18921/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.06.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Tätigkeit von Julian Hessenthaler an der Universität für angewandte Kunst in Wien
In einem Kronen-Zeitungs-Bericht vom 17. Mai 2024 unter dem Titel „Fünf Jahre nach Ibiza sind die Blauen auf Kanzlerkurs“ wird behauptet, dass einer der Drahtzieher des „Ibiza-Videos“, der rechtskräftig wegen Drogenhandels verurteilte Julian Hessenthaler im Bereich der „Infobeschaffung, Fake News etc.“ an der Universität für angewandte Kunst in Wien engagiert sei.
Jener Mann also, der 2017 auf Ibiza durch Täuschung und Arglist ein Video aufgenommen hat, um damit die österreichische Regierung zu stürzen, soll also – womöglich noch als Belohnung für seine Tat – in einer staatlichen Einrichtung arbeiten.
Die Universität selbst, verschweigt sich gegenüber Medien. So ist im Online-Medium Unzensuriert nachzulesen:[1]
Unzensuriert fragte bei der Pressestelle der Uni nach. Eine schriftliche Anfrage wurde nicht beantwortet. Und auch am Telefon war die Presse-Dame nicht gerade auskunftsfreudig. Sie sagte:
Ich bin nicht befugt, zu Mitarbeitern der Universität Auskunft zu geben – mit Ausnahme zu Professoren, die hier beschäftigt sind.
Auf Nachfrage wollte oder konnte sie auch nicht sagen, ob Hessenthaler in irgendeiner Form für die Uni tätig ist, „immerhin sind in der Angewandten 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt“.
In diesem Sinne stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage
1. Ist Julian Hessenthaler an der Universität für angewandte Kunst in Wien beschäftigt?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Wenn ja, aufgrund welcher Fähigkeiten hat Herr Hessenthaler diese Anstellung bekommen?
c. Wenn nein, in welchem sonstigen Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis steht Julian Hessenthaler zur Universität?
2. Was kann man sich unter der Bezeichnung der Tätigkeit „Infobeschaffung, Fake News etc.“ vorstellen?
3. War die Vorstrafe von Julian Hessenthaler wegen Drogenhandels kein Hindernis für seine Tätigkeit an der Universität?
4. Steht die Tätigkeit des Julian Hessenthaler in irgendeinem Zusammenhang mit dem 2017 angefertigten Video?
5. Spielte seine Fähigkeit, ein solches Video illegal zu erstellen, für die Ermöglichung dieser Universitäts-Tätigkeit eine Rolle?
6. Lehrt Herr Hessenthaler die Studenten an der Universität, wie ein illegales Video aufzunehmen ist?
7. Bekommt Herr Hessenthaler für seine Tätigkeit an der Universität für angewandte Kunst vom Staat eine Entlohnung oder sonstige Bezahlung?
a. Wenn ja, wie hoch ist diese?