Eingelangt am 07.06.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage II: Kriegsverbrechen in der
Ukraine
Folter, Misshandlungen, sexuelle Gewalt, Massenhinrichtungen,
Verschleppung von Kindern, gezielte Angriffe auf zivile Einrichtungen wie
Kindergärten, Schulen, Spitäler, Kultureinrichtungen sowie
Wohnhäuser: Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
wird fast täglich über schwere internationale Verbrechen im Sinne des
Völkerstrafrechts berichtet. Zuletzt auch durch den Ermittlungsbericht der
Untersuchungskommission für die Ukraine des UN-Menschenrechtsrats, der
eine Vielzahl an durch russische Streitkräfte begangene
Verstöße gegen die internationalen Menschenrechte und das
humanitäre Völkerrecht aufzeigt. Eine zentrale Empfehlung dieser
Kommission ist es, alle Verstöße und Verbrechen zu untersuchen. Denn
die Verantwortlichen müssen - sei es mittels nationaler oder
internationaler Strafverfolgung - zur Rechenschaft gezogen werden (1).
Um die Aufklärung der in der Ukraine begangenen
Kriegsverbrechen und anderen Völkerrechtsverbrechen
voranzutreiben, ist die Beweissicherung von Völkerrechtsverbrechen in
jedem einzelnen Land essentiell. Mittels parlamentarischer Anfrage
(2) fragten wir NEOS, wie viele Ressourcen im Inland zur Verfügung
gestellt wurden, um in Österreich wichtige Beweise zu sichern und
Verfahren nach dem 25. Abschnitt des StGB zu bearbeiten, inwiefern
Schutzsuchende aus der Ukraine informiert werden, wie mit ukrainischen
Rechtshilfeersuchen verfahren wird und welchen Beitrag Österreich in
diesem Kontext auf nationaler und internationaler Ebene leistet. In den
Beantwortungen blieben jedoch viele Fragen offen. Mit Stand 1. August 2023 gab
es noch keine Ermittlungsverfahren betreffend Völkerrechtsverbrechen
in der Ukraine (3).
Wir NEOS verkündeten seit Anfang des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine unsere Solidarität mit der Ukraine und
deren Bevölkerung. Dazu gehört auch die Aufklärung und
Bekämpfung der begangenen Kriegs- und anderen Völkerrechtsverbrechen
voranzutreiben, wozu wir bereits Anträge gestellt haben - auch die
Zusammenarbeit mit dem ICPA wäre ein wichtiger Schritt in diese Richtung
(4). In diesem Sinne ist weiterhin von Interesse, inwieweit Maßnahmen
ergriffen werden, damit auch Österreich sich daran beteiligt, Kriegs- und
Völkerrechtsverbrechen aufzuklären und die Verantwortlichen zur
Rechenschaft zu ziehen. Weiters sind aktuelle Angaben bezüglich etwaiger
Ermittlungen von Interesse.
- https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/coiukraine/A_HRC_52_62_AUV_EN.pdf
- https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/15875; https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/15876; https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/14113; https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/13175; https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/12159
- https://parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/15373/imfname_1586539.pdf
- https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/2519; https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/2517; https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/A/3387/fnameorig_1564411.html
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
- Werden schutzsuchende Personen mittlerweile per SMS
über Ermittlungen zu Kriegsverbrechen informiert?
- Wenn ja, seit wann?
- Wenn ja, wie viele Personen erhielten auf diesem Wege
bisher Informationen? Bitte um Aufschlüsselung pro Monat seit Beginn
der Versendung der SMS.
- Was ist der Inhalt der SMS?
i. Wird
eine konkrete Stelle mit Kontaktinformationen genannt?
1. Wenn ja, seit
wann und welche?
ii. Wird
psychologische Hilfe angeboten (auch ohne Teilnahme an einem Strafverfahren)?
1. Wenn ja, seit
wann und welche?
- Inwiefern wurden diese ausreichend über die
Möglichkeit der Meldung von Kriegsverbrechen informiert?
i. Seit
wann?
ii. Mit
welchem Ergebnis?
iii. Wird
das Angebot aktiv genutzt?
1. Wenn ja, wie oft
bisher?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden seitens Ihres Ressorts weitere Maßnahmen
gesetzt, um Schutzsuchende aus der Ukraine ausreichend über die
Möglichkeit der Meldung von Kriegsverbrechen zu informieren?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, welche und wann jeweils?
- Wenn ja, wie viele Personen wurden damit erreicht? Bitte
um Aufschlüsselung pro Monat seit Beginn der gesetzten
Maßnahmen.
- Welche Ressourcen wurden hierzu wann zur Verfügung
gestellt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden bereits Beweise iZm dem Krieg in der Ukraine
gesammelt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn ja, wurden diese entsprechend gesichert, damit diese
z.B. auch in einem internationalen Strafverfahren verwertet werden
können?
- Wenn nein, warum nicht?
- Laut 12825/AB hat Ihr Ministerium eine
"Uploadplattform" implementiert, auf welchen Privatpersonen
beweiskräftiges Bild- und Videomaterial hochladen und den
Strafverfolgungsbehörden zugänglich machen können.
Kriegsverbrechen mit einem möglichen Österreichbezug sollen
herausgefiltert, im Inland bearbeitet und strafrechtlich verfolgt werden.
Andere Kriegsverbrechen sollen an die zuständigen Stellen
(Internationaler Strafgerichtshof) weitergeleitet werden. Laut 15375/AB
war eine zeitnahe Umsetzung dieser Plattform geplant. Wurde diese
Uploadplattform bereits implementiert?
- Wenn ja, wie werden Schutzsuchende aus der Ukraine
über dieser Plattform informiert?
- Wenn ja, wie viele Personen wurden bereits erreicht?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, wann ist eine Umsetzung geplant?
- Wurden anhand dieser Plattform bereits Beweise gesammelt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, wie viele Privatpersonen haben bereits
beweiskräftiges Bild- und Videomaterial hochgeladen?
i. Wie
wurde in der Folge verfahren?
- Wenn ja, wie viele iZm dem Krieg in der Ukraine?
- Wenn ja, wie viele iZm dem Krieg in der Ukraine und
Österreichbezug?
- Wenn ja, wie viele iZm anderen Kriegsverbrechen?
- Wenn ja, wie wurde in der Folge verfahren?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden dem Innenministerium über andere Wege Beweise
im Hinblick auf Kriegsverbrechen in der Ukraine dem Bundesministerium
für Inneres gemeldet?
- Wenn ja, wann, über welche Wege und wie oft?
- Wenn ja, wie viele iZm dem Krieg in der Ukraine und
Österreichbezug?
- Wenn ja, wie wurde in der Folge verfahren?
- Wurden bereits Beweise iZm Kriegsverbrechen in der Ukraine
den nationalen Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, inwiefern jeweils?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden Beweise iZm Kriegsverbrechen in der Ukraine an
Eurojust oder den IStGH weitergeleitet?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, inwiefern jeweils?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden Beweise iZm anderen Kriegsverbrechen (insb. Syrien)
den nationalen Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, inwiefern jeweils?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden Beweise iZm anderen Kriegsverbrechen (insb. Syrien)
an Eurojust oder den IStGH weitergeleitet?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, inwiefern jeweils?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden bisher Personen befragt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, wie viele und zu wie vielen Sachverhalten?
- Wenn nein, warum nicht?
- Das Innenministerium ein Rechtshilfeersuchen der
ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft erhalten, welche um Mitteilung
ersuchte, ob eine Reihe von Beschuldigten in ukrainischen Verfahren, die
allesamt Sanktionen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg der Russischen
Föderation unterliegen, in Österreich über
Vermögensbestandteile verfügen. Laut 15375/AB wurde dieses von
1. bis 17. August 2023 "einer Bearbeitung zugeführt".
Weitere Fragen blieben unbeantwortet, weshalb erneut um Beantwortung
ersucht wird. Erging bereits eine Rückmeldung an die ukrainische
Generalstaatsanwaltschaft?
- Wenn ja, wann und inwiefern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Worin bestand die Bearbeitung?
- Zu welchen Schlüssen kam die bearbeitende
Stelle?
- Um welche Vermögensbestandteile handelte es
sich?
- Wurden aufgrund der Inhalte des Rechtshilfeersuchens
weitere Maßnahmen gesetzt?
- Wenn ja, welche?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden seit 1.1.2023 weitere Rechtshilfeersuchen seitens
der ukrainischen Strafverfolgungsbehörden übermittelt, die in
den Zuständigkeitsbereich Ihres Ministeriums fallen bzw. seitens des
Justizministeriums an Ihr Ressort weiterübermittelt wurden, und im
Zusammenhang mit dem Angriffskrieg der Russischen Föderation stehen?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, wie viele?
- Wenn ja, mit welchem Inhalt jeweils?
i. Wenn
ja, wie vielen standen iZm Sanktionen bzw. der Umsetzung von Sanktionen im
Zusammenhang mit dem Angriffskrieg der Russischen Föderation?
- Wenn ja, wie wurde in der Folge verfahren bzw. welche
Schritte wurden jeweils wann gesetzt, um dieses Ersuchen weiter zu
betreiben?
i. Wie
wurde(n) die/das Rechtshilfeersuchen bearbeitet?
ii. Erging(en)
bereits (eine) Rückmeldung(en) an die ukrainische
Generalstaatsanwaltschaft?
- In 15375/AB hieß es, zu weiteren
Rechtshilfeersuchen würde keine Statistik geführt werden. Sind
die Rechtshilfeersuchen so zahlreich gewesen, dass es hierfür eine
Statistik braucht?
i. Wenn
nein, wieso wurde keine Auskunft erteilt?
- Inwiefern kooperiert Ihr Ressort mit dem ICPA?
- Seit wann?
- Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit?
- Welche Ressourcen stehen hierfür zur
Verfügung?
- Wenn nicht, warum nicht?
- Laut 15375/AB wird die „aktuelle Situation laufend
beobachtet und bei Bedarf allfällige weitere Maßnahmen"
zur Beweissicherung von Kriegsverbrechen gesetzt. Welche Schlussfolgerung
wurden im Laufe der Beobachtungen gezogen?
- Werden weitere Maßnahmen als notwendig
erachtet?
i. Wenn
ja, welche?
ii. Wenn
nein, warum nicht?
- Welche weiteren Schritte wird Ihr Ressort weiters wann
setzen, um die Beweissicherung von Kriegsverbrechen und anderer
Völkerrechtsverbrechen auf nationaler Ebene sicherzustellen?
- Ist die Zurverfügungstellung von weiteren
(personellen, finanziellen) Ressourcen geplant?
i. Wenn
ja, wann und in welchem Umfang?
ii. Wenn
nein, warum nicht?
- Welche weiteren Schritte wird Ihr Ressort weiters wann
setzen, um die Beweissicherung von Kriegsverbrechen und anderer
Völkerrechtsverbrechen auf internationaler Ebene sicherzustellen?
- Ist die Zurverfügungstellung von weiterer
(personellen, finanziellen) Ressourcen geplant?
i. Wenn
ja, wann und in welchem Umfang?
ii. Wenn
nein, warum nicht?