Eingelangt am 17.06.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Michael
Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Problematische Situation am
Steinbruch Galgenberg in Leoben
Der Steinbruch Galgenberg in Leoben sorgt
aufgrund der konfliktreichen Situation zwischen gewerblicher Nutzung des
Gebietes und den Bewohner:innen der direkt angrenzenden Siedlung erneut
für Aufsehen. Dies wird durch Schilderungen von Anrainer:innen und
diversen Zeitungsberichten bestätigt (1, 2, 3). Gemäß
dem Mineralrohstoffgesetz – kurz MinroG – fallen unter die
Aufsicht des Bundesministeriums für Finanzen als Montanbehörde die
Einhaltung dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen
Verordnungen zu überwachen, besonders soweit sie Aspekte wie Umweltschutz
sowie den „Schutz des Lebens und der Gesundheit […] und den Schutz
von Sachen“ (II. Abschnitt, §174 Abs. 1) betreffen. Da es bereits zu
Personen- und Sachschäden gekommen ist und die Bewohner:innen der
benachbarten Siedlung unter Staub- und Lärmemissionen leiden, soll mit
dieser Anfrage geklärt werden, ob die Aufsichtspflicht der
Montanbehörde entsprechend wahrgenommen wurde und das MinroG entsprechend
eingehalten wird. Zusätzlich ergeben sich umweltrelevante, im Speziellen
abfallwirtschaftliche, Fragestellungen durch die Wiederinbetriebnahme des Steinbruchs,
die ebenfalls einer Klärung bedürfen.
- Steinbruch Galgenberg: "Land nimmt
Sorgen der Anrainer sehr ernst" - Leoben (meinbezirk.at)
- Steinbruch-Streit eskaliert:
„Landesrätin lässt Betroffene mit Sorgen im Staub
stehen“ (kleinezeitung.at)
- Leobener wehren sich -
Steinbruch-Anrainer: „Dauerlärm von 6 bis 18 Uhr“ |
krone.at
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Hinsichtlich der Tatsache, dass das MinroG
auch raumplanerische Aspekte umfasst: Kontrollierte das Ministerium in
seiner Verantwortung als Aufsichtsbehörde umfassend, ob diverse
Widmungsverfahren nach dem StROG im Sinne des Nachbar:innenschutzes von
der Gemeinde ordnungsgemäß durchgeführt wurden?
- Welche Schritte setzte das Ministerium
konkret, um die ihr seit längerem bekannten Belastungen der
Nachbar:innen durch die Inkompatibilität von Bergbau und Wohnnutzung
einer umfassenden Kontrolle zu unterziehen?
- Hat das Ministerium als
Aufsichtsbehörde bereits konkrete Schritte gesetzt, um eine
Verbesserung bzw. Problemlösung vor Ort herbeizuführen?
- Gab es Gespräche zwischen der
Bundesregierung mit der Landesregierung oder der Stadtgemeinde Leoben, wie
der vorherrschenden Immissionssituation (insbesondere hinsichtlich Schall-
und Staubimmissionen sowie Erschütterungen) zum Schutz der Nachbar:innen
begegnet werden kann?
- Wie bewertet das Ministerium die Widmungen
und Baugenehmigungen im betroffenen Ortsteil Leitendorf vor dem
Hintergrund der enormen Vorbelastung durch die aufrechte
Bergbautätigkeit?
- Wie bewertet das Ministerium das neue gewerberechtliche
Ansuchen und somit die weitere Verschärfung im Emissionsbereich
für die Anrainer:innen durch das Projekt „Errichtung und
Betrieb einer Betonmischanlage, einer Restbetonaufbereitungsanlage und
eines Abstellplatzes“?
- Wurde bereits ein Antrag auf Erteilung einer
baurechtlichen Genehmigung für das Projekt „Errichtung und
Betrieb einer Betonmischanlage, einer Restbetonaufbereitungsanlage und
eines Abstellplatzes“ beim zuständigen Bürgermeister der
Stadtgemeinde Leoben eingebracht?
- Liegt auch ein Antrag auf Erteilung einer
abfallrechtlichen Genehmigung der Schaberreiter GmbH am Standort am
Galgenberg vor bzw. wurde ein solches Verfahren bis dato eingeleitet?
- Wurde aus abfallrechtlicher Sicht
überprüft, ob beim Ansuchen um Erteilung einer Genehmigung
für die „Errichtung und den Betrieb einer Betonmischanlage,
einer Restbetonaufbereitungsanlage und eines Abstellplatzes“ –
wenn auch teilweise – (auch) eine abfallrechtliche Genehmigung
erforderlich ist?
- Falls nein: Warum nicht?
- Welche Genehmigungen nach dem MinroG sind
derzeit im Bereich Galgenberg aufrecht (mit Datum der Rechtskraft) und in
welchen dieser Verfahren übte das Ministerium die Parteistellung der
Bundesregierung nach dem MinroG aktiv (insbesondere durch Erhebung von
Einwendungen) aus?
- Wann wurde der letzte Gewinnungsbetriebsplan
im Bereich Galgenberg rechtskräftig?
- Ist der Standort des Steinbruchs am
Galgenberg im Regionalen Entwicklungsprogramm der betreffenden
Planungsregion Obersteiermark Ost als Rohstoffvorrangzone ausgewiesen?
- Wie viele raumordnungsrechtliche
Widmungsänderungen fanden seit den 1960er Jahren im Umkreis von 350m
des Steinbruchs am Galgenberg statt?
- Wie viele dieser Widmungsänderungen
enthielten Ausweisungen von Wohngebieten (WA, WR) bzw. Kerngebieten (KG)?
- Wie vielen dieser seit den 1960er Jahren im
Umkreis von 350m des Steinbruchs am Galgenberg vorgenommenen
Widmungsänderungen wurde die aufsichtsbehördliche Genehmigung
erteilt?
- Wurden seit den 1960er Jahren für
Widmungsänderungen im Umkreis von 350m des Steinbruchs am Galgenberg
die aufsichtsbehördliche Genehmigung versagt oder die Versagung
angedroht und wenn ja, in wie vielen Fällen?
- Können Sie ausschließen, dass
gesetzliche Schutzzonen und Mindestabstände, die als
Genehmigungsvoraussetzung für die vorhandene Bergbautätigkeit
gelten, zum Schaden der Nachbar_innen und in rechtswidriger Form
unberücksichtigt blieben?
- Können Sie ausschließen, dass die
betroffenen Grundeigentümer:innen und sonstigen Nachbar:innen von der
Gemeinde bewusst oder unbewusst im Unklaren gelassen wurden, dass
aufrechte MinroG-Genehmigungen einer Wohnbebauung und Nutzung entgegen
stehen?
- Finden Sie es sinnvoll und aus
raumordnungsfachlicher Sicht zweckmäßig, am Standort Galgenberg
Bergbaunutzungen nach dem MinroG und Restbetonaufbereitungs- sowie -mischanlagen
trotz massiver Anrainer:innenprotese weiter zu intensivieren?
- Falls ja: Warum?
- Falls nein: Welche Schritte setzten Sie
bisher, um die enorme Belastung der Nachbar:innen in der
zweitgrößten Stadt der Steiermark umgehend zu
entschärfen?
- Gibt es Einschränkungen bei
"längeren Trockenperioden für den Abbau", um
Staubentwicklung zu vermeiden?
- Ist der Bescheid der Betreiber Wieterdorf
von 1999, welcher vorschreibt "in längeren Trockenperioden,
größeren Staubentwicklung durch das Abschieben des Haufwerks zu
vermeiden und gegebenenfalls Staubminderungsmaßnahmen
durchzuführen" noch aufrecht?
- Falls ja: Wann wurden diese Maßnahmen
das letzte Mal kontrolliert?
- Falls nein: Welche Genehmigung ist zurzeit
aufrecht und welche Staubschutzmaßnahmen sieht diese vor?
- Welche Definition hat das Ministerium
für Immissionsneutralität bei Lärm für die 300m
Abbauzone?
- Wurde diese Immissionsneutralität seit
Wiederinbetriebnahme überprüft?
- Falls ja: Wie oft?
- Falls nein: Wieso nicht?
- Verändert sich die
Immissionsneutralität des Steinbruchs durch die geplante
Inbetriebnahme der Betonverarbeitung der Firma Tieber?
- Wie kann Immissionsneutralität bei
Lärm und Staub durch die geografische Nähe zu Wohnsiedelungen
des geplanten Betonverarbeitungswerks sichergestellt werden?
- Die Abteilung VI/8 Montanbehörde
Süd ist eine Außenbehörde und befindet sich sogar in
Leoben – inwieweit waren Sie über die Probleme vor Ort
informiert?
- Falls ja: Wurden konkrete Maßnahmen
ergriffen?
- Falls nein: Wieso nicht?
- Kam es grundsätzlich zu
Abstimmungsmaßnahmen zwischen den Ministerien BMK und BMF
hinsichtlich der Tatsache, dass es beide Ministerien betreffende
Fragestellungen gibt?
- Falls ja: Wie viele und in welcher
Hinsicht?
- Falls nein: Warum nicht?