18925/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.06.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Weitere Umsetzung der Empfehlungen des 5. GRECO-Evaluierungsberichts
Am 1.3.2023 veröffentlichte die Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) im Rahmen der fünften Evaluierungsrunde ihren Evaluierungsbericht (zur Verhinderung von Korruption und Förderung von Integrität bei Zentralregierungen (obersten Exekutivfunktionen) und bei Strafverfolgungsbehörden) zu Österreich. Dieser Bericht bewertet die Wirksamkeit des in Österreich bestehenden Rechtsrahmens zur Verhinderung von Korruption bei Personen mit Führungsaufgaben (PTEF) und Ermittlungs- und Exekutivbediensteten (LEO). Er zielt darauf ab, das Land bei der Stärkung von Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht im öffentlichen Leben im Einklang mit den GRECO-Standards zu unterstützen. Im Zuge dessen hat GRECO Österreich gegenüber 19 Empfehlungen ausgesprochen, die in unserer parlamentarischen Anfrage 1625/J vom 06.10.2023 (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/J/16525/fname_1587445.pdf) hervorgehoben wurden.
Die Anfragebeantwortung des BMJ (13102/AB; https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/13102) vom 10.03.2023 zu unserer parlamentarischen Anfrage (131487/J https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/13487) ergibt die Zuteilungen an die Ministerien für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.
Unsere Anfrage (16526/J, https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/J/16526/fname_1587448.pdf) vom 06.10.2023 hat ergeben, dass zum 06.12.2023 (15998/AB, https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/15998/imfname_1598798.pdf) Folgendes umgesetzt wurde:
Schon im Juni 2023 kritisierte GRECO Österreich, dass 35% der im Rahmen der 4. Evaluierungsrunde ausgesprochenen Empfehlungen noch immer nicht umgesetzt wurden. Diese nur schleppende Umsetzung der Antikorruptionsmaßnahmen ist inakzeptabel. Um das Vertrauen der Bürger:innen in die Politik wiederzugewinnen, sind gerade die empfohlenen Reformen notwendig.
Österreich ist verpflichtet, GRECO bis zum 30.6.2024 einen Bericht über die Maßnahmen vorzulegen, die zur Umsetzung der oben genannten Empfehlungen getroffen wurden, die dann von GRECO im Rahmen ihres spezifischen Konformitätsverfahrens voraussichtlich im Dezember 2024 bewertet werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
ii. Wurden schon konkrete Schritte zur Umsetzung getätigt?
1. Wenn ja, welche von wem?
i. Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
ii. Wurden schon konkrete Schritte zur Umsetzung getätigt?
1. Wenn ja, welche von wem?
i. Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
ii. Wurden schon konkrete Schritte zur Umsetzung getätigt?
1. Wenn ja, welche von wem?
i. Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
ii. Wurden schon konkrete Schritte zur Umsetzung getätigt?
1. Wenn ja, welche von wem?
i. Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
ii. Wurden schon konkrete Schritte zur Umsetzung getätigt?
1. Wenn ja, welche von wem?
i. Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
ii. Wurden schon konkrete Schritte zur Umsetzung getätigt?
1. Wenn ja, welche von wem?
i. Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
ii. Wurden schon konkrete Schritte zur Umsetzung getätigt?
1. Wenn ja, welche von wem?
i. Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
ii. Wurden schon konkrete Schritte zur Umsetzung getätigt?
1. Wenn ja, welche von wem?
i. Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
ii. Wurden schon konkrete Schritte zur Umsetzung getätigt?
1. Wenn ja, welche von wem?
i. Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
ii. Wurden schon konkrete Schritte zur Umsetzung getätigt?
1. Wenn ja, welche von wem?
i. Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
ii. Wurden schon konkrete Schritte zur Umsetzung getätigt?
1. Wenn ja, welche von wem?