18795/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.06.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Katharina Kucharowits,
Genossinnen und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend „Kennzeichnungspflicht von KI-generierten Inhalten“
Schönheitsideale im Internet setzen Jugendliche immer stärker unter Druck: 51 Prozent aller Jugendlichen würden gerne etwas an ihrem Körper ändern. Das zeigt eine im Februar 2024 präsentierte Studie der Initiative Safer Internet. Dabei zeigten sich 70 Prozent zumindest „eher zufrieden“ mit ihrem Aussehen. Fast zwei Drittel aller Teilnehmer:innen (61 Prozent) postet regelmäßig Fotos von sich im Internet. 54 Prozent nutzen dabei spezielle Licht- oder Handywinkel, weitere 41 Prozent bearbeiten Fotos mit Filtern. Damit wollen Jugendliche laut Studie unter anderem Schönheit (68 Prozent), Style (64 Prozent), Schlankheit (54) oder Sex-Appeal (34 Prozent) ausstrahlen.[1] Untersuchungen einer Studie der britischen NGO Royal Society for Public Health aus dem Jahr 2017 zeigen, welche schädlichen Auswirkungen Schönheitsideale in digitalen Medien auf die psychische Gesundheit haben. Laut dieser Studie sind die Zahlen für Depressionen und Angstzustände durch soziale Medien bei jungen Menschen in den vergangenen 25 Jahren um 70 Prozent gestiegen.[2]
Staatssekretärin Claudia Plakolm erklärte im Zuge des Safer Internet Days im Februar, dass Sie sich für eine EU-weite Kennzeichnungspflicht von KI-Fotos von Fake-Menschen in sozialen Medien stark machen werde.[3] Zu diesem Zeitpunkt waren die Inhalte des EU AI-Acts, der eine Kennzeichnungspflicht vorsieht, bereits bekannt.
Die unterfertigten Abgeordnete stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Basierend auf der Aussage der Staatssekretärin Plakolm vom Februar 2024 (siehe Fußnote 1 und 3): Plant die Bundesregierung über den AI-Act hinaus bzw. frühzeitig eine Kennzeichnungspflicht von KI-generierten Inhalten (Bilder, Videos, Audios,…) gesetzlich in Österreich zu etablieren?
a. Wenn ja, wann ist mit einer Vorlage an das Parlament zu rechnen?
b. Wenn ja, welche Ministerien sind in die Erarbeitung der Vorlage eingebunden?
c. Wenn ja, wird bzw. wurde die Vorlage mit Expert:innen erarbeitet?
i. Wenn ja, aus welchen Disziplinen stammen diese Expert:innen?
d. Wenn nein, wie sind die Aussagen von Staatssekretärin Plakolm vom Februar 2024 zu verstehen?