18793/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.06.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Christian Oxonitsch,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Obsorge für unbegleitete Minderjährige ab dem ersten Tag durch die Kinder- und Jugendhilfe
Seit Jahren sind mit Blick auf die Betreuung von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht zahlreiche Themen ungeklärt. Ein Beispiel dafür ist die nach wie vor ungelöste Frage der Obsorge
Während also einerseits Scheindebatten über „Leitkultur“ und die Senkung des Strafmündigkeitsalters geführt werden, um Härte zu zeigen und sich als die bessere FPÖ darstellen zu können, bleiben andere Baustellen offen – offenbar, weil innerhalb der Koalition in der Sache die Meinungsunterschiede zu groß sind, oder gar die ÖVP gezielt verhindert, dass es zu einer Lösung kommt.
Dabei wäre es so wichtig, dass Kinder und Jugendliche, die alleine auf der Flucht sind, nicht mit Fragen wie Schulbesuch, medizinischer Versorgung, erzieherischer Unterstützung, Betreuung und emotionalem Halt im Umfeld alleine gelassen werden. Gelebte Praxis ist aber noch immer häufig das Gegenteil, weil eine wichtige Frage lange unbeantwortet bleibt: Wer übernimmt die Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge? Österreich ist in diesem Kontext – nämlich bei der Dauer des Entscheidungsprozesses – europaweit gemeinsam mit Frankreich und Luxemburg Schlusslicht.
All das geht zu Lasten der Kinder und ihrer Kinderrechte, Begründet liegt das darin, dass Kinder, die nicht für sich selbst verantwortlich sein können, eine Person haben sollten, die für sie Verantwortung übernimmt und sie auch in Obsorge nimmt. Die beste Lösung wäre die Obsorge ab dem ersten Tag. Auch für die Integration und die Teilhabe an der Gesellschaft wären diese ein wichtiger Motor – doch statt endlich in diese Richtung tätig zu werden, werden oben genannte Scheindebatten ausgebreitet.
Die Bundesregierung hat kaum noch Zeit, offene Maßnahmen aus ihrem Regierungsprogramm umzusetzen, dieser wäre aber besonders dringlich:
„Schutz und Rechtsstellung von geflüchteten Kindern verbessern: Schnelle Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) durch die Kinder- und Jugendhilfe und Berücksichtigung des Kindeswohls im Asylverfahren; besonderes Augenmerk im Asylverfahren auf UMF“[1]
Nachdem es offenbar im Justizministerium bereits einen Gesetzesvorschlag gibt, der die Obsorge bei der Kinder- und Jugendhilfe sieht, scheint es also Probleme bei der Umsetzung zu geben, weil dieser sonst wohl schon beschlossen wäre, oder zumindest als Vorlage dem Parlament zugeleitet werden würde. Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Gibt es konkrete Vorhaben, den Tagsatz für unbegleitete minderjährige geflüchtete Kinder und Jugendliche gerade in Hinblick auf die Teuerung zu erhöhen?
a. Wenn ja, wann und auf welche Höhe?
b. Wenn nein, warum nicht?
2. Welche Schritte wurden seit dem Beschluss vom 19.11.2021 (212/E) in der 27. Gesetzgebungsperiode im NR gesetzt, um ihm gerecht zu werden?
3. Ist es richtig, dass bereits ein Gesetzesentwurf zur Änderung der Obsorgebestimmungen vorliegt?
a. Wenn ja, welche konkreten Änderungen beinhaltet er?
b. Wenn ja, wird diese Gesetzesänderung noch in der aktuellen Legislaturperiode beschlossen?
c. Wenn ja: In welchem Ministerium liegt dieser aktuell?
d. Wenn ja: bis wann wird die Vorlage dem Nationalrat und dem Bundesrat zur Beschlussfassung zugeleitet?
e. Wenn ja: Wird es ein Begutachtungsverfahren geben?
f. Wenn nein, wieso gibt es keinen Entwurf und woran scheitert die Einigung konkret?
g. Wenn nein: Werden Sie noch in dieser Legislaturperiode daran arbeiten, einen Entwurf dem Parlament zuzuleiten?
[1] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:7b9e6755-2115-440c-b2ec-cbf64a931aa8/RegProgramm-lang.pdf