1881/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.05.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen
und Kollegen

an den Bundesministerin für Justiz

betreffend Einstellungsbegründung im Mediaselect-Verfahren

Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Ermittlungsverfahren um mutmaßlich verdeckte Parteienfinanzierung der ÖVP über die Agentur Mediaselect zur Gänze eingestellt. Eine subjektive Tatseite der Beschuldigten sei "im Zweifel" nicht nachweisbar gewesen, bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, der APA einen entsprechenden Online-Bericht des Nachrichtenmagazins "profil".

In der Causa ging es um angebliche Geldflüsse von Telekom, Österreichischen Lotterien und der Raiffeisen Oberösterreich über die Agentur Mediaselect Richtung ÖVP. Der Vorwurf lautete, dass mehrere Hunderttausend Euro an die Volkspartei gegangen sein sollen. Zudem soll die Partei bei Aufträgen mitgeschnitten haben, die von ÖVP-geführten Ministerien an Mediaselect vergeben wurden. Laut einem Sachverständigen-Gutachten sollen 251.467 Euro von der RLB OÖ, 250.800 Euro von der Telekom Austria und 218.632 Euro von den Casinos Austria bzw. den Lotterien an die Agentur geflossen und damit unter anderem bis zu sechs Wahlkampagnen auf Bundes- und Landesebene in den Jahren 2002 bis 2010 finanziert worden sein.

Die Justiz geht dem Verdacht seit 2012 nach. Die Ermittlungen wurden im vergangenen Jahr von der Staatsanwaltschaft Wien abgeschlossen und ein sogenannter Vorhabensbericht erstellt. Laut profil"-Informationen erfolgte die Einstellung des Verfahrens, obwohl die Staatsanwaltschaft Wien nach wie vor davon ausgeht, dass zumindest bei einem Teil der Zahlungen Scheinrechnungen im Spiel waren und diese tatsächlich Parteispenden darstellten.

Verdeckte Parteienfinanzierung ist allerdings per se in Österreich nicht strafbar. Ermittelt wurde auch in erster Linie wegen des Verdachts der Untreue - und zwar gegen den früheren Lotterien-General Leo Wallner und den früheren RLB OÖ-General Ludwig Scharinger. Beide sind mittlerweile verstorben. Gegen andere Beschuldigte wurde wegen möglicher Beitragstäterschaft ermittelt.

Quelle: https://www.sn.at/politik/innenpolitik/oevp-parteispenden-mediaselectverfahren-eingestellt-86895826

Gem § 35a. (1) StAG sind nach Maßgabe der personellen und technischen Voraussetzungen die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Obersten Gerichtshof, BGBI. Nr. 328/1968, und des Gerichtsorganisationsgesetzes, RGBI. Nr. 217/1896, über die allgemeine Zugänglichkeit von Entscheidungen auch auf Entscheidungen der Staatsanwaltschaften über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach dem 10. und 11. Hauptstück der StPO, soweit sie von besonderem öffentlichen Interesse sind oder besondere für die Beurteilung gleichgelagerter Verfahren bedeutsame rechtliche Ausführungen beinhalten, sinngemäß anzuwenden. Eine Veröffentlichung hat in der Ediktsdatei zu erfolgen und ist durch die Oberstaatsanwaltschaft anzuordnen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wann genau wurde das Ermittlungsverfahren in der "Causa Mediaselect" gegen welche Beschuldigten eingestellt?

 

2.    Mit welcher genauen Begründung, aufgrund welchen Erwägungen und auf weIcher Rechtsgrundlage (Angabe der Norm) wurde das Verfahren eingestellt?

 

3.    Wurde die Einstellungsbegründung in der "Causa Mediaselect" gem § 35a Staatsanwaltschaftsgesetz in der Ediktsdatei veröffentlicht?

a.    Wenn ja, bitte um Bekanntgabe des Veröffentlichungsortes (Link).

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

c.    Wenn bisher nein, wird die Einstellungsbegründung noch veröffentlicht?

                                          i.    Wenn ja, bitte um Bekanntgabe des Veröffentlichungsortes?

4.    Wann wurde in der Causa der Vorhabensbericht der StA erstattet?

a.    Wenn ja, wann genau und mit welchem Inhalt?

5.    Wann wurde in der Causa eine Stellungnahme der OStA erstattet?

a.    Wenn ja, wann genau und mit welchem Inhalt?

6.    Wann genau ging der Akt im Ministerium ein?

7.    Wann wurde die Causa dem Weisungsrat vorgelegt?

a.    Wenn ja, wann genau und welche Empfehlung sprach dieser aus?

8.    Wurden in der Causa Weisungen vom Ministerium oder der OStA Wien erteilt?

a.    Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?

9.    Nahm die StA im Vorhabensbericht in Aussicht, Anklagen gegen Beschuldigte zu erheben?