Eingelangt am 20.06.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für
Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Offene Baustellen des
Bewertungsboards
Ein neuer Aspekt der Vereinbarung über
den Finanzausgleich war im Dezember 2023 die gesetzliche Basis für die
Einrichtung eines bundesweiten Bewertungsboards für hochpreisige
Medikamente. Eine Lösung für ein altbekanntes Problem des ungleichen
Zugangs zu diesen oft lebensrettenden Medikamenten (1), allerdings eine, die
beim Beschluss noch viele offene Punkte hatte und für großen Unmut
sorgte (2). Die Vorgaben des KaKUG beschränken sich auf die kritisierte
Besetzung des Boards, wie verbindlich Entscheidungen des Boards sind, sei
unklar und ob und wie die HTAs des Boards Redundanzen mit europäischen
Assessments erzeugen, wäre ebenfalls noch offen - so zumindest die
Bedenken der Pharmabranche (3).
Obwohl die Diskussionen über die
Geschäftsordnung bereits seit Monaten anhalten (4), ist nach wie vor nicht
absehbar, wann die Geschäftsordnung des Bewertungsboards
veröffentlicht wird. Anstelle dessen wird mittlerweile anhand von
Rechtsgutachten darüber diskutiert, ob und und wie besagtes Bewertunsboard
überhaupt rechtsmäßig sei (5). Erschwerend kommt darüber
hinaus hinzu, dass nicht absehbar ist, dass besagtes bundesweite Board
tatsächlich zu einer Einstellung der bisherigen Landesboards (MIBs)
führt und ob damit die unterschiedlichen Behandlungspraxen der Länder
(6) tatsächlich vereinheitlicht werden können.
- https://steiermark.orf.at/v2/news/stories/2892085/
- https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/17882298/scharfe-kritik-an-bewertungsboard-fuer-teure-neue-medikamente
- https://www.pharmig.at/mediathek/pressecorner/bewertungsboard-in-oesterreich-sorgen-um-zugang-zu-innovativen-therapien-fuer-seltene-erkrankungen/
- https://www.medmedia.at/relatus-pharm/lostage-fuer-bewertungsboard-fuer-arzneimittel/
- Recht der Medizin vom Juni 2024
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie kann sichergestellt werden, dass die
Zeiträume bis zur Abgabe einer Empfehlung durch das Bewertungsboard
möglichst kurz bleiben und somit der Patientenzugang zu innovativen
Therapien nicht verzögert wird?
- Wie kann sichergestellt werden, dass der
Bewertungsprozess zeitgleich oder unmittelbar nach erfolgter Zulassung
durch die Europäische Kommission und der damit bestehenden
grundsätzlichen Möglichkeit des Einsatzes solcher innovativer
Therapien gewährleistet ist?
- Wie ist der aktuelle Stand der Besetzung der
im BMSGPK einzurichtenden Geschäftsstelle sowie des Bewertungsboards
selbst?
- Wurde die Position der
Geschäftsstellenleitung öffentlich ausgeschrieben?
- Falls ja: Wo?
- Falls nein: Warum nicht?
- Wurden weitere Posten der
Geschäftsstelle öffentlich ausgeschrieben?
- Falls ja: Wo?
- Falls nein: Warum nicht?
- Falls weitere Posten öffentlich ausgeschrieben
wurden, wo wurden diese veröffentlicht?
- Wie viele Personen sollen in der
Geschäftsstelle tätig sein und welche Qualifikationen
müssen diese aufweisen?
- Mit welchen jährlichen Personalkosten
ist mit Einrichtung der Geschäftsstelle zu rechnen?
- In welchen Räumlichkeiten (postalische
Adresse) wird die Geschäftsstelle eingerichtet werden?
- Auf welche Höhe werden sich die
jährlichen Mietkosten belaufen?
- Wird es zu einer Verleihung von
Arbeitnehmern aus dem Ministeriumsbereich kommen?
- Falls ja: Aus welchem Bundesministerium und
sollen dafür neue Planstellen geschaffen werden?
- Wie sieht hier das Verhältnis zum Joint
Clinical Assessment im Rahmen eines EU-HTA aus, das bereits eine solche
medizinische Evaluierung enthält?
- Wie wird sichergestellt, das EU-HTAs sowie
nationale HTAs für das Bewertungsboard sich nicht widersprechen?
- Wozu bedarf es einer eigenen medizinischen
Bewertung durch das Board, wenn es ohnehin in der gesamten EU anwendbare
Joint Clinical Assessments geben wird?
- Aufgrund der Entscheidungen von MIBs durch
Bundesländer kam es immer wieder zu Gerichtsverfahren, ob und
inwiefern eine Versorgung mit innovativen Medikamenten sichergestellt
werden muss und welche Haftungsfragen daraus erwachsen können. Gibt
es Vorabschätzungen zu dieser Haftungsfrage bezüglich des
bundesweiten Bewertungsboards?
- Ist geplant, eigene Boards der
Bundesländer in Folge des nationalen Bewertungsboard
einzuschränken oder abzsuchaffen?
- Falls ja: Wie soll dies rechtlich
durchgesetzt werden?
- Falls nein: Wie werden Redundanzen und
Verzögerungen im Zugang zu innovativen Medikamenten durch mehrmalige
Prozesse solcher Boards verhindert?
- Falls nein: Wie kann sichergestellt werden,
dass Boards der Länder den Zugang zu innovativen Medikamenten nicht
doch einschränken?
- Falls nein: Wie kann sichergestellt werden,
dass tatsächlich alle Patient:innen in allen Bundesländern
einen gleich guten Zugang zu innvoativen Medikamenten erhalten?
- Falls nein: Warum entschied man sich im
Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen dann dafür, eine
zusätzliche bürorkatische Ebene einzuziehen?
- Ist vorgesehen, eine Evaluierung der
Tätigkeit des Bewertungsboards, insbesondere der Empfehlungen des
Bewertungsboards und deren Wirkungen auf den Patientenzugang zu den
betreffenden Therapien vorzunehmen?
- Falls ja: Wann erstmals, wie häufig
und durch wen?