18950/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.06.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Katharina Kucharowits,
Genossinnen und Genossen,
an die Bundesministerin für EU und Verfassung
betreffend Deepfakes als demokratiepolitische Bedrohung bekämpfen!
Deepfakes sind eine reale Bedrohung für die Sicherheit und die Demokratie in Österreich und Europa. Immerhin werden damit Wahlen manipuliert, öffentliche Stimmungen beeinflusst und Verunsicherung produziert, die sich unmittelbar auf die realen Lebensumstände von Menschen niederschlagen. Um dieser Gefahr, die von Deepfakes ausgeht, entgegenzuwirken wurde am 18. Jänner 2023 der Aktionsplan Deepfakes im Ausschuss für innere Angelegenheiten von allen Fraktionen angenommen und Innenminister Karner übermittelt.[1] Der Aktionsplan wurde im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreter:innen des Bundeskanzleramts (BKA), des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA), des Bundesministeriums für Justiz (BMJ), des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) unter Federführung des Bundesministeriums für Inneres (BMI) erstellt. In diesem Aktionsplan werden zahlreiche konkrete Maßnahmen genannt, um der Bedrohungslage der Deepfakes auf die innerstaatliche Sicherheit gerecht zu werden und die Bevölkerung zu sensibilisieren. Um konkretere Informationen zur Umsetzung des Aktionsplans zu erhalten, wurden mehrere Anfragen mit den folgenden Nummern gestellt: 18306/J (Justizministerium), 18307/J (Landesverteidigungsministerium) und 18308/J (Innenministerium). Die erhaltenen Beantwortungen sind aber in ihrer Qualität unterschiedlich zu bewerten und werfen teilweise eher Fragen auf, als diese wirklich zu beantworten. Nachdem es hierbei auch um Fragen geht, die den Verfassungsdienst betreffen, erscheint es geboten, die offenen Fragen durch die Bundesministerium für EU und Verfassung beantworten zu lassen, da es hier offensichtlich noch Bedarf nach Abstimmung in der Regierung gibt. Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Die Fragen 1 bis 3, 7 bis 9 und 11 bis 13 in der Anfrage an das BMI (18308/J) beantwortet Innenminister Karner (17724/AB) damit, dass aus Gründen der Amtsverschwiegenheit eine detaillierte Auflistung der konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung und Vorbeugung von Deepfakes nicht möglich ist. Landesverteidigungsministerin Tanner hingegen zählt in Ihrer Beantwortung (17721/AB) sehr wohl kurz und knapp einzelne Maßnahmen auf.
a. Wurde Ihr Ressort und damit der Verfassungsdienst mit der in der Anfrage erwähnten Frage befasst?
i. Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam der Verfassungsdienst?
ii. Wenn nein, welche Rundschreiben des Verfassungsdienstes bestehen im Hinblick auf die bei der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen einzuhaltenden Standards?
2. Auf Grundlage der Betrauung des Verfassungsdienstes:
a. Hat die Landesverteidigungsministerin die Amtsverschwiegenheit gebrochen?
b. Wenn nein: Wieso beantwortet der Innenminister unter dem Vorwand von Amtsverschwiegenheit die Fragen von Abgeordneten nicht?