18910/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.06.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Ausländische Einflussnahme in Österreich durch Botschaften
Im Zuge der aktuell stattfindenden Wiener Festwochen ist auf der offiziellen Website der Festwochen ersichtlich, dass neben dem BMKÖS und der Stadt Wien auch zahlreiche ausländische Staaten über ihre Botschaften/Institute in Österreich die Wiener Festwochen fördern. Siehe:[1]

Hierbei handelt es sich offenkundig um eine unzulässige politische Einflussnahme ausländischer Mächte auf die österreichische Innenpolitik mit dem Ziel, die wesentliche Oppositionspartei FPÖ zu diskreditieren. Es ist absolut bemerkenswert, dass allein beim Projekt Wiener Festwochen die deutsche Botschaft, die britische Botschaft, das British Council, die spanische Botschaft, die schweizer Botschaft, das Institut Français und das Insituto Italiano als Sponsoren und „Partner“ der Veranstaltung auftreten.
Das hier gebrachte Beispiel Wiener Festwochen steht exemplarisch für eine Vielzahl an Projekten, Veranstaltungen usw., welche maßgeblich von ausländischen Geldgebern finanziert werden. Anzunehmen, dass mit finanziellen Zuwendungen keine Gegenleistungen wie eine Agenda oder überhaupt politische Agitation verbunden ist, wäre vollkommen realitätsfremd.
Auch die US-Botschaft in Österreich hat sogar ein eigenes Förderprogramm „Austrian-American Partnership Fund“,[2] mit welchem nur Projekte in Österreich, u.a. auch jene mit politischer Ausrichtung wie etwa „Klimawandel“, gefördert werden. Folglich ist auch die Behauptung, es handle sich bei den Förderungen/Sponsorings nur um „kulturelle“ Projekte bzw. Veranstaltungen nicht tragbar, geschweige denn glaubhaft.
Folglich ist von Interesse, welche Kenntnisse das BMEIA von diesen fragwürdigen Aktivitäten hat und ob Maßnahmen zur Eindämmung ausländischer Einflussnahme gesetzt wurden.
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende
Anfrage
1. Ist Ihrem Ressort die Tatsache bekannt, dass andere Staaten u.a. auch außerhalb der EU in Österreich diverse u.a. politische Projekte finanzieren?
a. Wenn ja, in welchem Kontext sind Ihrem Ressort diese Vorgänge bekannt?
b. Wenn nein, wie konnte Ihrem Ressort diese ausländischen Aktivitäten auf österreichischem Boden entgehen?
2. Müssen die ausländischen Organisationen bzw. Staatsorgane (Botschaften, Konsulate, etc.) ihre Spenden, Sponsorings, Partnerschaften melden, im Sinne einer Melde-/Berichtspflicht?
3. Gibt es eine Auflistung der staatlichen ausländischen Financiers in ihrem Ressort? (Wenn ja, bitte um Übermittlung derselben)
4. Von welchem Betrag (in EUR) geht ihr Ressort aus, welcher pro Jahr durch ausländische Mächte in Österreich unter dem Deckmantel von Sponsorings etc. eingespeist wird?
5. Wenn es keine verpflichtenden Meldungen gibt, gibt es die Möglichkeit freiwillig Meldung über genannte Aktivitäten, etwa in Ihrem Ressort, zu erstatten?
6. Wurden, wie etwa am Beispiel der Wiener Festwochen, Förderungen, welche über ausländische Botschaften und Institute abgewickelt wurden, vom BMEIA genehmigt?
7. Ist Ihrem Ressort bekannt, welche Ziele mit derartigen „Partnerschaften“ /Sponsorings verfolgt werden?
8. Welche Maßnahmen werden/wurden gesetzt, um Einflussnahmen auf die österreichische Innenpolitik durch fremde staatliche Akteure zu verhindern?
9. Welche Position nimmt ihr Ressort grundsätzlich zu ausländischer Einflussnahme, noch dazu mit gezielter politischer Schlagrichtung gegen die FPÖ, im Mantel von Kulturförderungen ein?
10. Welche Kriterien liegen der Bewertung zugrunde, ob es sich bei Zahlungen durch ausländische Botschaften um „schlechte politische Einflussnahme“ oder um „gute kulturelle Förderungen“ handelt?
11. Spielt es eine Rolle, wessen Botschaft hier so agiert, oder handelt es sich bei manchen Botschaften allein aufgrund der Herkunft per se um negative ausländische Einflussnahme?
12. Müssen Förderprogramme ausländischer Botschaften wie jenes der US-Botschaft in Wien (Austrian-American Partnership Fund) durch Ihr Ressort genehmigt oder zumindest diesem gemeldet werden?
13. Findet ein Monitoring der gesponserten Aktivitäten statt, um einen Missbrauch bzw. Handlungen zum Nachteil Österreichs zumindest zu erfassen und in weiterer Folge bekämpfen zu können?
14. Ist ihr Ressort davon in Kenntnis, dass auch NGOs in Kooperation mit Botschaften politisch bedenkliche Inhalte unterstützen?
15. Unterliegen ausländische NGOs einer Melde-/Berichtspflicht bezüglich Sponsorings, Partnerschaften etc. in Österreich?
16. Überprüft Ihr Ressort mögliche politische Unterwanderungen durch ausländische NGOs, welche in Österreich aktiv werden und finanzielle Zuwendungen tätigen?
17. Gibt es Handlungsempfehlungen oder Richtlinien seitens Ihres Ressorts zum Umgang mit von ausländischen Staaten finanzierten Veranstaltungen, Projekten, etc.?
18. Werden bei fragwürdigen Aktivitäten, wie etwa dem Sponsoring der Wiener Festwochen durch ausländische Botschaften/Institute, konkret der Veranstaltungsreihe „Wiener Prozesse“ (samt FPÖ-Bashing in Form eines „Schauprozesses“), die Botschafter der Länder einbestellt, welche diese Veranstaltung gefördert haben?
a. Wenn nein, warum wird eine von ausländischen Akteuren geförderte Einmischung in die österreichische Innenpolitik (noch dazu in einem Superwahljahr) toleriert?
19. Macht es für Ihr Ressort einen Unterschied, gegen welche politische Partei von Seiten ausländischer Vertretungen agitiert wird bzw. gegen welche Partei sich die von ausländischen Vertretungen finanzierten Aktionen richten?