18928/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.06.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Krainer, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Klimakonferenz von 23.-24. September 2024

Mit Anfragebeantwortung 17402/AB teilte der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft mit, dass er von 23.-24. September 2024 die Durchführung einer „Klimakonferenz“ plant. Eine solche Konferenz findet sich in Ihrer Beantwortung 17415/AB, die dieselbe Fragestellung enthielt, jedoch nicht. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher die folgende

Anfrage

1.       Sind Ihnen die Pläne des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Durchführung einer „Klimakonferenz“ wenige Tage vor der Nationalratswahl bekannt? Seit wann sind Ihnen diese bekannt und wie wurden Ihnen diese bekannt?

2.       Sind Sie als gemäß Bundesministeriengesetz u.a. für „Allgemeine Klimaschutzpolitik“ zuständige Bundesministerin in die Planung und Durchführung dieser Klimakonferenz eingebunden und wenn ja, auf welche Art?

3.       Ist Ihnen bekannt, ob es neben der Nationalratswahl tatsächliche sachliche Gründe für die Durchführung einer Klimakonferenz gerade zu diesem Zeitpunkt gibt (etwa Vorbereitung internationaler Konferenzen, Berichtsfristen, oder dergleichen)?

4.       Sind Sie selbst oder Vertreter:innen Ihres Ressorts zur Teilnahme an dieser Konferenz eingeladen?

5.       Wurden Sie um Anregungen zur inhaltlichen Ausgestaltung der Konferenz oder um Beiträge zur Konferenz ersucht?

6.       Ist Ihnen bekannt, ob internationale Organisationen, die sich mit Klimaschutz befassen, zu dieser Konferenz eingeladen sind oder eingeladen werden sollen?

7.       Haben Sie beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft nachgefragt, inwiefern die Durchführung einer Klimakonferenz durch das BMLFRW die gemäß Bundesministeriengesetz vorgesehene Kompetenzverteilung einhält? Wie war die Antwort?

8.       Haben Sie prüfen lassen, ob die Verwendung von öffentlichen Mitteln zur Durchführung von Konferenzen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des jeweiligen Ministeriums allenfalls rechtswidrig sein könnte und den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft darauf hingewiesen? Wie wurde seinerseits darauf reagiert?