18923/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.06.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Weitere Umsetzung der Empfehlungen des 5. GRECO-Evaluierungsberichts

Am 1.3.2023 veröffentlichte die Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) im Rahmen der fünften Evaluierungsrunde ihren Evaluierungsbericht (zur Verhinderung von Korruption und Förderung von Integrität bei Zentralregierungen (obersten Exekutivfunktionen) und bei Strafverfolgungsbehörden) zu Österreich. Dieser Bericht bewertet die Wirksamkeit des in Österreich bestehenden Rechtsrahmens zur Verhinderung von Korruption bei Personen mit Führungsaufgaben (PTEF) und Ermittlungs- und Exekutivbediensteten (LEO). Er zielt darauf ab, das Land bei der Stärkung von Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht im öffentlichen Leben im Einklang mit den GRECO-Standards zu unterstützen. Im Zuge dessen hat GRECO Österreich gegenüber 19 Empfehlungen ausgesprochen, die in unserer parlamentarischen Anfrage 1625/J vom 06.10.2023 (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/J/16525/fname_1587445.pdf) hervorgehoben wurden. 

Laut der Anfragebeantwortung des BMJ (13102/AB; https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/13102) vom 10.03.2023 zu unserer parlamentarischen Anfrage 131487/J (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/13487) ergibt die Zuteilungen an die Ministerien für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen. 

Unsere Anfrage (16527/J, https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/J/16527/imfname_1587408.pdf) vom 06.10.2023 hat ergeben, dass zum 06.12.2023 (16009/AB,  https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/16009/imfname_1598843.pdf) Folgendes umgesetzt wurde:

Schon im Juni 2023 kritisierte GRECO Österreich, dass 35% der im Rahmen der 4. Evaluierungsrunde ausgesprochenen Empfehlungen noch immer nicht umgesetzt wurden. Diese nur schleppende Umsetzung der Antikorruptionsmaßnahmen ist inakzeptabel. Um das Vertrauen der Bürger:innen in die Politik wiederzugewinnen, sind gerade die empfohlenen Reformen notwendig.

Österreich ist verpflichtet, GRECO bis zum 30.6.2024 einen Bericht über die Maßnahmen vorzulegen, die zur Umsetzung der oben genannten Empfehlungen getroffen wurden, die dann von GRECO im Rahmen ihres spezifischen Konformitätsverfahrens voraussichtlich im Dezember 2024 bewertet werden. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Inwieweit wurden die GRECO-Empfehlungen ii/i in den Aktionsplans 2023-2025 zur Nationalen Anti-Korruptionsstrategie (NAKS) berücksichtigt?
  2. Wurden die GRECO-Empfehlungen ii/i in dem Aktionsplan 2023-2025 zur Nationalen Anti-Korruptionsstrategie (NAKS) bereits umgesetzt?
    1. Wenn nein, warum nicht? 

                                          i.    Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

                                        ii.    Wurden schon konkrete Schritte zur Umsetzung getätigt?

1.    Wenn ja, welche wann von wem?

    1. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden wann konkret gesetzt, um die Empfehlungen des Berichts zu erfüllen? 
  1. Wurde Empfehlung ii/ii durch die genannten Organisationseinheiten des BMI mittlerweile umgesetzt?
    1. Wenn nein, warum nicht?

                                          i.    Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

                                        ii.    Wurden schon konkretere Schritte zur Umsetzung getätigt?

1.    Wenn ja, welche wann von wem?

    1. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden wann konkret gesetzt, um die Empfehlungen des Berichts zu erfüllen?
  1. Wie oft wurden die Compliance Officers im BMI seit ihrer Einführung am 01.11.2023 mit Angelegenheiten betraut?
  2. Wurden Maßnahmen gesetzt, dass die Compliance Officers unabhängig ihrer Arbeit nachgehen können?
    1. Wenn nein, warum nicht?

                                          i.    Wann ist mit Maßnahmen zu rechnen?

                                        ii.    Wurden schon konkrete Schritte getätigt?

1.    Wenn ja, welche und wann? 

    1. Wenn ja, welche und wann? 
  1. Wurde Empfehlung vii/iii mittlerweile umgesetzt?
    1. wenn nein, warum nicht? 

                                          i.    Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

                                        ii.    Wurden schon konkrete Schritte zur Umsetzung getätigt?

1.    Wenn ja, welche von wem? 

    1. Wenn ja, wann durch welche gesetzten Maßnahmen? 
  1. Wurde Empfehlung xiii mittlerweile umgesetzt?
    1. Wenn nein, warum nicht?

                                          i.    Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

                                        ii.    Wurden schon konkrete Schritte zur Umsetzung getätigt?

1.    Wenn ja, welche und von wem?

    1. Wenn ja, wann durch welche gesetzten Maßnahmen? 
  1. Wurde Empfehlung xiv mittlerweile umgesetzt?
    1. Wenn nein, warum nicht? 

                                          i.    Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

                                        ii.    Wurden schon konkrete Schritte zur Umsetzung getätigt?

1.    Wenn ja, welche und von wem?

    1. Wenn ja, wann durch welche gesetzten Maßnahmen? 
  1. Wurde Empfehlung xv mittlerweile umgesetzt?
    1. Wenn nein, warum nicht?

                                          i.    Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

                                        ii.    Wurden schon konkrete Schritte zur Umsetzung getätigt?

1.    Wenn ja, welche, wann und von wem?

    1. Wenn ja, wann durch welche gesetzten Maßnahmen?
  1. Gibt es neben der Verankerung von Korruption und Compliance im Lehrplan für den Verwaltungsdienst weitere Maßnahmen, um Empfehlung xvi umsetzen?
    1. Wenn nein, warum nicht?
    2. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden wann konkret gesetzt?
  1. Wurde Empfehlung xvii (gemeinsam mit dem BMKÖS) mittlerweile umgesetzt?
    1. Wenn nein, warum nicht?

                                          i.    Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

                                        ii.    Wurden schon konkrete Schritte zur Umsetzung getätigt?

1.    Wenn ja, welche und von wem?

    1. Wenn ja, welche, wann und von wem? 
  1. Haben sich seit Einführung der Meldeplattform im BAK HinweisgeberInnen an diese gewendet?
    1. Wenn nein, welche Maßnahmen werden gesetzt, um auf die Plattform im privaten Bereich hinzuweisen?

                                          i.    Welche Maßnahmen werden gesetzt, um auf die Plattform im öffentlichen Bereich hinzuweisen?

                                        ii.    Welche Maßnahmen werden gesetzt, um auf die Plattform im BMI-internen Bereich hinzuweisen? 

    1. Wenn ja, wie viele Meldungen gab es?

                                          i.    Bei wie vielen dieser Meldungen wurde weiter ermittelt?