18790/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.06.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
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Anfrage
der
Abgeordneten Hermann Gahr
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Meteorologie am Flughafen Innsbruck — Folgeanfrage
Der Anflug auf den Innsbrucker Flughafen, der zwischen hohen Bergen und Felswänden eingekesselt und mit schwierigen Windbedingungen verbunden ist, gehört bekanntlich zu den schwersten in Europa. Trotz aller Bedenken plant der Flugwetterdienstanbieter Austro Control mit 11.7.2024 die Flugwetterdienststelle in Innsbruck zu schließen. Das für den geregelten Flugbetrieb erforderliche Flugwetter soll in Zukunft durch Fernbeobachtung zentralisiert in Wien Schwechat erstellt werden. Wetterwarnung und wichtige Vorhersagen für den Flugbetrieb sollen basierend auf Sensoren und Kameras zentral aus Wien Schwechat angefertigt werden, obwohl zahlreiche Experten eindringlich davor warnen, da Sensoren und Kameras in diesem sensiblen Bereich, in dem Präzision erforderlich ist, kein Fachpersonal ersetzen können.
Ein weiteres Problem bei diesem technischen Equipment ist, dass gerade bei schwierigen Wetterbedingungen wie etwa bei Nebel, Starkregen, Schnee etc. durch Sensoren und Kameras kaum genaue Vorhersagen zu treffen sind, da technische Hilfsmittel leicht ausfallen können oder wetterbedingt gar keine Daten liefern können.
Eine automatische Wettermeldung enthält etwa auch viel weniger Details über Wettererscheinungen oder Klartextzusätze mit Warnungen. Somit wird eine Landung bei schlechtem Wetter in Innsbruck zur großen Herausforderung für Pilotinnen und Piloten. Aus Sicherheitsgründen werden sich die meisten Airlines bei unklaren Wetterverhältnissen dafür entscheiden, den Flug zu stornieren oder umzuleiten. Dies ist ein enormer wirtschaftlicher Schaden für den Flughafen Innsbruck. Privatjets werden vermutlich somit nicht mehr Innsbruck als Ziel wählen, sondern München. Auch gewerbliche Anbieter können keine ständigen Flugausfälle und Unsicherheiten erdulden, somit werden auch diese Flüge auf lange Sicht eingestellt werden.
Die Sicherheit des Flugpersonals sowie der Passagiere muss an erster Stelle stehen und das ist bei dieser Entscheidung sicher nicht der Fall.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1) Sind Ihnen als für die Oberste Zivilluftfahrtbehörde (OZB) zuständige Bundesministerin die von Experten geäußerten großen Sicherheitsbedenken zu den Plänen, den Flugwetterdienst am Innsbrucker Flughafen zu schließen und die Arbeitsplätze der Meteorologen nach Wien zu verlagern (z.B. Stellungnahmen zur Petition „Erhalt des Flugwetterdienstes in Innsbruck"), bekannt?
2) Wenn ja, wieso halten Sie trotz erheblicher Kritik daran fest, den Flugwetterdienst in Innsbruck zu schließen?
3) Wurde dieses Vorhaben inzwischen im Nutzerbeirat der Austro Control diskutiert?
4) Am 11. Juli 2024 soll der Flugwetterdienst in Innsbruck geschlossen werden. Werden tatsächlich alle sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Innsbruck nach Wien verlegt?
a. Wenn ja, haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unmittelbar ihr Einverständnis zur Dienstortverlegung gegeben?
b. Wenn ja, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Wien die gleiche Dienstverwendung wie in Innsbruck haben?
c. Wenn ja, gibt es eine Unterstützung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Umzug bzw. das lange Pendeln nach Wien?
d. Wenn nein, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden gekündigt bzw. haben gekündigt oder wollten ihren Arbeitsplatz nicht nach Wien verlegen?
e. Wenn nein, gibt es einen Sozialplan für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
5) Nach den unterfertigten Abgeordneten vorliegenden Informationen ist eine Beobachtung über Kameras weder von der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) oder WMO (Weltorganisation für Meteorologie) geregelt noch von der EASA (Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit) zugelassen. Die Sichtweite, die ein Beobachter über ein Kamerasystem feststellt, ist kein zertifizierter Wert und darf demnach nicht in einer offiziellen Meldung verbreitet werden. Sind die Fernüberwachungssysteme der Austro Control dennoch zertifiziert und einsetzbar?
a. Wenn die Fernwachsysteme zertifiziert und legal sind, welche Organisation hat diese Zertifizierung vorgenommen (Bitte um Übermittlung der Zertifizierungsbescheinigung)?
b. Wenn nein, wieso wird ein nicht zertifiziertes System in Österreich in Betrieb genommen?
6) Hat der Wetterdienstanbieter bereits die vorzusehenden Übereinkommen mit den Flughafenbetreibern, Aeroklub, Fluglinien und Fluglotsen abgeschlossen?
7) Wurden für die Sonderverfahren in Innsbruck und in Salzburg Risikobeurteilungen (safety assessments) unter Einbeziehung der Flughafenbetreiber, Flughafennutzer und lokalen Flugsicherung durchgeführt?
8) Inwieweit wurden die flugbetrieblichen Auswirkungen analysiert?
9) Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Einführung der Fernbeobachtung ab Wien Schwechat (Bitte um Aufschlüsselung aller Kosten)?
10) Wie viel kostete der Betrieb des Flugwetterdienstes in Innsbruck in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (Bitte um Auflistung sämtlicher Kosten)?
11) In mehreren Pressestatements haben Sie die Absicht bekundet[1], dass Inlandflüge ab 2030 verboten werden sollen. Ist somit ein Ziel der Einführung der Fernbeobachtung, dass die Flüge nach Innsbruck auf ein Minimum gesenkt werden sollen?