Eingelangt am 07.06.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Folgeanfrage II: Kriegsverbrechen in der
Ukraine
Folter,
Misshandlungen, sexuelle Gewalt, Massenhinrichtungen, Verschleppung von
Kindern, gezielte Angriffe auf zivile Einrichtungen wie Kindergärten,
Schulen, Spitäler, Kultureinrichtungen sowie Wohnhäuser: Seit Beginn
des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wird fast täglich
über schwere internationale Verbrechen im Sinne des Völkerstrafrechts
berichtet. Zuletzt auch durch den Ermittlungsbericht der
Untersuchungskommission für die Ukraine des UN-Menschenrechtsrats, der
eine Vielzahl an durch russische Streitkräfte begangene
Verstöße gegen die internationalen Menschenrechte und das
humanitäre Völkerrecht aufzeigt. Eine zentrale Empfehlung dieser
Kommission ist es, alle Verstöße und Verbrechen zu untersuchen. Denn
die Verantwortlichen müssen - sei es mittels nationaler oder
internationaler Strafverfolgung - zur Rechenschaft gezogen werden (1).
Um
die Aufklärung der in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen und anderen
Völkerrechtsverbrechen voranzutreiben, ist die Beweissicherung von
Völkerrechtsverbrechen in jedem einzelnen Land essentiell. Mittels
parlamentarischer Anfrage (2) fragten wir NEOS, wie viele Ressourcen im
Inland zur Verfügung gestellt wurden, um in Österreich wichtige
Beweise zu sichern und Verfahren nach dem 25. Abschnitt des StGB zu bearbeiten,
inwiefern Schutzsuchende aus der Ukraine informiert werden, wie mit
ukrainischen Rechtshilfeersuchen verfahren wird und welchen Beitrag
Österreich in diesem Kontext auf nationaler und internationaler Ebene
leistet. In den Beantwortungen blieben jedoch viele Fragen offen. Mit Stand 1.
August 2023 gab es noch keine Ermittlungsverfahren betreffend
Völkerrechtsverbrechen in der Ukraine (3).
Wir
NEOS verkündeten seit Anfang des russischen Angriffskriegs gegen die
Ukraine unsere Solidarität mit der Ukraine und deren Bevölkerung.
Dazu gehört auch die Aufklärung und Bekämpfung der begangenen
Kriegs- und anderen Völkerrechtsverbrechen voranzutreiben, wozu wir
bereits Anträge gestellt haben - auch die Zusammenarbeit mit dem ICPA
wäre ein wichtiger Schritt in diese Richtung (4). In diesem Sinne ist
weiterhin von Interesse, inwieweit Maßnahmen ergriffen werden, damit auch
Österreich sich daran beteiligt, Kriegs- und Völkerrechtsverbrechen
aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Weiters
sind aktuelle Angaben bezüglich etwaiger Ermittlungen von Interesse.
- https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/coiukraine/A_HRC_52_62_AUV_EN.pdf
- https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/15875; https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/15876; https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/14113; https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/13175; https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/12159
- https://parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/15373/imfname_1586539.pdf
- https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/2519;
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/2517;
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/A/3387/fnameorig_1564411.html
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
- Wurden seitens Ihres Ressorts weitere Maßnahmen
gesetzt, um Schutzsuchende aus der Ukraine ausreichend über die
Möglichkeit der Meldung von Kriegsverbrechen zu informieren?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, welche jeweils?
- Wenn ja, wie viele Personen wurden damit erreicht? Bitte
um Aufschlüsselung pro Monat seit Beginn der gesetzten
Maßnahmen.
- Welche Ressourcen wurden hierzu wann zur Verfügung
gestellt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurde bereits die geplante Seite errichtet, auf der
über die Möglichkeit der Meldung von Kriegsverbrechen
hingewiesen wird bzw. wie eine solche Meldung erfolgen kann?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, ergingen über diese Seite bereits
Meldungen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wie viele Ressourcen stehen im Inland zur Beweissicherung
von Kriegsverbrechen bzw. zur Bearbeitung von Verfahren nach dem 25.
Abschnitt des StGB zur Verfügung (in VZÄ)?
- Wie viele Personen sind in welchen Funktionen insgesamt
beschäftigt?
- Wurden in Ihrem Ressort Ressourcen aufgestockt, um
speziell Beweise von Kriegsverbrechen in der Ukraine so schnell wie
möglich zu sichern und Verfahren nach dem 25. Abschnitt des StGB
effizient zu bearbeiten?
- Wenn ja, inwiefern und wann?
- Wenn ja, welche jeweils?
i. Welche
zusätzlichen Stellen wurden zur Beweissicherung von Kriegsverbrechen bzw.
zur Bearbeitung von Verfahren nach dem 25. Abschnitt des StGB mit Ukraine-Bezug
zusätzlich geschaffen (in VZÄ)?
- Wenn nein, ist die Einrichtung einer entsprechenden
Stelle geplant?
i. Wenn
ja, wann?
ii. Wenn
nein, warum nicht?
- Wurden bereits Beweise iZm dem Krieg in der Ukraine
gesammelt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, welche jeweils?
- Wenn ja, wurden diese entsprechend gesichert, damit diese
z.B. auch in einem internationalen Strafverfahren verwertet werden
können?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden bereits Beweise, die auf der
"Uploadplattform" des Innenministeriums (12825/AB) hochgeladen
wurden, seitens des Innenministeriums kommuniziert bzw. weitergeleitet und
bearbeitet?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden Beweise iZm Kriegsverbrechen in der Ukraine an
Eurojust oder den IStGH weitergeleitet?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, welche jeweils?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gab es Rechtshilfeersuchen des IStGH iVm Kriegsverbrechen
in der Ukraine?
- Wie viele Rechtshilfeersuchen wurden seitens
Österreichs erledigt?
- Wie oft wurden in diesem Zusammenhang jeweils welche
Beweise übermittelt?
- Wurden Beweise iZm anderen Kriegsverbrechen (insb. Syrien)
an Eurojust oder den IStGH weitergeleitet?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, welche jeweils?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gab es Rechtshilfeersuchen des IStGH iVm anderen
Kriegsverbrechen (insb. Syrien)?
- Wie viele Rechtshilfeersuchen wurden seitens
Österreichs erledigt?
- Wie oft wurden in diesem Zusammenhang jeweils welche
Beweise übermittelt?
- Ergingen seitens Ärzt:innen Anzeigen an die
Staatsanwaltschaft gemäß § 54 Abs 4 ÄrzteG betreffend
ukrainische Schutzsuchende?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, wie viele jeweils?
- Wenn ja, wie wurde in der Folge verfahren und mit welchem
Ergebnis?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden inzwischen Ermittlungen in Hinblick auf
Völkerrechtsverbrechen in der Ukraine aufgenommen?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, welche wann jeweils durch welche
Maßnahmen?
- Wenn ja, wie viele Ermittlungsverfahren wurden
eingeleitet?
i. Welche
Ermittlungshandlungen würden bislang jeweils wann vorgenommen?
1. Mit welchem
Ergebnis?
ii. Wurden
bisher Personen befragt?
1. Wenn ja, wann,
wie viele und zu wie vielen Sachverhalten?
2. Wenn nein, warum
nicht?
- Wurden weitere Rechtshilfeersuchen seitens der
ukrainischen Strafverfolgungsbehörden übermittelt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, wie viele mit welchem Inhalt jeweils? Erging
bereits ein Ersuchen im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen?
- Wenn ja, wie wurde in der Folge verfahren bzw. welche
Schritte wurden jeweils wann gesetzt, um dieses Ersuchen
weiterzubetreiben?
- Wenn nein, warum nicht?
- Hinsichtlich des MoU zwischen der
Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine und dem Justizministerium: Wurde
bisher bereits gegenseitige Hilfsleistungen geleistet, was die Verfolgung
von Straftaten iZm dem Krieg in der Ukraine und die Sammlung von Beweisen
angeht?
- Werden diese bilateral abgewickelt oder ebenfalls
über Eurojust?
- Ersuchte die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine Ihr
Ministerium bereits um Hilfsleistungen?
i. Wenn
ja, wann?
ii. Wenn
ja, welche, wie oft und welchen Inhalt?
iii. Wenn
ja, wie wurde in der Folge verfahren?
- Wurden bereits Aussagen von aus der Ukraine geflohenen
Personen betreffend Völkerrechtsverbrechen gesammelt?
i. Wenn
ja, wann?
ii. Wenn
ja, wurden diese gesichert und der ukrainischen Seite im Rahmen des MoU zur
Verfügung gestellt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche konkreten Handlungen zur Unterstützung der
ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft wurden seitens Ihres Ministeriums
auf Basis des MoU gesetzt? Bitte um Auflistung.
- Jeweils wann und mit welchem Ergebnis?
- Inwiefern kooperiert Ihr Ressort mit dem ICPA?
- Seit wann?
- Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit?
- Welche Ressourcen stehen hierfür zur Verfügung?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche weiteren Schritte wird Ihr Ressort weiters wann
setzen, um die Beweissicherung von Kriegsverbrechen und anderer
Völkerrechtsverbrechen auf nationaler Ebene sicherzustellen?
- Ist die Zurverfügungstellung von weiteren
(personellen, finanziellen) Ressourcen geplant?
i. Wenn
ja, wann und in welchem Umfang?
ii. Wenn
nein, warum nicht?
- Welche weiteren Schritte wird Ihr Ressort weiters wann
setzen, um die Beweissicherung von Kriegsverbrechen und anderer
Völkerrechtsverbrechen auf internationaler Ebene sicherzustellen?
- Ist die Zurverfügungstellung von weiteren
(personellen, finanziellen) Ressourcen geplant?
i. Wenn
ja, wann und in welchem Umfang?
ii. Wenn
nein, warum nicht?
- Wurde die Entsendung der nationalen Expertin
Österreichs zum Office of the Prosecutor beim IStGH bereits
verlängert?
i. Wenn
ja, für wie lange?
ii. Wenn
nein, warum nicht?
- Eine Folteranzeige gegen Interpol-Chef Ahmed Naser
al-Raisi wurde bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht. Wie wurde in
der Folge verfahren?
- Ergab sich eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft
auf Basis universeller Gerichtsbarkeit?
i. Wenn
ja, was ist der Stand des Verfahrens?
- Wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
i. Wenn
ja, welche Ermittlungshandlungen würden bislang jeweils wann vorgenommen?
1. Mit welchem
Ergebnis?