18917/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.06.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend vorausschauende Planung und besseres Datenmonitoring für eine resiliente Wasserwirtschaft
Die Klimakrise ist längst in Österreich angekommen. Dürren und Überschwemmungen prägten die letzten Jahre. Dies wirkt sich auf den Wasserverbrauch und die Wasserverfügbarkeit aus. In der Landwirtschaft nimmt die Bewässerung zu. Genaue Daten dazu gibt es in Österreich nicht, wie eine aktuelle parlamentarische Anfrage der SPÖ zeigt. Es gibt kaum Aufzeichnungen darüber, denn für die Grundwasserentnahme in der Landwirtschaft sind keine Wasserzähler vorgeschrieben. Nur, wenn dafür eine Förderung beantragt wird, sind diese erforderlich. Sowohl youion_Die Daseinsgewerkschaft, die Arbeiterkammer, als auch der Rechnungshof und der WWF kritisieren diese fehlende Datenlage. Österreichweit werden mehr als Drei Viertel der bewässerten Ackerflächen in Österreich aus nur vier Grundwasserkörpern bewässert. Für eine vorrausschauende und resiliente Wasserversorgung braucht es in Zukunft deutlich mehr Daten.
Um möglichen Nutzungskonflikten zwischen Trinkwasserversorgung, Industrie, Landwirtschaft und Tourismus vorzubeugen, ist eine gesicherte Datenbasis notwendig. Denn nur mit verlässlichen Daten kann Wasser gespart und vorausschauend geplant werden.
Der Rechnungshof kritisierte auch die Dauer der wasserrechtlichen Bewilligungen von 25 Jahren für die landwirtschaftliche Bewässerung. Die Verlängerung von 12 auf 25 Jahre wurde im September 2018 unter der türkis-blauen Regierung beschlossen. Seitens ÖGB/younion_Die Daseinsgewerkschaft sowie der Bundesarbeitskammer, als auch der SPÖ wurde dieser Schritt kritisiert. Derart lange Bewilligungszeiträume sind angesichts der fortschreitenden Klimakrise nicht mehr zeitgemäß. Hinzu kommt, dass die Wasserentnahmen kaum kontrolliert werden. Hier besteht also erheblicher Handlungsbedarf.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Laut Beantwortung der parlamentarischen Anfrage vom 15.02.2024 (Fragen 1,2,7,13) bestimmt sich die Einhaltung der im Bescheid festgelegten Entnahmemenge für Grundwasser, welche technischen Mittel dafür verwendet werden, wie die Behörde am besten überwacht und was dokumentiert wird, nach dem Einzelfall. So sind dabei gemäß § 13 WRG 1959 die nach dem Stand der Technik möglichen und im Hinblick auf die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse gebotenen Maßnahmen vorzusehen. Welche Maßnahmen werden von der Behörde angewendet, um die Entnahmemengen zu erheben? Beschreiben Sie diese bitte konkreter.
2. Inwieferne evaluiert das Landwirtschaftsministerium die Bewilligungsdauer von 25 Jahren für die landwirtschaftliche Bewässerung?
3. Durch die neuen Förderauflagen in der Landwirtschaft gibt es eine Verpflichtung zur Verwendung von Wasserzählern für die Wasserentnahme zur Bewässerung. Wieviel Betriebe haben auf Grund dieser Regelung bereits einen Wasserzähler eingebaut?
4. Wie werden die so gewonnenen Daten zukünftig zur Planung genutzt?
5. Wie ist seitens des Landwirtschaftsministeriums geplant, die so gewonnenen Daten aufzubereiten und zur Verfügung zu stellen?
6. Fließen die Daten auch in eine dringend notwendige Überarbeitung und Konkretisierung des Trinkwassersicherungsplans ein?
7. Warum gibt es bisher keine generelle Verpflichtung zur Verwendung von Wasserzählern für die Grundwasserentnahme für die Bewässerung in der Landwirtschaft?
8. Bis wann ist geplant, eine Verpflichtung zum Einbau von Wasserzählern für die Wasserentnahme für die landwirtschaftliche Bewässerung vorzuschreiben? Sollte eine solche Verpflichtung nicht geplant sein, wird um Begründung dafür gebeten.
9. Die Bewilligung von Wasserentnahmen läuft über die zuständige Behörde. Wieviele Bewilligungen wurden in den letzten 10 Jahren erteilt? Es wird um eine Auflistung nach Jahren und Bundesländern ersucht.
10. Wie viele Personen stehen in Österreich für die Bewilligung von Wasserentnahmen zur Verfügung?
11. Wie oft wurden Bewilligungen von Wasserentnahmen in der Landwirtschaft von der zuständigen Behörde in den letzten 10 Jahren überprüft bzw. kontrolliert? Es wird um eine Aufstellung nach Jahren und Bundesland ersucht.
12. Wie oft wurden innerhalb der letzten 10 Jahre Landwirt:innen und/oder Betriebsinhaber:innen von der zuständigen Behörde aufgefordert, ihre Wasserentnahmen in der Landwirtschaft, Industrie zu beschränken? Es wird um eine Aufstellung nach Jahren und Bundesland ersucht.
13. Es gibt Vorgaben durch den GAP-Strategieplan zu Wassereinsparungen in der Landwirtschaft. Inwiefern werden bzw. wurden die Bewilligungen zur Wasserentnahme entsprechend angepasst?
14. Wie hat sich der Wasserbedarf der Industrie in den letzten 10 Jahren verändert? Es wird um eine Auflistung nach Branche ersucht.
15. Inwiefern ist es geplant, Industriebetriebe, welche in manchen Gegenden einen empfindlich hohen Wasserbedarf haben, in eine vorausschauende Planung der Wasserbestände miteinzubeziehen?
16. Inwiefern ist es geplant die Arbeitnehmen:innenvertretungen dieser Betriebe in diese Planung miteinzubeziehen?
17. Aufgrund sinkender Wasserpegel in den Flüssen produziert die Energiewirtschaft weniger Strom. Inwieweit werden dazu seitens des Ministeriums Daten erfasst?
18. Inwieweit werden Prognosen und Szenarien hinsichtlich potenzieller Auswirkungen der geänderten Wasserführung für die Stromversorgung in Österreich für die nächsten 3-5 Jahre erstellt?
19. Durch die klimatischen Veränderungen wird sich die Produktion von Strom aus Wasserkraft immer mehr vom Sommer in den Winter verschieben. Inwieweit ist es angedacht, hier entsprechende Speicherkapazitäten zu schaffen?
20. Inwieweit ist geplant, Abwasser in die Energieproduktion hinsichtlich der Produktion von grünem Wasserstoff einzubinden, sodass der Wasserbedarf der Elektrolyseanlagen nicht ausschließlich mit Trinkwasser gedeckt werden muss?
21. In Deutschland wurde eine nationale Wasserstrategie unter Einbindung aller relevanten Stakeholder gemeinsam erarbeitet. Ist seitens des Landwirtschaftsministeriums eine nationale Wasserstrategie unter Einbindung aller Stakeholder geplant? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie sieht der Zeitplan dazu aus?
22. Inwieweit ist in Zukunft eine Wiederverwendung von Abwasser in naher Zukunft geplant?