18932/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.06.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Problematische Situation am Steinbruch Galgenberg in Leoben

 

Der Steinbruch Galgenberg in Leoben sorgt aufgrund der konfliktreichen Situation zwischen gewerblicher Nutzung des Gebietes und den Bewohner:innen der direkt angrenzenden Siedlung erneut für Aufsehen. Dies wird durch Schilderungen von Anrainer:innen und diversen Zeitungsberichten bestätigt (1, 2, 3). Gemäß dem Mineralrohstoffgesetz  – kurz MinroG – fallen unter die Aufsicht des Bundesministeriums für Finanzen als Montanbehörde die Einhaltung dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen zu überwachen, besonders soweit sie Aspekte wie Umweltschutz sowie den „Schutz des Lebens und der Gesundheit […] und den Schutz von Sachen“ (II. Abschnitt, §174 Abs. 1) betreffen. Da es bereits zu Personen- und Sachschäden gekommen ist und die Bewohner:innen der benachbarten Siedlung unter Staub- und Lärmemissionen leiden, soll mit dieser Anfrage geklärt werden, ob die Aufsichtspflicht der Montanbehörde entsprechend wahrgenommen wurde und das MinroG entsprechend eingehalten wird. Zusätzlich ergeben sich umweltrelevante, im Speziellen abfallwirtschaftliche, Fragestellungen durch die Wiederinbetriebnahme des Steinbruchs, die ebenfalls einer Klärung bedürfen.   

 

  1. Steinbruch Galgenberg: "Land nimmt Sorgen der Anrainer sehr ernst" - Leoben (meinbezirk.at)
  2. Steinbruch-Streit eskaliert: „Landesrätin lässt Betroffene mit Sorgen im Staub stehen“ (kleinezeitung.at)
  3. Leobener wehren sich - Steinbruch-Anrainer: „Dauerlärm von 6 bis 18 Uhr“ | krone.at

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

  1. Hinsichtlich der Tatsache, dass das MinroG auch raumplanerische Aspekte umfasst: Kontrollierte das Ministerium in seiner Verantwortung als Aufsichtsbehörde umfassend, ob diverse Widmungsverfahren nach dem StROG im Sinne des Nachbar:innenschutzes von der Gemeinde ordnungsgemäß durchgeführt wurden?
  2. Welche Schritte setzte das Ministerium konkret, um die ihr seit längerem bekannten Belastungen der Nachbar:innen durch die Inkompatibilität von Bergbau und Wohnnutzung einer umfassenden Kontrolle zu unterziehen?
  3. Hat das Ministerium als Aufsichtsbehörde bereits konkrete Schritte gesetzt, um eine Verbesserung bzw. Problemlösung vor Ort herbeizuführen?
  4. Gab es Gespräche zwischen der Bundesregierung mit der Landesregierung oder der Stadtgemeinde Leoben, wie der vorherrschenden Immissionssituation (insbesondere hinsichtlich Schall- und Staubimmissionen sowie Erschütterungen) zum Schutz der Nachbar:innen begegnet werden kann?
  5. Wie bewertet das Ministerium die Widmungen und Baugenehmigungen im betroffenen Ortsteil Leitendorf vor dem Hintergrund der enormen Vorbelastung durch die aufrechte Bergbautätigkeit?
  6. Wie bewertet das Ministerium das neue gewerberechtliche Ansuchen und somit die weitere Verschärfung im Emissionsbereich für die Anrainer:innen durch das Projekt „Errichtung und Betrieb einer Betonmischanlage, einer Restbetonaufbereitungsanlage und eines Abstellplatzes“?
  7. Wurde bereits ein Antrag auf Erteilung einer baurechtlichen Genehmigung für das Projekt „Errichtung und Betrieb einer Betonmischanlage, einer Restbetonaufbereitungsanlage und eines Abstellplatzes“ beim zuständigen Bürgermeister der Stadtgemeinde Leoben eingebracht?
  8. Liegt auch ein Antrag auf Erteilung einer abfallrechtlichen Genehmigung der Schaberreiter GmbH am Standort am Galgenberg vor bzw. wurde ein solches Verfahren bis dato eingeleitet?
  9. Wurde aus abfallrechtlicher Sicht überprüft, ob beim Ansuchen um Erteilung einer Genehmigung für die „Errichtung und den Betrieb einer Betonmischanlage, einer Restbetonaufbereitungsanlage und eines Abstellplatzes“ – wenn auch teilweise – (auch) eine abfallrechtliche Genehmigung erforderlich ist?
    1. Falls nein: Warum nicht?
  1. Welche Genehmigungen nach dem MinroG sind derzeit im Bereich Galgenberg aufrecht (mit Datum der Rechtskraft) und in welchen dieser Verfahren übte das Ministerium die Parteistellung der Bundesregierung nach dem MinroG aktiv (insbesondere durch Erhebung von Einwendungen) aus?
  2. Wann wurde der letzte Gewinnungsbetriebsplan im Bereich Galgenberg rechtskräftig?
  3. Ist der Standort des Steinbruchs am Galgenberg im Regionalen Entwicklungsprogramm der betreffenden Planungsregion Obersteiermark Ost als Rohstoffvorrangzone ausgewiesen?
  4. Wie viele raumordnungsrechtliche Widmungsänderungen fanden seit den 1960er Jahren im Umkreis von 350m des Steinbruchs am Galgenberg statt?
  5. Wie viele dieser Widmungsänderungen enthielten Ausweisungen von Wohngebieten (WA, WR) bzw. Kerngebieten (KG)?
  6. Wie vielen dieser seit den 1960er Jahren im Umkreis von 350m des Steinbruchs am Galgenberg vorgenommenen Widmungsänderungen wurde die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt?
  7. Wurden seit den 1960er Jahren für Widmungsänderungen im Umkreis von 350m des Steinbruchs am Galgenberg die aufsichtsbehördliche Genehmigung versagt oder die Versagung angedroht und wenn ja, in wie vielen Fällen?
  8. Können Sie ausschließen, dass gesetzliche Schutzzonen und Mindestabstände, die als Genehmigungsvoraussetzung für die vorhandene Bergbautätigkeit gelten, zum Schaden der Nachbar_innen und in rechtswidriger Form unberücksichtigt blieben?
  9. Können Sie ausschließen, dass die betroffenen Grundeigentümer:innen und sonstigen Nachbar:innen von der Gemeinde bewusst oder unbewusst im Unklaren gelassen wurden, dass aufrechte MinroG-Genehmigungen einer Wohnbebauung und Nutzung entgegen stehen?
  10. Finden Sie es sinnvoll und aus raumordnungsfachlicher Sicht zweckmäßig, am Standort Galgenberg Bergbaunutzungen nach dem MinroG und Restbetonaufbereitungs- sowie -mischanlagen trotz massiver Anrainer:innenprotese weiter zu intensivieren?
    1. Falls ja: Warum?
    2. Falls nein: Welche Schritte setzten Sie bisher, um die enorme Belastung der Nachbar:innen in der zweitgrößten Stadt der Steiermark umgehend zu entschärfen?
  1. Gibt es Einschränkungen bei "längeren Trockenperioden für den Abbau", um Staubentwicklung zu vermeiden?
  2. Ist der Bescheid der Betreiber Wieterdorf von 1999, welcher vorschreibt "in längeren Trockenperioden, größeren Staubentwicklung durch das Abschieben des Haufwerks zu vermeiden und gegebenenfalls Staubminderungsmaßnahmen durchzuführen" noch aufrecht? 
    1. Falls ja: Wann wurden diese Maßnahmen das letzte Mal kontrolliert?
    2. Falls nein: Welche Genehmigung ist zurzeit aufrecht und welche Staubschutzmaßnahmen sieht diese vor?
  1. Welche Definition hat das Ministerium für Immissionsneutralität bei Lärm für die 300m Abbauzone?
  2. Wurde diese Immissionsneutralität seit Wiederinbetriebnahme überprüft?
    1. Falls ja: Wie oft? 
    2. Falls nein: Wieso nicht?
  1. Verändert sich die Immissionsneutralität des Steinbruchs durch die geplante Inbetriebnahme der Betonverarbeitung der Firma Tieber?
  2. Wie kann Immissionsneutralität bei Lärm und Staub durch die geografische Nähe zu Wohnsiedelungen des geplanten Betonverarbeitungswerks sichergestellt werden?
  3. Die Abteilung VI/8 Montanbehörde Süd ist eine Außenbehörde und befindet sich sogar in Leoben – inwieweit waren Sie über die Probleme vor Ort informiert?
    1. Falls ja: Wurden konkrete Maßnahmen ergriffen?
    2. Falls nein: Wieso nicht?
  1. Kam es grundsätzlich zu Abstimmungsmaßnahmen zwischen den Ministerien BMK und BMF hinsichtlich der Tatsache, dass es beide Ministerien betreffende Fragestellungen gibt?
    1. Falls ja: Wie viele und in welcher Hinsicht?
    2. Falls nein: Warum nicht?