18901/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.06.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Auf dem linken Auge blind? Einseitiger Verfassungsschutzbericht 2023

 

 

Im Rahmen des kürzlich veröffentlichten Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2023 wurden mehrere hinterfragenswürdige Aussagen durch den Verfassungsschutz getätigt.

 

So wurde durch die DSN sämtlichen Burschenschaften, aber auch der FJ (Freiheitliche Jugend), auf S. 22f.[1] vorgeworfen im „rechtsextremen Bereich angesiedelt zu sein“. Auch anderen freiheitlichen Organisationen wird vollkommen fakten- und realitätswidrig eine Nähe zum Rechtsextremismus attestiert.

 

In gleicher Manier werden auch pauschal alle Corona-Maßnahmengegner als Teil von „staatsfeindlichen Verbindungen“ geframed (S. 44f.) – jedoch ohne einen belastbaren Beleg dafür zu erbringen.

 

Ebenso ins Visier des Verfassungsschutzes gerieten Waffenbesitzer, wohlgemerkt fast ausschließlich legale Waffenbesitzer. So wird „waffenaffinen Personen“ grundsätzlich eine Nähe zum Rechtsextremismus unterstellt bzw. im umgekehrten Schluss wird allen „als rechts geltenden Personen“ eine Affinität zu Waffen unterstellt.

 

Auch werden dem System offenbar nicht genehme, freie Medien wie etwa AUF1, Info-Direkt oder der Heimatkurier als rechtsextrem und verschwörungstheoretisch stigmatisiert (S. 22) – wieder ohne jeden validen Beleg.

 

Höchst problematisch erscheint auch die als „Internet-Meldestelle NS-Wiederbetätigung“ getarnte Denunziationsplattform der DSN, welche den Zahlen auf Seite 31 zufolge rege genutzt wird. Hierbei ist nicht klar, welche Maßnahmen gesetzt wurden, um einen Missbrauch dieser Meldestelle für politische Zwecke zu verhindern.

 

 

Auffallend dramatisch ist die Einschätzung des Bereichs „Staatsfeindliche Verbindungen“. Hierbei wird auf S. 41 f. folgende Behauptung erhoben:

 

Zusammenfassend ergibt sich aus der Gesamtbetrachtung kurzfristig ein mittleres Gefahrenpotenzial für die Funktions- und Handlungsfähigkeit des Staates. Störungen der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit durch gewaltbereite Aktivistinnen und Aktivisten sowie ideologisch motivierte kriminelle Handlungen liegen im Bereich des Möglichen.

 

Diese „dramatische“ Gefahr, welche von u.a. Corona-Maßnahmengegnern ausgehen soll, scheint gänzlich übertrieben bzw. erfunden. Eine reale Grundlage dieser Einschätzung bleibt die DSN schuldig.

 

Aufschlussreich ist auch die Gewichtung des Berichts. So werden dem Bereich „Rechtsextremismus“ und „Staatsfeindliche Verbindungen“ ganze 22 Seiten eingeräumt, dem Bereich Linksextremismus aber gerade einmal 7 Seiten, obwohl gerade der Linksextremismus mit seiner Gewaltbereitschaft neben dem Islamismus wohl die größte Gefahr für Österreichs innere Sicherheit darstellt. Dabei ist auch festzuhalten, dass der Bereich Linksextremismus in Österreich in den letzten Jahren besonders schnell wäschst. Diese Einschätzung bezüglich des Linksextremismus wurde von der DSN getroffen, wobei sie selbst im Bericht zugibt, dass in besagtem Bereich „Handlungsanleitungen für Sprengstoff- und Schusswaffenherstellung“ aufgefunden wurden (S.51). Auch eine abschließende Gefahrenbeurteilung, wie im Falle der „Staatsfeindlichen Verbindungen“, unterbleibt im Bereich Linksextremismus.

 

Dem Thema: „Radikaler Klimaaktivismus und gewaltbereiter Extremismus“ ist gerade einmal eine Seite (S.49) im Bericht gewidmet. Dabei werden die Gewaltbereitschaft bzw. der Fanatismus der Aktionen geradezu verharmlost.

 

Auch die angebliche Einflussnahme Russlands auf rechte Akteure in Österreich wird ohne jede ersichtliche Grundlage behauptet, genauso wie ein von der DSN hergestellter Konnex zwischen „Rechtsextremismus“ und Russland. (S.99).

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Auf Grundlage welcher Informationen und Einschätzungen wird die Jugendorganisation der FPÖ im Verfassungsschutzbericht 2023 unter der Rubrik „Rechtsextremismus“ geführt?

2.    Wird die FJ nun dauerhaft von der DSN überwacht?

a.    Wenn ja, mit welcher Begründung?

3.    Welche Maßnahmen wurden durch den DSN getroffen, um die politische Vereinnahmung des Verfassungsschutzberichts, durch die Bundesregierung zu verhindern?

4.    Wurden Mitarbeiter, welche den Verfassungsschutzbericht erarbeitet haben, auf politische Beeinflussung und/oder Parteiangehörigkeit überprüft?

5.    Wurden im Zuge der Berichtserstellung politische Einflussnahmen oder Interventionen auf die DSN durch das BMI oder andere Ministerien ausgeübt?

a.    Wenn ja, wie wurde mit den Einflussnahmen verfahren?

6.    Auf welcher Grundlage werden Burschenschaften im Verfassungsschutzbericht 2023 pauschal als „rechtsextrem“ denunziert?

7.    Werden Burschenschaften oder andere studentische Verbindungen dauerhaft vom Verfassungsschutz beobachtet?

a.    Wenn ja, mit welcher Begründung?

8.    Warum werden für die Bundesregierung unbequeme Bürger wie Corona-Maßnahmengegner vom Verfassungsschutz beobachtet?

9.    Ist demokratisch legitimierter Protest gegen die Arbeit der Regierung laut Einschätzung der DSN überwachungswürdig bzw. potenziell kriminell?

10. Welche konkreten Belege liegen der DSN bzw. Ihrem Ressort vor, die solch schwerwiegende Anschuldigungen gegen die FJ, Burschenschaften oder andere Patrioten rechtfertigen?

11. Was wird den freien Medien AUF1, Info-Direkt oder dem Heimatkurier konkret vorgeworfen, außer Kritik an der Regierung und am politischen Mainstream?

12. Ist laut Einschätzung der DSN mediale Berichterstattung über Verfehlungen der Regierung oder grundsätzliche Kritik an den Regierenden überwachungswürdig bzw. potenziell kriminell?

13. Ist sich die DSN bewusst, dass durch unvorsichtige bzw. nicht korrekte Aussagen im Bericht beträchtlicher Imageschaden für betroffene Personen oder Organisationen entstehen kann?

14.  Auf welcher Grundlage werden nahezu alle Waffenbesitzer (legal und illegal) in einen Topf geworfen und somit versucht, redliche und gesetzestreue Waffenbesitzer zu diskreditieren?

15. Unterstützt die DSN Maßnahmen zur Abnahme legaler Waffen bzw. Aussprache von Waffenverboten aus politischen Gründen?

16.  Was rechtfertigt die Einschätzung der DSN bezüglich des Bereichs „Staatsfeindliche Verbindungen“?  Hierbei wird auf S. 41 f. folgende Behauptung erhoben: „Zusammenfassend ergibt sich aus der Gesamtbetrachtung kurzfristig ein mittleres Gefahrenpotenzial für die Funktions- und Handlungsfähigkeit des Staates. Störungen der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit durch gewaltbereite Aktivistinnen und Aktivisten sowie ideologisch motivierte kriminelle Handlungen liegen im Bereich des Möglichen.“

17. Warum erfolgt im Bereich des Linksextremismus keine solche Einschätzung durch die DSN, obwohl „Handlungsanleitungen für Sprengstoff- und Schusswaffenherstellung“ evident sind.

a.    Ist das kein Hinweis auf Gewaltbereitschaft und eine akute Gefährdung der öffentlichen Sicherheit?

18. Warum wird der Bereich „Radikaler Klimaaktivismus“ im Bericht vernachlässigt, wenn nicht sogar verharmlost?

a.    Gibt es für die DSN trotz wöchentlich aggressiver auftretenden Klimachaoten keinen Ansatzpunkt für eine Radikalisierung?

19. Welche Maßnahmen gegen radikalisierte Klimafanatiker wurden durch die DSN getroffen?

20. Welche Parameter waren ausschlaggebend für die lediglich als oberflächlich anzusehende Behandlung des Themas Linksextremismus im Verfassungsschutzbericht?

21. Welche Informationen bzw. Quellen rechtfertigen die schwerwiegende Einschätzung der russischen Einflussnahe auf rechte Akteure in Österreich?

22. Wie kommt die Herstellung einer Verbindung zwischen Russland und Rechtsextremismus in Österreich zustande?

23. Welche Maßnahmen wurden durch die DSN gesetzt, um einen politischen Missbrauch der „Internet-Meldestelle NS-Wiederbetätigung“ zu verhindern?

24.  Warum gibt es auf der Webseite der DSN keine Meldestelle für Linksextremismus?

25. Waren bei der Erstellung des Verfassungsschutzberichtes für das Jahr 2023 auch externe Berater oder Organisationen wie etwa das DÖW eingebunden?

a.    Wenn ja, in welcher Form und zu welchen Kosten?  (Bitte um Auflistung aller externen Partner inkl. jeweiliger Kosten)

b.    Wurden externe Partner auf politische Vereinnahmung oder Beeinflussung geprüft vor ihrer Mitarbeit am Bericht?

26. Warum wurden im gesamten Bericht keine, wie auch immer gearteten Belege/Quellen für die vorgebrachten Behauptungen angeführt?



[1] Alle Seitenzahlen beziehen sich, sofern nicht anders gekennzeichnet, auf den Verfassungsschutzbericht betreffend das Jahr 2023.