ja: Welche?
    2. Falls nein: Warum nicht?
  1. Gab es in den vergangenen fünf Jahren Bestrebungen, das Managementzentrum Opferhilfe stärker in die Entwicklung eines abgestimmten Gewaltschutzkonzepts einzubinden?
    1. Falls ja: Welche Maßnahmen wurden dazu gesetzt?
    2. Falls nein: Warum nicht?
  1. Gab es in den vergangenen fünf Jahren bzw in Folge des Rechnungshofberichtes Überlegungen, die Tätigkeiten des Managementzentrum Opferhilfe durch Mitarbeiter des BMJ selbst durchzuführen?
    1. Falls ja: Wurden dabei finanzielle Auswirkungen berechnet und zu welchem Ergebnis ist man gekommen?
    2. Falls nein: Warum nicht?
  1. Wurde in den vergangenen fünf Jahren geprüft, ob der Erlass zur Einrichtung des Managementzentrum überprüft oder aktualisiert werden solle?
    1. Falls ja: Mit welchem Ergebnis?
    2. Falls nein: Warum nicht?