18766/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.06.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Krisenfeste Manager-Boni beim Verbund
Seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit einhergehenden Auswirkungen auf Erdöl- und Erdgaslieferungen aus Russland und sind die Preise auf den Energiemärkten deutlich gestiegen. Auch wenn die Preise für Strom und Gas zuletzt wieder zurückgegangen sind, haben die durch den kriegsbedingten Angebotsschock verursachten Preisanstiege der letzten Jahren den Energieunternehmen in Europa Rekordgewinne beschert. Diese "Zufallsgewinne"(1) werden in Österreich seit 2022 über einen - von der Europäischen Kommission per Verordnung festgesetzten - "Energiekrisenbeitrag" besteuert. (2) Die Maßnahme wurde in Östererich bereits mehrmals verlängert und verschärft. Trotz Nachschärfung und Verlängerung ist das Aufkommen aus dem Energiekrisenbeitrag mit bisher 255 Mio. EUR (Stand Ende 2023) vergleichsweise bescheiden. Mit ein Grund dafür sind neben den zuletzt wieder gesunkenen Energiepreisen die großzügigen Absetzbeträge für Investitionen in erneuerbare Energien.(2)
Österreichs Energieversorgungsunternehmen (EVUs) sind mehrheitlich im staatlichen Besitz, nur ein Teil der Anteile befindet sich im Streubesitz. Der Wettbewerb zwischen den verschiedenen staatlichen Energieunternehmen ist nicht zuletzt aufgrund der vielen gegenseitigen Beteiligungen und Verflechtungen und des grundsätzlichen Interessenskonflikts als staatlicher Eigentümer UND Regulator stark eingeschränkt. Aus der Mehrfachrolle der öffentlichen Hand als Eigentümer der EVUs und als für die regulatorischen Rahmenbedingungen verantwortlicher Gesetzgeber resultiert ein wettbewerbsbeschränkender Interessenkonflikt. Das Österreichische Wirtschaftsinstitut (WIFO) attestiert in seiner Analyse zur Wettbewerbssituation Österreichs Energiewirtschaft einen massiven "Zielkonflikt zwischen von der öffentlichen Eigentümerseite erwarteten hohen Dividenden und den von der Politik versprochenen niedrigen Strompreisen sowie den von den Beschäftigten der Energiewirtschaft gewohnten äußerst attraktiven Gehältern." Die (halb-)staatliche Energiewirtschaft und ihr Management profitiert sowohl von den Privilegien des öffentlichen Eigentums als auch denen der Privatwirtschaft (zB bei der Remunerationspolitik), allerdings ohne das in der Privatwirtschaft ansonsten übliche unternehmerischer Risiko. (4) Quasi eine geschützte Werkstätte - inklusive (Versorgungs-)Jobs für (ehemalige) politische Entscheidungsträger oder deren Umfeld. So war der derzeitige Vorstand des mehrheitlich im staatlichen Eigentum stehende Energieversorgers Verbund Michael Strugl, davor ÖVP-Wirtschaftslandesrat in Oberösterreich.(5) Er ist damit nicht allein, ehemalige Politiker zieht es gern in die (Landes-)Energieversorger. (6) Das Ergebnis dieser "Österreichischen Energielösung": Der unternehmerische Wettbewerb bleibt auf der Strecke und die Konsumenten bezahlen (zu) hohe Energiepreise.
Das Management der staatlichen Energieversorgungsunternehmen gehört in den letzten Jahren - nicht ganz überraschend - zu den Gewinnern der Energiekrise: Sprudeln die von hohen Energiepreisen getriebenen Gewinne der Energieunternehmen, dann tun das auch die Boni der Manager:innen. Verbund-Vorstand Michael Strugl bekam 2021 neben seinem Grundgehalt in Höhe von 750.000 EUR einen gewinnabhängigen Bonus von 472.000 EUR. 2022 flossen an ihn bereits 833.000 EUR an Bonuszahlungen (+76%). Die Vergütung eines durchschnittlichen Mitarbeiters, bzw. einer durchschnittlichen Mitarbeiterin stieg in demselben Zeitraum lediglich um 1,74%. (7) Der Verbund steht - über die ÖBAG - zu 51% im Eigentum der Republik Österreich, 25% hält ein Syndikat aus EVN und Wiener Stadtwerke, 5% gehören der TIWAG, der Rest befindet sich im Streubesitz. ÖBAG-Vorständin Edith Hlawati sitzt im Verbund-Aufsichtsrat.(8) Der Aufsichtsrat börsenotierter Gesellschaften hat gemäß § 78a Aktiengesetz (AktG) eine Vergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstands aufzustellen. So auch im Verbund, wo der Vergütungsausschuss des Aufsichtsrat die Vergütungspolitik ausarbeitet, die dann vom Aufsichtsrat beschlossen wird.(8)
Bonuszahlungen gelten als leistungsabhängiger Gehaltsbestandteil und sind ein wesentlicher Teil der Vergütung in Vorstands- und Führungspositionen. Dem liegt die Annahme zu Grunde, dass Unternehmensgewinne von Entscheidungen, bzw. Arbeit der Unternehmensführung verursacht, bzw. zumindest entscheidend mitverursacht werden. Im Falle der "Zufallsgewinne" der letzten Jahre ist - wie der Name bereits sagt - der Zusammenhang zwischen hohen Unternehmensgewinnen und erfolgreichem Management jedoch nicht gegeben. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Gewinne dennoch in den Bonuszahlungen des großteils im staatlichen Eigentum stehenden Verbunds berücksichtigt wurden und wenn ja, aufgrund welcher Regelungen und mit welcher Begründung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, bitte um Angabe in EUR.
ii. Wenn nein, warum nicht?