18931/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.06.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie

betreffend Problematische Situation am Steinbruch Galgenberg in Leoben

 

Der Steinbruch Galgenberg in Leoben sorgt aufgrund der konfliktreichen Situation zwischen gewerblicher Nutzung des Gebietes und den Bewohner:innen der direkt angrenzenden Siedlung erneut für Aufsehen. Dies wird durch Schilderungen von Anrainer:innen und diversen Zeitungsberichten bestätigt (1, 2, 3). Gemäß dem Mineralrohstoffgesetz  – kurz MinroG – fallen unter die Aufsicht des Bundesministeriums für Finanzen als Montanbehörde die Einhaltung dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen zu überwachen, besonders soweit sie Aspekte wie Umweltschutz sowie den „Schutz des Lebens und der Gesundheit […] und den Schutz von Sachen“ (II. Abschnitt, §174 Abs. 1) betreffen. Da es bereits zu Personen- und Sachschäden gekommen ist und die Bewohner:innen der benachbarten Siedlung unter Staub- und Lärmemissionen leiden, soll mit dieser Anfrage geklärt werden, ob die Aufsichtspflicht der Montanbehörde entsprechend wahrgenommen wurde und das MinroG entsprechend eingehalten wird. Zusätzlich ergeben sich umweltrelevante, im Speziellen abfallwirtschaftliche, Fragestellungen durch die Wiederinbetriebnahme des Steinbruchs, die ebenfalls einer Klärung bedürfen.   

 

  1. Steinbruch Galgenberg: "Land nimmt Sorgen der Anrainer sehr ernst" - Leoben (meinbezirk.at)
  2. Steinbruch-Streit eskaliert: „Landesrätin lässt Betroffene mit Sorgen im Staub stehen“ (kleinezeitung.at)
  3. Leobener wehren sich - Steinbruch-Anrainer: „Dauerlärm von 6 bis 18 Uhr“ | krone.at

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Gab es Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Landesregierung oder der Stadtgemeinde Leoben, wie der vorherrschenden Immissionssituation (insbesondere hinsichtlich Schall- und Staubimmissionen sowie Erschütterungen) zum Schutz der Nachbar:innen begegnet werden kann?
  2. Wie bewertet das Ministerium die Widmungen und Baugenehmigungen im betroffenen Ortsteil Leitendorf vor dem Hintergrund der enormen Vorbelastung durch die aufrechte Bergbautätigkeit?
  3. Liegt ein Antrag auf Erteilung einer abfallrechtlichen Genehmigung der Schaberreiter GmbH am Standort am Galgenberg vor bzw. wurde ein solches Verfahren bis dato eingeleitet?
  4. Wurde aus abfallrechtlicher Sicht überprüft, ob beim Ansuchen um Erteilung einer Genehmigung für die „Errichtung und den Betrieb einer Betonmischanlage, einer Restbetonaufbereitungsanlage und eines Abstellplatzes“ – wenn auch teilweise – (auch) eine abfallrechtliche Genehmigung erforderlich ist?
    1. Falls nein: Warum nicht?
  1. Ist der Standort des Steinbruchs am Galgenberg im Regionalen Entwicklungsprogramm der betreffenden Planungsregion Obersteiermark Ost als Rohstoffvorrangzone ausgewiesen?
  2. Finden Sie es sinnvoll und aus raumordnungsfachlicher Sicht zweckmäßig, am Standort Galgenberg Bergbaunutzungen nach dem MinroG und Restbetonaufbereitungs- sowie -mischanlagen trotz massiver Anrainer:innenprotese weiter zu intensivieren?
    1. Falls ja:  Warum?
    2. Falls nein: Welche Schritte setzten Sie bisher, um die enorme Belastung der Nachbar:innen in der zweitgrößten Stadt der Steiermark umgehend zu entschärfen?
  1. Gibt es Einschränkungen bei "längeren Trockenperioden für den Abbau" um Staubentwicklung zu vermeiden?
  2. Ist der Bescheid der Betreiber Wieterdorf von 1999, welcher vorschreibt "in längeren Trockenperioden, größeren Staubentwicklung durch das Abschieben des Haufwerks zu vermeiden und gegebenenfalls Staubminderungsmaßnahmen durchzuführen" noch aufrecht? 
    1. Falls ja: Wann wurden diese Maßnahmen das letzte Mal kontrolliert?
    2. Falls nein: Welche Genehmigung ist zurzeit aufrecht und welche Staubschutzmaßnahmen sieht diese vor?
  1. Welche Definition hat das Ministerium für Immissionsneutralität bei Lärm für die 300m Abbauzone?
  2. Wurde diese Immissionsneutralität seit Wiederinbetriebnahme überprüft?
    1. Falls ja: Wie oft? 
    2. Falls nein: Wieso nicht?
  1. Verändert sich die Immissionsneutralität des Steinbruchs durch die geplante Inbetriebnahme der Betonverarbeitung der Firma Tieber?
  2. Wie kann Immissionsneutralität bei Lärm und Staub durch die geografische Nähe zu Wohnsiedelungen des geplanten Betonverarbeitungswerks sichergestellt werden?
  3. Kam es grundsätzlich zu Abstimmungsmaßnahmen zwischen den Ministerien BMK und BMF hinsichtlich der Tatsache, dass es beide Ministerien betreffende Fragestellungen gibt?
    1. Falls ja: Wie viele und in welcher Hinsicht?
    2. Falls nein: Warum nicht?