18852/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.06.2024
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Folgeanfrage

des Abgeordneten Michael Seemayer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend: Lehrlingsausbildung im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Begründung:

An das Bundesministerium wurden bereits in der Anfrage Nr. 17654/J vom 31.01.2024 Fragen zur Lehrlingsausbildung im Bundesministerium gerichtet. Wir stellen diese Folgeanfrage, um Auskunft über jene Punkte zu bekommen, die aus unserer Sicht gar nicht oder nicht ausreichend in der Anfragebeantwortung Nr. 17188/AB behandelt wurden bzw. um etwaige Punkte abzuklären, die durch die Antworten des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft sowie durch die Anfragebeantwortung Nr. 17076/AB des Bundesministers für Finanzen neu aufgeworfen wurden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.      Sie geben in eingangs angeführter Anfragebeantwortung an, dass derzeit in Ihrem Bundesministerium die Lehre mit Matura nicht angeboten wird. Ist dies grundsätzlich der Fall oder wird die Lehre mit Matura von Ihren Lehrlingen derzeit nicht in Anspruch genommen?

a.      Falls diese generell nicht angeboten wird, warum nicht?

2.      Ebenso führten Sie aus, dass Lehrlinge ab dem 2. Lehrjahr neben der Berufsschule an Berufsreifeprüfungsmodulen teilnehmen können. Ist daraus zu schließen, dass es Lehrlingen in Ihrem Ministerium ermöglicht wird, diese Kurse/Prüfungsvorbereitung/Prüfungen während der Arbeitszeit zu absolvieren?

a.      Wenn nein, warum nicht?

3.      Der Bundesminister für Finanzen wies bei seiner Anfragebeantwortung Nr. 17076/AB zu speziellen Programmen zur Förderung bzw. Unterstützung von Lehrlingen und das Ausmaß deren Inanspruchnahme darauf hin, dass dies thematisch in Ihrem Ministerium angesiedelt sei.

a.     Sind Sie für die Programme zur Förderung bzw. Unterstützung von Lehrlingen nur für jene des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft sowie für jene des Bundesministeriums für Finanzen zuständig oder generell für alle Bundesministerien?

b.     Welche Kompetenzen hat das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft betreffend genereller, Ministerien übergreifender Maßnahmen/Förderungen/Regeln bei der Ausbildung von Lehrlingen in den Bundesministerien?

c.      Gibt es betreffend Förderungen von Lehrlingen Mindestanforderungen für alle Bundesministerien? Wenn ja, welche sind das?

d.     Was unternehmen Sie, damit für alle Lehrlinge in den Bundesministerien die gleiche und bestmögliche Förderung ihrer Ausbildung gewährleistet wird?