18775/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.06.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Folgeanfrage II: Kriegsverbrechen in der Ukraine

 

Folter, Misshandlungen, sexuelle Gewalt, Massenhinrichtungen, Verschleppung von Kindern, gezielte Angriffe auf zivile Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Spitäler, Kultureinrichtungen sowie Wohnhäuser: Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wird fast täglich über schwere internationale Verbrechen im Sinne des Völkerstrafrechts berichtet. Zuletzt auch durch den Ermittlungsbericht der Untersuchungskommission für die Ukraine des UN-Menschenrechtsrats, der eine Vielzahl an durch russische Streitkräfte begangene Verstöße gegen die internationalen Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht aufzeigt. Eine zentrale Empfehlung dieser Kommission ist es, alle Verstöße und Verbrechen zu untersuchen. Denn die Verantwortlichen müssen - sei es mittels nationaler oder internationaler Strafverfolgung - zur Rechenschaft gezogen werden (1).

Um die Aufklärung der in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen und anderen Völkerrechtsverbrechen voranzutreiben, ist die Beweissicherung von Völkerrechtsverbrechen in jedem einzelnen Land essentiell. Mittels parlamentarischer Anfrage (2) fragten wir NEOS, wie viele Ressourcen im Inland zur Verfügung gestellt wurden, um in Österreich wichtige Beweise zu sichern und Verfahren nach dem 25. Abschnitt des StGB zu bearbeiten, inwiefern Schutzsuchende aus der Ukraine informiert werden, wie mit ukrainischen Rechtshilfeersuchen verfahren wird und welchen Beitrag Österreich in diesem Kontext auf nationaler und internationaler Ebene leistet. In den Beantwortungen blieben jedoch viele Fragen offen. Mit Stand 1. August 2023 gab es noch keine Ermittlungsverfahren betreffend Völkerrechtsverbrechen in der Ukraine (3). 

Wir NEOS verkündeten seit Anfang des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine unsere Solidarität mit der Ukraine und deren Bevölkerung. Dazu gehört auch die Aufklärung und Bekämpfung der begangenen Kriegs- und anderen Völkerrechtsverbrechen voranzutreiben, wozu wir bereits Anträge gestellt haben - auch die Zusammenarbeit mit dem ICPA wäre ein wichtiger Schritt in diese Richtung (4). In diesem Sinne ist weiterhin von Interesse, inwieweit Maßnahmen ergriffen werden, damit auch Österreich sich daran beteiligt, Kriegs- und Völkerrechtsverbrechen aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Weiters sind aktuelle Angaben bezüglich etwaiger Ermittlungen von Interesse. 

  1. https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/coiukraine/A_HRC_52_62_AUV_EN.pdf
  2. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/15875https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/15876; https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/14113https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/13175; https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/12159
  3. https://parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/15373/imfname_1586539.pdf
  4. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/2519; https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/2517; https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/A/3387/fnameorig_1564411.html 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

 

  1. Werden schutzsuchende Personen mittlerweile per SMS über Ermittlungen zu Kriegsverbrechen informiert?
    1. Wenn ja, seit wann?
    2. Wenn ja, wie viele Personen erhielten auf diesem Wege bisher Informationen? Bitte um Aufschlüsselung pro Monat seit Beginn der Versendung der SMS. 
    3. Was ist der Inhalt der SMS?

                                          i.    Wird eine konkrete Stelle mit Kontaktinformationen genannt?

1.    Wenn ja, seit wann und welche?

                                        ii.    Wird psychologische Hilfe angeboten (auch ohne Teilnahme an einem Strafverfahren)?

1.    Wenn ja, seit wann und welche?

    1. Inwiefern wurden diese ausreichend über die Möglichkeit der Meldung von Kriegsverbrechen informiert?

                                          i.    Seit wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wird das Angebot aktiv genutzt?

1.    Wenn ja, wie oft bisher?

    1. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Wurden seitens Ihres Ressorts weitere Maßnahmen gesetzt, um Schutzsuchende aus der Ukraine ausreichend über die Möglichkeit der Meldung von Kriegsverbrechen zu informieren?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, welche und wann jeweils? 
    3. Wenn ja, wie viele Personen wurden damit erreicht? Bitte um Aufschlüsselung pro Monat seit Beginn der gesetzten Maßnahmen. 
    4. Welche Ressourcen wurden hierzu wann zur Verfügung gestellt?
    5. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wurden bereits Beweise iZm dem Krieg in der Ukraine gesammelt?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, inwiefern?
    3. Wenn ja, wurden diese entsprechend gesichert, damit diese z.B. auch in einem internationalen Strafverfahren verwertet werden können?
    4. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Laut 12825/AB hat Ihr Ministerium eine "Uploadplattform" implementiert, auf welchen Privatpersonen beweiskräftiges Bild- und Videomaterial hochladen und den Strafverfolgungsbehörden zugänglich machen können. Kriegsverbrechen mit einem möglichen Österreichbezug sollen herausgefiltert, im Inland bearbeitet und strafrechtlich verfolgt werden. Andere Kriegsverbrechen sollen an die zuständigen Stellen (Internationaler Strafgerichtshof) weitergeleitet werden. Laut 15375/AB war eine zeitnahe Umsetzung dieser Plattform geplant. Wurde diese Uploadplattform bereits implementiert?
    1. Wenn ja, wie werden Schutzsuchende aus der Ukraine über dieser Plattform informiert?
    2. Wenn ja, wie viele Personen wurden bereits erreicht?
    3. Wenn nein, warum nicht? 
    4. Wenn nein, wann ist eine Umsetzung geplant? 
  1. Wurden anhand dieser Plattform bereits Beweise gesammelt?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, wie viele Privatpersonen haben bereits beweiskräftiges Bild- und Videomaterial hochgeladen?

                                          i.    Wie wurde in der Folge verfahren? 

    1. Wenn ja, wie viele iZm dem Krieg in der Ukraine?
    2. Wenn ja, wie viele iZm dem Krieg in der Ukraine und Österreichbezug?
    3. Wenn ja, wie viele iZm anderen Kriegsverbrechen? 
    4. Wenn ja, wie wurde in der Folge verfahren?
    5. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Wurden dem Innenministerium über andere Wege Beweise im Hinblick auf Kriegsverbrechen in der Ukraine dem Bundesministerium für Inneres gemeldet? 
    1. Wenn ja, wann, über welche Wege und wie oft? 
    2. Wenn ja, wie viele iZm dem Krieg in der Ukraine und Österreichbezug?
    3. Wenn ja, wie wurde in der Folge verfahren? 
  1. Wurden bereits Beweise iZm Kriegsverbrechen in der Ukraine den nationalen Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, inwiefern jeweils?
    3. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wurden Beweise iZm Kriegsverbrechen in der Ukraine an Eurojust oder den IStGH weitergeleitet?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, inwiefern jeweils?
    3. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Wurden Beweise iZm anderen Kriegsverbrechen (insb. Syrien) den nationalen Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, inwiefern jeweils?
    3. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Wurden Beweise iZm anderen Kriegsverbrechen (insb. Syrien) an Eurojust oder den IStGH weitergeleitet?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, inwiefern jeweils?
    3. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Wurden bisher Personen befragt?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, wie viele und zu wie vielen Sachverhalten?
    3. Wenn nein, warum nicht?
  1. Das Innenministerium ein Rechtshilfeersuchen der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft erhalten, welche um Mitteilung ersuchte, ob eine Reihe von Beschuldigten in ukrainischen Verfahren, die allesamt Sanktionen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg der Russischen Föderation unterliegen, in Österreich über Vermögensbestandteile verfügen. Laut 15375/AB wurde dieses von 1. bis 17. August 2023 "einer Bearbeitung zugeführt". Weitere Fragen blieben unbeantwortet, weshalb erneut um Beantwortung ersucht wird. Erging bereits eine Rückmeldung an die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft?
    1. Wenn ja, wann und inwiefern?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Worin bestand die Bearbeitung? 
    1. Zu welchen Schlüssen kam die bearbeitende Stelle?   
    2. Um welche Vermögensbestandteile handelte es sich? 
  1. Wurden aufgrund der Inhalte des Rechtshilfeersuchens weitere Maßnahmen gesetzt? 
    1. Wenn ja, welche? 
    2. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Wurden seit 1.1.2023 weitere Rechtshilfeersuchen seitens der ukrainischen Strafverfolgungsbehörden übermittelt, die in den Zuständigkeitsbereich Ihres Ministeriums fallen bzw. seitens des Justizministeriums an Ihr Ressort weiterübermittelt wurden, und im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg der Russischen Föderation stehen?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, wie viele?
    3. Wenn ja, mit welchem Inhalt jeweils?

                                          i.    Wenn ja, wie vielen standen iZm Sanktionen bzw. der Umsetzung von Sanktionen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg der Russischen Föderation?

    1. Wenn ja, wie wurde in der Folge verfahren bzw. welche Schritte wurden jeweils wann gesetzt, um dieses Ersuchen weiter zu betreiben?

                                          i.    Wie wurde(n) die/das Rechtshilfeersuchen bearbeitet?

                                        ii.    Erging(en) bereits (eine) Rückmeldung(en) an die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft?

    1. In 15375/AB hieß es, zu weiteren Rechtshilfeersuchen würde keine Statistik geführt werden. Sind die Rechtshilfeersuchen so zahlreich gewesen, dass es hierfür eine Statistik braucht? 

                                          i.    Wenn nein, wieso wurde keine Auskunft erteilt? 

  1. Inwiefern kooperiert Ihr Ressort mit dem ICPA? 
    1. Seit wann?
    2. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit? 
    3. Welche Ressourcen stehen hierfür zur Verfügung? 
    4. Wenn nicht, warum nicht? 
  1. Laut 15375/AB wird die „aktuelle Situation laufend beobachtet und bei Bedarf allfällige weitere Maßnahmen" zur Beweissicherung von Kriegsverbrechen gesetzt. Welche Schlussfolgerung wurden im Laufe der Beobachtungen gezogen? 
    1. Werden weitere Maßnahmen als notwendig erachtet? 

                                          i.    Wenn ja, welche? 

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Welche weiteren Schritte wird Ihr Ressort weiters wann setzen, um die Beweissicherung von Kriegsverbrechen und anderer Völkerrechtsverbrechen auf nationaler Ebene sicherzustellen?
    1. Ist die Zurverfügungstellung von weiteren (personellen, finanziellen) Ressourcen geplant?

                                          i.    Wenn ja, wann und in welchem Umfang?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht? 

  1. Welche weiteren Schritte wird Ihr Ressort weiters wann setzen, um die Beweissicherung von Kriegsverbrechen und anderer Völkerrechtsverbrechen auf internationaler Ebene sicherzustellen?
    1. Ist die Zurverfügungstellung von weiterer (personellen, finanziellen) Ressourcen geplant?

                                          i.    Wenn ja, wann und in welchem Umfang?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?