18909/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.06.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt

betreffend ORF-Förderungen für die Wiener Festwochen, insbesondere für die Veranstaltungsreihe „Wiener Prozesse“

 

 

Laut offizieller Website der Wiener Festwochen fördert auch der ORF, konkret das ORF Radiokulturhaus, Ö1, ORF 3 und der ORF selbst, die Wiener Festwochen, als „Partner“.[1]

 

Besonders die Veranstaltungsreihe „Wiener Prozesse“ fällt hierbei negativ auf. So wurde im Rahmen der Veranstaltung „Anschläge auf die Demokratie“ am 7/8/9 Juni 2024 die Rolle der FPÖ hinsichtlich „faschistischer Äußerungen“ und „Demokratiegefährdung“ in einem Schauprozess abgehandelt. Am Ende dieses Schauprozesses wurde eine „Geschworenenurteil“ getroffen, ob der FPÖ noch Parteienförderung zukommen darf. Unabhängig vom Ausgang dieses „Prozesses“ wird dadurch einer demokratisch durch die Wähler legitimierten Oppositionspartei erheblicher Schaden zugefügt.

 

Dieses Vorgehen stellt eine massive Gefährdung der demokratischen Grundordnung der Republik Österreichs dar, denn so werden Tür und Tor für jegliche unzulässige Verbotsdebatten im Hinblick auf die FPÖ geöffnet. Darüber hinaus ist das Vortäuschen von „Gerichtsprozessen“ und damit hoheitlichen Handelns eine besonders perfide Form der Manipulation. So wird die österreichische Bevölkerung in den Glauben versetzt, die im Rahmen der Veranstaltung geäußerten Behauptungen und gezogenen Schlüsse stünden in einer Verbindung mit dem Handeln der Justiz.

 

Diese durch den Veranstalter bewusst herbeigeführte Assoziation ist sowohl rechtlich als auch politisch höchst bedenklich. Beteiligte an diesem Schauprozess waren u.a. Julian Hessenthaler (der wegen Drogendelikten verurteilte Drahtzieher des „Ibiza-Videos“) und Barbara Helige (ehemalige Präsidentin der Richtervereinigung).[2] [3]

 

Die politische Schlagseite dieses „Schauprozesses“ ist eindeutig, allein die Diskussion über ein Finanzierungsverbot der wesentlichen Oppositionspartei in Österreich ist ein absoluter Tabubruch und Ausdruck der massiven Panik des politischen Establishments. Dass sich auch der ORF für diesen linken politischen Aktionismus hergibt, überrascht also nicht weiter. Nichtsdestotrotz bedarf es hier dringender Aufklärung über die Zahlungsströme und Absprachen.

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt

folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Zuwendungen durch den ORF (inkl. aller genannten Untergliederungen) erhielten die Wiener Festwochen 2024?

2.    Wie gliedern sich diese Zuwendungen auf? (bitte um genaue Aufschlüsselung)

3.    Wurden die Wiener Festwochen personell durch den ORF (inkl. aller genannten Untergliederungen) unterstützt?

a.    Wenn ja, in welcher Form und zu welchen Kosten?

4.    Wurde durch den ORF vorab eine Prüfung der geförderten Inhalte/Veranstaltungen vorgenommen?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

5.    Wurde im Zusammenhang mit einer Förderung der Wiener Festwochen eine Weisung in Ihrem Ressort ausgesprochen?

a.    Wenn ja, in welchem Zusammenhang?

b.    Wenn ja, mit welchem konkreten Inhalt?

6.    Waren die im Rahmen der „Wiener Prozesse“ veranstalteten Schauprozesse hinsichtlich der politischen Kommunikation Thema in Ihrem Verantwortungsbereich?

a.    Wenn ja, wie überlegte man sich zu den im Rahmen der „Wiener Prozesse“ veranstalteten Schauprozessen bzw. deren Übertragung positionieren?

b.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

7.    Wurden in Ihrem Ressort – allenfalls im Zuge der Erarbeitung von Wordings oder Positionspapieren – Bedenken bezüglich der Abhaltung nicht legitimierter „Gerichtsverhandlungen“, welche den Schein hoheitlichen Handelns setzen, geäußert?

a.    Wenn ja, in welchem Rahmen?

b.    Wenn ja, in welcher Organisationseinheit?

c.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

d.    Wenn nein, finden inhaltliche Debatten über die Einschätzung von ressorteinschlägigen Ereignissen statt?

8.    Hat der ORF Ihnen oder Ihrem Ressort gegenüber geäußert, ob er ein Problem bei der Unterstützung von Handlungen bzw. Veranstaltungen, welche den Schein hoheitlichen Handelns setzen und so die Bevölkerungen absichtlich falsche Tatsachen vortäuschen, sieht?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, inwiefern?

c.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

d.    Wenn nein, warum fand ein solcher Austausch nicht spätestens nach Eingang dieser Anfrage statt?

9.    Welche Fördermittel/Unterstützungen gab es konkret für die Veranstaltungsreihe „Wiener Prozesse“ durch den ORF (inkl. aller genannten Untergliederungen) bzw. generell in Ihrem Verantwortungsbereich?

10. Wurde in Ihrem Verantwortungsbereich im Hinblick auf die politische Positionierung und Kommunikation darüber gesprochen, ob eine Debatte bzw. sogar ein Schauprozess über ein Verbot einer demokratisch legitimierten Oppositionspartei, welche noch dazu mit Steuergeldern bzw. Zwangsabgaben finanziert wird, aus Sicht Ihres Ressorts bzw. des ORF förderungswürdig ist?

a.    Wenn ja, wurde die Debatte bzw. der Schauprozess über ein Verbot einer demokratisch legitimierten Oppositionspartei für förderungswürdig erachtet?

b.    Wenn ja, wurden diesbezüglich in Ihrem Ressort Prüfschritte gesetzt oder Rücksprache mit anderen Organisationseinheiten gehalten?

c.    Wenn nein, warum nicht?

11. Ist eine Förderung der Wiener Festwochen insbesondere der Veranstaltungsreihe „Wiener Prozesse“ durch den ORF und seine Untergliederungen mit dem Objektivitätsgebot des ORF vereinbar bzw. wurde eine Unvereinbarkeit diesbezüglich geprüft?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, warum nicht?

12. Inwiefern erachtet der ORF die Förderung und Übertragung der Gewaltaufrufe der Band „Bipolar Feminin“ im Rahmen der Wiener Festwochen als angebracht?

13. Wurde in Ihrem Verantwortungsbereich im Hinblick auf die politische Positionierung und Kommunikation darüber gesprochen, wie man sich zur Förderung und Übertragung der Gewaltaufrufe der Band „Bipolar Feminin“ im Rahmen der Wiener Festwochen positionieren sollte?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, inwiefern?

c.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

d.    Wenn nein, warum fand ein solcher Austausch nicht spätestens nach Eingang dieser Anfrage statt?

14. Erhält Herr Florian Scheuba Zuwendungen vom ORF für seinen Auftritt bei den „Wiener Prozessen“?

15. War Herrn Scheubas Engagement bei den „Wiener Prozessen“ mit seiner Tätigkeit bzw. Bildschirmpräsenz für den ORF vereinbar bzw. war diese Fragestellung Gegenstand von Debatten in Ihrem Verantwortungsbereich?

16. Hat der ORF mit der Tageszeitung „Der Standard“ im Hinblick auf die Liveübertagung der „Wiener Prozesse“ kooperiert?

a.    Wenn ja, in welchem Umfang?

b.    Wenn ja, auf welcher vertraglichen Grundlage? (Bitte um Übermittlung des Vertrages)

17. Spricht sich der ORF für ein Verbot der staatlichen Finanzierung der FPÖ aus?

18. Spricht sich Ihr Ressort für ein Verbot der staatlichen Finanzierung der FPÖ aus?

 

 

Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.



[1] https://www.festwochen.at/partner

[2] https://www.diepresse.com/18511633/frauke-petry-kommt-nach-wien-um-kickl-zu-verteidigen

[3] https://www.news.at/a/wiener-prozesse-frauke-petry-kickl-13422582