18787/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.06.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Entwicklungen in der Causa Mobbing in der Belgierkaserne

Letztes Jahr beantwortete Bundesministerin Klaudia Tanner eine Anfrage vom 11.08.2023 (15947/J) zu Mobbing Vorwürfen in der Grazer Belgierkaserne. Eine Heerespsychologin wurde von mehrfacher Seite beschuldigt, Stellungspflichtige unangemessen behandelt zu haben. Auch ihre Mitarbeiter:innen erlebten ähnliches Mobbing und legten schließlich Beschwerde ein. Nach einer längeren Zeit der Untätigkeit wurde medial dargestellt, dass die Psychologin möglicherweise durch Vorgesetzte gedeckt würde. Der Fall erreichte die Disziplinarstelle in Wien. Die oben zitierte Anfrage wollte wissen, welche Fortschritte im Disziplinarverfahren gemacht worden waren.

In der Beantwortung (15437/AB) schrieb die Verteidigungsministerin, dass die zuständige Personalstelle "im gegenständlichen Fall mit entsprechenden Maßnahmen eingegriffen und letztlich sichergestellt [hat], dass die Beschwerdebezogene künftig weder mit Stellungspflichtigen noch mit den Beschwerdeführern dienstlich verkehren wird. Die Ermittlungen seien ''[e]ntgegen der medialen Berichterstattung ... ohne Verzögerungen durchgeführt worden. Auch führte die Ministerin aus, dass die Beschwerde nicht an die Bundesheerkommission (PBHK) abzutreten war, die die Voraussetzungen gemäß Wehrgesetz 2001 dafür nicht Vorlagen. Das PBHK leitete aber ein amtswegiges Verfahren ein, dessen Empfehlungen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung noch nicht Vorlagen. Mittlerweile findet sich im Bericht der Beschwerdekommission ein Eintrag zur Causa:

In einer Stellungskommission hatte eine Militärpsychologin seit Jahren sowohl mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, als auch mit Kolleginnen und Kollegen und Vorgesetzten fortlaufend Konflikte verursacht. Die Konflikte entstanden durch unangebrachte Aussagen, unbewiesene Behauptungen und Unterstellungen,

Verteilung einer herabsetzenden Leistungsbeurteilung, Aushang personenbezogener Daten im Gemeinschaftsraum und Verzögerungen im Stellungsbetrieb durch verspäteten Dienstbeginn. Dies führte zu massiven Störungen des Stellungsbetriebes, wodurch auch Stellungspflichtige betroffen waren. Trotz Bemühungen von Vorgesetzter Stelle konnte bislang keine nachhaltige Konfliktlösung bzw. -bereinigung erzielt werden. (GZ 10/094-2023)

Diese Darstellung durch die PBHK stellt die Verfehlungen der Beschwerdebezogenen nicht als Anschuldigungen, sondern Tatsachen dar. Nun gibt es Informationen, dass besagte Psychologin sich erneut für die Leitung in der Stellung Graz beworben hat und ihre Bewerbung von der Dienstbehörde zugelassen wurde. Damit würde die Beschwerdebezogene allerdings ohne vorherige Konfliktlösung wieder mit Stellungspflichtigen sowie mit Beschwerdeführenden verkehren, im Gegensatz zur Stellungnahme der Ministerin in der Anfragebeantwortung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Was ist der aktuelle Stand des Verfahrens? Hat es seit Veröffentlichung des zitierten Jahresberichts 2023 der Parlamentarische Bundesheerkommission weitere Entwicklungen gegeben?

a.   Wenn ja, welche?

2.    Ist das Verfahren noch anhängig?

a.   Wenn ja, wer bzw. welche Abteilung ist damit betraut und welche Schritte wurden gesetzt, welche bleiben noch zu setzen?

3.    Ist es zutreffend, dass die Beschwerdebezogene sich für die Leitung der Stellung Graz beworben hat?

4.    Ist es zutreffend, dass sie von der verantwortlichen Dienstbehörde die Zulassung für diese Bewerbung bekommen hat?

5.    Ist es der Beschwerdebezogenen erlaubt, mit Stellungspflichtigen sowie Beschwerdeführenden dienstlichen Verkehr zu haben?

a.   Wenn ja, war die Antwort der Bundesministerin in 15437/AB nicht korrekt, oder wurden die Vorgaben der zuständigen Personalstelle missachtet, oder wurden sie revidiert?

i.   Wenn die Vorgaben der Ministerin bzw. der Personalbehörde ohne Konfliktlösung revidiert wurden, worauf basiert diese Änderung?

6.    Wenn die Beschwerdebezogene wieder mit den Beschwerdeführenden dienstlich verkehrt und möglicherweise zu ihren Vorgesetzter wird, welche Maßnahmen wird das BMLV setzen, um Vergeltungsmaßnahmen vonseiten der Beschwerdebezogenen zu verhindern?

7.    Ist die Beschwerde Teil der Personalakte der Beschwerdebezogenen, und wird diese Personalakte im Laufe einer Bewerbung für eine leitende Stellung mit einbezogen? Welchen Stellenwert hat eine von der PBHK substantivierte Beschwerde wegen Fehlverhaltens gegenüber Untergebenen und Stellungspflichtigen?