18947/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.06.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Folgeanfrage: Wo bleibt die Novellierung des Spionageparagraphen?
Von Spionage geht ein immenses Gefahrenpotential aus: Sie untergräbt die Staatssicherheit des betroffenen Landes durch die Weitergabe sensibler Informationen, beeinflusst politische Entscheidungen, schädigt die Wirtschaft durch den Diebstahl von Unternehmensgeheimnissen und infiltriert wichtige Institutionen. Darüber hinaus führt sie zu einem Vertrauensverlust unter Verbündeten, ist Teil hybrider Kriegsführung, die demokratische Strukturen gefährdet, und kann Personen in Schlüsselpositionen kompromittieren. Zudem zielt sie darauf ab, Wahlprozesse zu beeinflussen und das Vertrauen in die Demokratie zu untergraben.
Der Verfassungsschutzbericht 2023 nennt hinsichtlich etwaiger Spionagetätigkeiten in Österreich jene von Russland, Iran, China und der Türkei.
Hinsichtlich des zahnlosen Spionageparagraphen § 256 StGB hält der Bericht folgendes fest:
"Österreich hat in Bezug auf Spionage durch ausländische Dienste eine Sonderstellung. Spionage ist in Österreich nach § 256 StGB (Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs) nur dann gerichtlich strafbar, wenn sie gegen österreichische Interessen gerichtet ist. Ausgenommen ist nur die Einrichtung, der Betrieb und die Unterstützung eines militärischen Nachrichtendienstes, wobei jedoch auch diese Handlungen lediglich mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind (§ 319 StGB – Militärischer Nachrichtendienst für einen fremden Staat). Im internationalen Vergleich ist auch die Strafdrohung des § 256 StGB mit bis zu fünf Jahren als niedrig zu bewerten. Dies macht Österreich zu einem prädestinierten Zielland für ausländische Nachrichtendienste, vor allem als Plattform für Spionageaktivitäten gegen andere EU-Länder".1
Die Zahlen zu einschlägigen Ermittlungen sind auch ernüchternd: Aus der Anfragebeantwortung 17520/AB vom 10.05.20242 zu unserer parlamentarischen Anfrage 18095/J ergibt sich, dass seit dem 16.5.2023 keine neuen Ermittlungsverfahren geführt wurden.
Entschiedenes Handeln ist daher hinsichtlich der Novellierung des § 256 StGB gefragt. Um diesen Missstand zu beheben, haben wir NEOS schon in einem Entschließungsantrag vom 24.2.2021 (!) "Notwendige gesetzliche Anpassungen zur Stärkung der österreichischen Spionageabwehr" ((1321/A(E))3 mit SPÖ und FPÖ beantragt, dass die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, aufgefordert wird, dem Nationalrat ehest bald einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem u.a. der Tatbestand des § 256 StGB erweitert wird. Der Entschließungsantrag vom 24.02.2021 wurde am 10.05.2021 im Justizausschuss behandelt, wo er auf Antrag des Abg. Gerstl (ÖVP) mit den Stimmen der Regierungsfraktionen vertagt wurde, mit der Begründung, dass das BMJ eine Präzisierung des Gesetzes erarbeiten und vorschlagen solle. Wir NEOS brachten in der Folge am 17.4.2023 einen Initiativantrag ein: "Wer zum Nachteil der Republik Österreich, eines fremden Staates oder einer internationalen Organisation einen geheimen Nachrichtendienst einrichtet oder betreibt oder einen solchen Nachrichtendienst wie immer unterstützt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen."4 Auch dieser Antrag wurde zwei Mal vertagt.
Dass der Straftatbestand des § 256 StGB erweitert und auch die Spionage zum Nachteil fremder Staaten und Internationaler Organisationen erfassen muss, ist also seit Jahren bekannt. Laut og. Anfragebeantwortung findet anscheinend aber erst seit April 2024 ein ressortübergreifender Austausch statt. Laut der Anfragebeantwortung 17423/AB des BMEIA vom 10.05.20245 zu unserer parlamentarischen Anfrage 18096/J wurde das BMeiA nicht eingebunden.
Quellen:
1) Verfassungsschutzbericht 2023, S.96 (https://www.dsn.gv.at/501/files/VSB/180_2024_VSB_2023_V20240517_BF.pdf)
2) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/17520
3) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/1321?selectedStage=105
4) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3267
5) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/17523
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Welche Punkte wurden wann besprochen?
1. Was war der jeweilige Gesprächsinhalt und welche Position nahm das BMJ ein?
i. Welche Punkte wurden wann besprochen?
1. Was war der jeweilige Gesprächsinhalt und welche Position nahm das BMJ ein?
i. Gibt es hierzu einen Erlass des BMJ?
1. Wenn ja, welchen Inhalt hat dieser?
i. Wie oft aufgrund von Investitionen aus China?
1. Betreffend Investitionen in welche Branchen/Sektoren jeweils?
ii. Wie oft aufgrund von Investitionen aus Russland?
1. Betreffend Investitionen in welche Branchen/Sektoren jeweils?
iii. Wie oft aufgrund von Investitionen aus welchen anderen Staaten?
1. Betreffend Investitionen in welche Branchen/Sektoren jeweils?
i. Mit welcher Begründung jeweils?
ii. Wie oft wurde dem entsprochen?
i. Wie oft aufgrund von Investitionen aus China?
1. Betreffend Investitionen in welche Branchen/Sektoren jeweils?
ii. Wie oft aufgrund von Investitionen aus Russland?
1. Betreffend Investitionen in welche Branchen/Sektoren jeweils?
iii. Wie oft aufgrund von Investitionen aus welchen anderen Staaten?
1. Betreffend Investitionen in welche Branchen/Sektoren jeweils?
i. Mit welcher Begründung jeweils?
ii. Wie oft wurde dem entsprochen?