18774/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.06.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Folgeanfrage II: Kriegsverbrechen in der Ukraine

 

Folter, Misshandlungen, sexuelle Gewalt, Massenhinrichtungen, Verschleppung von Kindern, gezielte Angriffe auf zivile Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Spitäler, Kultureinrichtungen sowie Wohnhäuser: Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wird fast täglich über schwere internationale Verbrechen im Sinne des Völkerstrafrechts berichtet. Zuletzt auch durch den Ermittlungsbericht der Untersuchungskommission für die Ukraine des UN-Menschenrechtsrats, der eine Vielzahl an durch russische Streitkräfte begangene Verstöße gegen die internationalen Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht aufzeigt. Eine zentrale Empfehlung dieser Kommission ist es, alle Verstöße und Verbrechen zu untersuchen. Denn die Verantwortlichen müssen - sei es mittels nationaler oder internationaler Strafverfolgung - zur Rechenschaft gezogen werden (1).

Um die Aufklärung der in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen und anderen Völkerrechtsverbrechen voranzutreiben, ist die Beweissicherung von Völkerrechtsverbrechen in jedem einzelnen Land essentiell. Mittels parlamentarischer Anfrage (2) fragten wir NEOS, wie viele Ressourcen im Inland zur Verfügung gestellt wurden, um in Österreich wichtige Beweise zu sichern und Verfahren nach dem 25. Abschnitt des StGB zu bearbeiten, inwiefern Schutzsuchende aus der Ukraine informiert werden, wie mit ukrainischen Rechtshilfeersuchen verfahren wird und welchen Beitrag Österreich in diesem Kontext auf nationaler und internationaler Ebene leistet. In den Beantwortungen blieben jedoch viele Fragen offen. Mit Stand 1. August 2023 gab es noch keine Ermittlungsverfahren betreffend Völkerrechtsverbrechen in der Ukraine (3). 

Wir NEOS verkündeten seit Anfang des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine unsere Solidarität mit der Ukraine und deren Bevölkerung. Dazu gehört auch die Aufklärung und Bekämpfung der begangenen Kriegs- und anderen Völkerrechtsverbrechen voranzutreiben, wozu wir bereits Anträge gestellt haben - auch die Zusammenarbeit mit dem ICPA wäre ein wichtiger Schritt in diese Richtung (4). In diesem Sinne ist weiterhin von Interesse, inwieweit Maßnahmen ergriffen werden, damit auch Österreich sich daran beteiligt, Kriegs- und Völkerrechtsverbrechen aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Weiters sind aktuelle Angaben bezüglich etwaiger Ermittlungen von Interesse. 

  1. https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/coiukraine/A_HRC_52_62_AUV_EN.pdf
  2. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/15875https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/15876https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/14113https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/13175https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/12159
  3. https://parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/15373/imfname_1586539.pdf
  4. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/2519; https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/2517; https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/A/3387/fnameorig_1564411.html 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wurden seitens Ihres Ressorts weitere Maßnahmen gesetzt, um Schutzsuchende aus der Ukraine ausreichend über die Möglichkeit der Meldung von Kriegsverbrechen zu informieren?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, welche jeweils? 
    3. Wenn ja, wie viele Personen wurden damit erreicht? Bitte um Aufschlüsselung pro Monat seit Beginn der gesetzten Maßnahmen. 
    4. Welche Ressourcen wurden hierzu wann zur Verfügung gestellt?
    5. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Wurde bereits die geplante Seite errichtet, auf der über die Möglichkeit der Meldung von Kriegsverbrechen hingewiesen wird bzw. wie eine solche Meldung erfolgen kann? 
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, ergingen über diese Seite bereits Meldungen? 
    3. Wenn nein, warum nicht?  
  1. Wie viele Ressourcen stehen im Inland zur Beweissicherung von Kriegsverbrechen bzw. zur Bearbeitung von Verfahren nach dem 25. Abschnitt des StGB zur Verfügung (in VZÄ)?
    1. Wie viele Personen sind in welchen Funktionen insgesamt beschäftigt? 
  1. Wurden in Ihrem Ressort Ressourcen aufgestockt, um speziell Beweise von Kriegsverbrechen in der Ukraine so schnell wie möglich zu sichern und Verfahren nach dem 25. Abschnitt des StGB effizient zu bearbeiten?
    1. Wenn ja, inwiefern und wann?
    2. Wenn ja, welche jeweils? 

                                          i.    Welche zusätzlichen Stellen wurden zur Beweissicherung von Kriegsverbrechen bzw. zur Bearbeitung von Verfahren nach dem 25. Abschnitt des StGB mit Ukraine-Bezug zusätzlich geschaffen (in VZÄ)? 

    1. Wenn nein, ist die Einrichtung einer entsprechenden Stelle geplant? 

                                          i.     Wenn ja, wann? 

                                        ii.     Wenn nein, warum nicht? 

  1. Wurden bereits Beweise iZm dem Krieg in der Ukraine gesammelt? 
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, welche jeweils? 
    3. Wenn ja, wurden diese entsprechend gesichert, damit diese z.B. auch in einem internationalen Strafverfahren verwertet werden können?
    4. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Wurden bereits Beweise, die auf der "Uploadplattform" des Innenministeriums (12825/AB) hochgeladen wurden, seitens des Innenministeriums kommuniziert bzw. weitergeleitet und bearbeitet? 
    1. Wenn ja, inwiefern? 
    2. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Wurden Beweise iZm Kriegsverbrechen in der Ukraine an Eurojust oder den IStGH weitergeleitet?  
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, welche jeweils? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Gab es Rechtshilfeersuchen des IStGH iVm Kriegsverbrechen in der Ukraine?
    1. Wie viele Rechtshilfeersuchen wurden seitens Österreichs erledigt?
    2. Wie oft wurden in diesem Zusammenhang jeweils welche Beweise übermittelt? 
  1. Wurden Beweise iZm anderen Kriegsverbrechen (insb. Syrien) an Eurojust oder den IStGH weitergeleitet? 
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, welche jeweils? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Gab es Rechtshilfeersuchen des IStGH iVm anderen Kriegsverbrechen (insb. Syrien)? 
    1. Wie viele Rechtshilfeersuchen wurden seitens Österreichs erledigt?
    2. Wie oft wurden in diesem Zusammenhang jeweils welche Beweise übermittelt? 
  1. Ergingen seitens Ärzt:innen Anzeigen an die Staatsanwaltschaft gemäß § 54 Abs 4 ÄrzteG betreffend ukrainische Schutzsuchende? 
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, wie viele jeweils? 
    3. Wenn ja, wie wurde in der Folge verfahren und mit welchem Ergebnis? 
    4. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Wurden inzwischen Ermittlungen in Hinblick auf Völkerrechtsverbrechen in der Ukraine aufgenommen?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, welche wann jeweils durch welche Maßnahmen?
    3. Wenn ja, wie viele Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet? 

                                          i.     Welche Ermittlungshandlungen würden bislang jeweils wann vorgenommen?

1.    Mit welchem Ergebnis? 

                                        ii.     Wurden bisher Personen befragt?

1.    Wenn ja, wann, wie viele und zu wie vielen Sachverhalten?

2.    Wenn nein, warum nicht? 

  1. Wurden weitere Rechtshilfeersuchen seitens der ukrainischen Strafverfolgungsbehörden übermittelt?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, wie viele mit welchem Inhalt jeweils? Erging bereits ein Ersuchen im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen?
    3. Wenn ja, wie wurde in der Folge verfahren bzw. welche Schritte wurden jeweils wann gesetzt, um dieses Ersuchen weiterzubetreiben?
    4. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Hinsichtlich des MoU zwischen der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine und dem Justizministerium: Wurde bisher bereits gegenseitige Hilfsleistungen geleistet, was die Verfolgung von Straftaten iZm dem Krieg in der Ukraine und die Sammlung von Beweisen angeht?
    1. Werden diese bilateral abgewickelt oder ebenfalls über Eurojust?
    2. Ersuchte die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine Ihr Ministerium bereits um Hilfsleistungen?

                                          i.     Wenn ja, wann?

                                        ii.     Wenn ja, welche, wie oft und welchen Inhalt?

                                       iii.     Wenn ja, wie wurde in der Folge verfahren?

    1. Wurden bereits Aussagen von aus der Ukraine geflohenen Personen betreffend Völkerrechtsverbrechen gesammelt? 

                                          i.     Wenn ja, wann?

                                        ii.     Wenn ja, wurden diese gesichert und der ukrainischen Seite im Rahmen des MoU zur Verfügung gestellt? 

    1. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Welche konkreten Handlungen zur Unterstützung der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft wurden seitens Ihres Ministeriums auf Basis des MoU gesetzt? Bitte um Auflistung.
    1. Jeweils wann und mit welchem Ergebnis?
  1. Inwiefern kooperiert Ihr Ressort mit dem ICPA? 
    1. Seit wann?
    2. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit? 
    3. Welche Ressourcen stehen hierfür zur Verfügung?
    4. Wenn nein, warum nicht?  
  1. Welche weiteren Schritte wird Ihr Ressort weiters wann setzen, um die Beweissicherung von Kriegsverbrechen und anderer Völkerrechtsverbrechen auf nationaler Ebene sicherzustellen? 
    1. Ist die Zurverfügungstellung von weiteren (personellen, finanziellen) Ressourcen geplant?

                                          i.     Wenn ja, wann und in welchem Umfang? 

                                        ii.     Wenn nein, warum nicht? 

  1. Welche weiteren Schritte wird Ihr Ressort weiters wann setzen, um die Beweissicherung von Kriegsverbrechen und anderer Völkerrechtsverbrechen auf internationaler Ebene sicherzustellen?  
    1. Ist die Zurverfügungstellung von weiteren (personellen, finanziellen) Ressourcen geplant?

                                          i.     Wenn ja, wann und in welchem Umfang?

                                        ii.     Wenn nein, warum nicht? 

    1. Wurde die Entsendung der nationalen Expertin Österreichs zum Office of the Prosecutor beim IStGH bereits verlängert? 

                                          i.    Wenn ja, für wie lange? 

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht? 

  1. Eine Folteranzeige gegen Interpol-Chef Ahmed Naser al-Raisi wurde bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht. Wie wurde in der Folge verfahren?
    1. Ergab sich eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft auf Basis universeller Gerichtsbarkeit?

                                          i.    Wenn ja, was ist der Stand des Verfahrens? 

    1. Wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet? 

                                          i.    Wenn ja, welche Ermittlungshandlungen würden bislang jeweils wann vorgenommen?

1.    Mit welchem Ergebnis?