Eingelangt am 14.06.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg
Sarre, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Bildung‚ Wissenschaft und Forschung
betreffend Folgeanfrage Unterbrechung der
Elternkarenz in den Sommerferien
Wie die Anfragebeantwortung
"Unterbrechung der Elternkarenz in den Sommerferien (15339/AB)" gezeigt
hat, ist es ein wachsendes Phänomen, dass ein Teil der Lehrer:innen, die
in Elternkarenz sind, diese Anfang Juli unterbrechen und Anfang September
wieder fortsetzen, sodass sie zwei Monate ein Gehalt als Lehrkraft beziehen,
ohne eine Leistung zu erbringen. Das ist rechtlich möglich, aber teuer
für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da somit in den Sommermonaten
für eine Stelle doppelte Gehälter auszuzahlen sind, nämlich
für die karenzunterbrechende Person und für die Karenzvertretung, die
ab September wieder gebraucht wird. In diesen Sommermonaten geht dann
üblicherweise der/die Partner:in der Lehrkraft in Karenz und bezieht
Kinderbetreuungsgeld, sodass auf Kosten der Steuerzahler:innen beide
Elternteile "zuhause" bleiben können.
Dieser Missbrauch der Möglichkeit einer
Karenzunterbrechung kostet also Steuergeld, das sinnvoller zum Nutzen der
Schüler:innen eingesetzt werden sollte. Der Bedarf an zusätzlicher
Unterstützung und Förderung für die Kinder und Jugendlichen ist
riesig, wie Studien wie PISA und die Erfahrungen lehrlingssuchender Unternehmen
uns immer wieder vor Augen führen. Jeder Euro an Bildungsbudget, der nicht
den Schüler:innen zugute kommt, verschärft diese Probleme, statt zur
Lösung beizutragen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie viele Lehrer:innen und Lehrer waren zum
Zeitpunkt "Ende des Schuljahres 2023/24" in Elternkarenz? Bitte
um Aufgliederung nach Bundesländern und Schularten und Nennung der
Gesamtzahl.
- Wie viele davon haben sich für den
Zeitraum der Sommerferien vorübergehend wieder zum Dienst gemeldet?
Bitte um Aufgliederung nach Bundesländern und Schularten und Nennung
der Gesamtzahl.
- Welche Kosten (durch
Parallelbeschäftigung der Karenzvertretung und der karenzierten
Lehrperson) sind im Bildungsbudget dadurch entstanden und konnten somit
nicht dem eigentlichen Zweck, dem Schulunterricht, zugeführt werden?
- Wie ist die absolute und prozentuelle
Veränderung dieser Zahlen gegenüber dem Schuljahr davor?
- Wie viele Lehrer:innen und Lehrer waren zum
Zeitpunkt "Ende des Schuljahres 2013/14" in Elternkarenz? Bitte
um Aufgliederung nach Bundesländern und Schularten und Nennung der
Gesamtzahl.
- Wie viele davon haben sich für den
Zeitraum der Sommerferien vorübergehend wieder zum Dienst gemeldet?
Bitte um Aufgliederung nach Bundesländern und Schularten und Nennung
der Gesamtzahl.
- Gibt es seitens des BMBWF Pläne,
Überlegungen oder Vorschläge, wie diese für die
Steuerzahler:innen und Schüler:innen nachteilige Situation
geändert werden könnte?
- Wenn ja, welche?
- Wenn nein, warum nicht?
- Ist die derzeitige gesetzliche Regelung
für Sie zufriedenstellend?
- Wenn ja, warum?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wie viele der für Juli und August
vorübergehend aus der Karenz in den Dienst zurückgekehrten
Lehrerinnen und Lehrer wurden/werden in der Sommerschule eingesetzt? Bitte
um Nennung der Zahlen für 2023 und 2024.
- Haben diese dafür - so wie andere
Lehrpersonen - eine zusätzliche Entlohnung enthalten?
- Gibt es seitens des BMBWF Pläne oder
Überlegungen, die nur für Juli und August zum Dienst
zurückgemeldeten Lehrerinnen und Lehrer dazu zu verpflichten, in der
zweiwöchigen Sommerschule zu unterrichten und/oder dort tätige
Lehramtsstudierende zu begleiten?
- Wenn ja, welche?
- Wenn nein, warum nicht?