18929/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.06.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Folgeanfrage Unterbrechung der Elternkarenz in den Sommerferien

 

Wie die Anfragebeantwortung "Unterbrechung der Elternkarenz in den Sommerferien (15339/AB)" gezeigt hat, ist es ein wachsendes Phänomen, dass ein Teil der Lehrer:innen, die in Elternkarenz sind, diese Anfang Juli unterbrechen und Anfang September wieder fortsetzen, sodass sie zwei Monate ein Gehalt als Lehrkraft beziehen, ohne eine Leistung zu erbringen. Das ist rechtlich möglich, aber teuer für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da somit in den Sommermonaten für eine Stelle doppelte Gehälter auszuzahlen sind, nämlich für die karenzunterbrechende Person und für die Karenzvertretung, die ab September wieder gebraucht wird. In diesen Sommermonaten geht dann üblicherweise der/die Partner:in der Lehrkraft in Karenz und bezieht Kinderbetreuungsgeld, sodass auf Kosten der Steuerzahler:innen beide Elternteile "zuhause" bleiben können. 

Dieser Missbrauch der Möglichkeit einer Karenzunterbrechung kostet also Steuergeld, das sinnvoller zum Nutzen der Schüler:innen eingesetzt werden sollte. Der Bedarf an zusätzlicher Unterstützung und Förderung für die Kinder und Jugendlichen ist riesig, wie Studien wie PISA und die Erfahrungen lehrlingssuchender Unternehmen uns immer wieder vor Augen führen. Jeder Euro an Bildungsbudget, der nicht den Schüler:innen zugute kommt, verschärft diese Probleme, statt zur Lösung beizutragen. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Lehrer:innen und Lehrer waren zum Zeitpunkt "Ende des Schuljahres 2023/24" in Elternkarenz? Bitte um Aufgliederung nach Bundesländern und Schularten und Nennung der Gesamtzahl.
    1. Wie viele davon haben sich für den Zeitraum der Sommerferien vorübergehend wieder zum Dienst gemeldet? Bitte um Aufgliederung nach Bundesländern und Schularten und Nennung der Gesamtzahl.
    2. Welche Kosten (durch Parallelbeschäftigung der Karenzvertretung und der karenzierten Lehrperson) sind im Bildungsbudget dadurch entstanden und konnten somit nicht dem eigentlichen Zweck, dem Schulunterricht, zugeführt werden?
  1. Wie ist die absolute und prozentuelle Veränderung dieser Zahlen gegenüber dem Schuljahr davor?
  2. Wie viele Lehrer:innen und Lehrer waren zum Zeitpunkt "Ende des Schuljahres 2013/14" in Elternkarenz? Bitte um Aufgliederung nach Bundesländern und Schularten und Nennung der Gesamtzahl.
    1. Wie viele davon haben sich für den Zeitraum der Sommerferien vorübergehend wieder zum Dienst gemeldet? Bitte um Aufgliederung nach Bundesländern und Schularten und Nennung der Gesamtzahl.
  1. Gibt es seitens des BMBWF Pläne, Überlegungen oder Vorschläge, wie diese für die Steuerzahler:innen und Schüler:innen nachteilige Situation geändert werden könnte?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Ist die derzeitige gesetzliche Regelung für Sie zufriedenstellend?
    1. Wenn ja, warum?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wie viele der für Juli und August vorübergehend aus der Karenz in den Dienst zurückgekehrten Lehrerinnen und Lehrer wurden/werden in der Sommerschule eingesetzt? Bitte um Nennung der Zahlen für 2023 und 2024.
    1. Haben diese dafür - so wie andere Lehrpersonen - eine zusätzliche Entlohnung enthalten?
  1. Gibt es seitens des BMBWF Pläne oder Überlegungen, die nur für Juli und August zum Dienst zurückgemeldeten Lehrerinnen und Lehrer dazu zu verpflichten, in der zweiwöchigen Sommerschule zu unterrichten und/oder dort tätige Lehramtsstudierende zu begleiten?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn nein, warum nicht?