18804/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.06.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)

 

 

Die 77. Weltgesundheitsversammlung fand vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 in Genf/Schweiz statt. Die Weltgesundheitsversammlung ist das höchste Organ der Weltgesundheitsorganisation (World Health Assembly = WHA). Am letzten Tag wurde nach 21 Uhr die letzte Version der Änderungen der Gesundheitsvorschriften (2005) präsentiert und sogleich beschlossen. Dabei gab es keinen „klassischen“ Abstimmungsvorgang, es wurde lediglich gefragt, ob jemand Einwände hätte. Da sich niemand meldete, wurde das Papier als beschlossen präsentiert. Im Anschluss konnten sich die einzelnen Teilnehmer (Länder bzw. Ländergruppen) zu Wort melden und ihre Statements zu dem beschlossenen Papier abgeben.

 

Es haben insgesamt 45 Länder bzw. Vertreter von Ländergruppen ein Statement abgegeben. Dabei haben zwei Länder – Slowakei und Costa Rica – gleich bekanntgegeben, dass sie diese Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (International Health Regulations = IHR) nicht umsetzen/nicht anwenden. Andere fünf Länder haben angekündigt, die Umsetzung der Änderungen national zu prüfen. Österreich hat sich nicht zu Wort gemeldet.

 

Laut der Teilnehmerliste waren am letzten Tag (01.06.2024) 189 Länder anwesend. Auch einige Vertreter von Österreich nahmen an der Verhandlung teil.

 

 

 

 

Aus Österreich waren laut der Teilnehmerliste insgesamt 13 Personen bei den Verhandlungen. Warum bei der Versammlung der grüne Abgeordnete R. Schallmeiner anwesend war, ist uns nicht bekannt.

 

Es ist nicht ersichtlich, wie viele Personen tatsächlich noch direkt bei der Abstimmung über die Änderungen der IHR (2005) anwesend waren. Diese Änderungen wurden nämlich sehr spät (21 Uhr, letzter Tag der Versammlung) am Ende der Verhandlungen beschlossen. Zu dieser Zeit glaubten schon viele Beobachter, dass die Änderungen nicht mehr bei der Sitzung angenommen werden können. Die Satzung der WHO stellt nämlich Folgendes fest:

 

 

Es ist laut Statuten der WHO vorgeschrieben, dass Änderungen der Gesundheitsvorschriften jedem Mitgliedsstaat zur Prüfung vorgelegt werden müssen. Dies muss mindestens vier Monate vor der Gesundheitsversammlung (World Health Assembly = WHA) geschehen. Die vorgelegten und beschlossenen Änderungen der IHR (2005) wurden erst während der Sitzung bekanntgegeben. Somit wurden die Vorgaben der Statuten nicht eingehalten und damit sollte der Beschluss der WHA ungültig sein.

 

Ein weiterer fragwürdiger Umstand ist, dass die schwarz-grüne Regierung über diese Änderungen im Vorfeld nicht diskutieren wollte. Seit Juli 2023 liegt ein Antrag von mir im Gesundheitsausschuss (seit dem gab es neue Versionen der Änderungen der IHR).

 

 

Dieser Antrag wurde im Gesundheitsausschuss von den Regierungsparteien vertagt, damit es zu keiner Diskussion kommt. Der Vertagungsantrag wurde damit begründet, man wolle uns keine Bühne bieten, um unsere Ansichten zu verbreiten. Dies ist höchst undemokratisch!

 

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist es üblich, dass man bei der WHO nicht „klassisch“ abstimmt, sondern nur nach Einwänden fragt?

a.    Falls es bei so einem Prozedere keine Einwände gibt, wird dies als Zustimmung interpretiert?

b.    Wie oft kam dieses Prozedere bis jetzt zur Anwendung?

c.    Warum wird nicht „klassisch“ abgestimmt, so dass alle Teilnehmer entweder mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen bzw. sich enthalten?

2.    Wie ist die Position dieser Regierung zu den beschlossenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften?

3.    Unter welchem Titel nahm bei den Verhandlungen der WHO der grüne Nationalratsabgeordnete R. Schallmeiner teil?

a.    Welche anderen Parlamentsparteien aus Österreich waren bei den Verhandlungen der Weltgesundheitsorganisation (bei 77. Weldgesundheitsversammlung) dieses Jahr anwesend?

4.    Unter welchem Titel nahm Dr. C. M. Auer an den Verhandlungen der 77. Weldgesundheitsversammlung teil?

5.    Wurden die Änderungen der Gesundheitsvorschriften (2005), welche am 1. Juni 2024 beschlossen wurden, in Österreich vorgelegt?

a.    Falls ja, wurde die viermonatige Frist für die Vorlage der endgültigen Papiere zur Prüfung durch die Vertragsstaaten eingehalten?

b.    Falls ja, wie und wo können wir die Übermittlung der endgültigen (dann beschlossenen) Version (vier Monate vor Beginn der Verhandlungen der WHA) überprüfen?

c.    Falls nein, sind die Beschlüsse ungültig?

6.    Waren die Vertreter Österreichs bei der Abstimmung anwesend?

a.    Falls ja, warum haben sie sich nicht zu Wort gemeldet?

b.    Falls nein, warum nicht?

7.    Warum fand die Abstimmung erst so spät (am Ende der Tagesordnung) statt?

8.    Wie viele Mitgliedsstaaten waren bei der Abstimmung nicht mehr anwesend?

9.    Wie viele Stimmen waren für und wie viele gegen die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften?

a.    Welche Länder waren für die Änderungen?

b.    Welche Länder waren gegen die Änderungen?

c.    Wie viele (und welche) Länder haben sich enthalten?

10. Wie hoch waren die Kosten für die österreichische Delegation bei der WHA?

a.    Wie hoch waren die Kosten für die einzelnen Teilnehmer?

b.    Wer übernimmt die Kosten für den NAbg. R. Schallmeiner und wie hoch waren diese Kosten?

c.    Wer übernimmt die Kosten für Dr. C. M. Auer und wie hoch waren diese Kosten?

11. Warum verweigert die Bundesregierung eine Diskussion über die Inhalte der einzelnen Versionen der Änderungen der IHR (2005)?

12. Auf welche Weise werden die Inhalte der Änderungen der IHR (2005) öffentlich präsentiert und diskutiert?