18955/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.06.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Krainer, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Zahlungen an Wolfgang Rosam
Die ÖVP gab am 13.6.2024 bekannt, dass Wolfgang Rosam das Personenkomitee für den Nationalratswahlkampf des Karl Nehammer organisiere. Dies tue er natürlich „pro bono“. Auf Grund der Erfahrungen aus diversen Untersuchungsausschüssen muss diese Behauptung angezweifelt werden, wurde Wolfgang Rosam und dessen Unternehmen bis hin zu seinen Magazinen doch umfassend mit Steuergeldern versorgt. In einem Interview mit der Zeitschrift „trend“ sagte Rosam selbst: „In der Branche wird bestochen, geschmiert und geschoben. Das kann man nur durch eine völlige Transparenz ändern."
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Welche Zahlungen wurden in den Jahren 2015 bis 2023 sowie im ersten Halbjahr 2024 an folgende Personen in welcher Höhe und aus welchem Grund geleistet (einschließlich nachgeordneter Dienststellen):
a. Wolfgang Rosam
b. Falstaff Verlags-Gesellschaft m.b.H.
c. Rosam Beteiligungs GmbH
d. VIP Gourmetclub GmbH
e. Falstaff Profi-GmbH
f. WMR Weinhandel & Tasting GmbH
g. Falstaff Travel GmbH
h. HG Health Group GmbH
i. Falstaff LIVING Verlags GmbH
j. WR Consulting GmbH
k. Falstaff TV GmbH
l. Falstaff E-Commerce GmbH
m. Falstaff Happy Life GmbH
n. WR Consulting GmbH
o. Wolfgang Rosam Privatstiftung
p. Rosam.Grünberger.Jarosch & Partner GmbH
q. POPUP Film und TV Produktion GmbH
r. vierfeld Digital GmbH
2. Rechnungen für welche Leistungen der in Frage 1 genannten Personen sind aktuell noch nicht beglichen?
3. Welche Mittelvormerkungen bzw. Mittelbindungen bestehen derzeit in Zusammenhang mit Leistungen der in Frage 1 genannten Personen und aus welchem Grund wurden diese vorgenommen?
4. Welche Buchungen weisen die Kreditorenkonten der in Frage 1 genannten Personen für das Jahr 2023 und 2024 aus?
5. Welche Werkverträge bestehen derzeit mit den in Frage 1 genannten Personen?
6. Sofern es sich bei den Werkverträgen gemäß Frage 5 um Direktvergaben handelte (auf die die Geheimhaltungsbestimmungen des BVergG nicht anzuwenden sind): Wie viele weitere Angebote langten für die zu vergebenden Leistungen ein und auf Grund welcher Kriterien erfolgte der Zuschlag an eine der in Frage 1 genannten Personen?
7. Welche Informationen liegen Ihnen darüber vor, ob eine der in Frage 1 genannten Personen bei Werkverträgen als Subunternehmer tätig wird?
8. Ist Ihnen bekannt, ob in Frage 1 genannte Personen im Jahr 2024 Dienstleistungen für ausgegliederte Einheiten, an denen Sie (allein oder gemeinsam mit anderen) die Eigentümerrechte im Namen des Bundes wahrnehmen besorgten, besorgen oder besorgen sollen? Wenn ja, um welche Dienstleistungen für welche Einheit handelt es sich?
9. Gab es neben den der RTR gemeldeten Inseraten im Falstaff-Magazin in den Quartalen 1/2020, 2/2020, 3/2020, 1/2021, 2/2021 und 3/2021 weitere entgeltliche Schaltungen in Magazinen des Falstaff-Verlags?
10. Aus welchem Grund und mit welchem Sujet erfolgten die erwähnten sowie allfällige weitere Schaltungen im Falstaff-Magazin? Welche Formate wurden jeweils gebucht und welche Zielgruppe sollte mit den Inseraten angesprochen werden, um welches öffentliche Informationsbedürfnis gemäß MedKF-TG zu stillen?
11. Warum gab es vor dem ersten Quartal 2020 und nach dem dritten Quartal 2021 offenbar keine Inserateschaltungen im Falstaff-Magazin? Welche sachlichen Änderungen haben jeweils dazu geführt, das Falstaff-Magazin in die Medienplanung aufzunehmen bzw. wieder zu entfernen?
12. Waren Inserate im Falstaff-Magazin bereits in der quartalsweisen Medienplanung der zuständigen Fachabteilung vorgesehen oder wurden diese nachträglich ergänzt? Wenn dies nachträglich erfolgte, auf wessen Anweisung geschah dies?
13. Wurden aus Anlass der Übernahme der Organisation des Personenkomitees von Karl Nehammer durch Wolfgang Rosam von der für Compliance zuständigen Abteilung Maßnahmen gesetzt und wenn ja, welche?
14. Welchen besonderen ressortinternen Regelungen unterliegt Wolfgang Rosam im Hinblick darauf, dass er im Lobbying- und Interessensvertretungsregister als Lobbyist für „Rosam.Grünberger.Jarosch & Partner GmbH“ eingetragen ist?
15. Wie lauten die Betreff all jener ELAKs, in denen der Name „Rosam“ vorkommt, seit Anfang 2018?
16. Wurden Ihnen von Wolfgang Rosam seit Ihrem Amtsantritt Geschenke in Aussicht gestellt, angeboten oder überreicht (einschließlich Einladungen zum Essen, zu Weinverkostungen, udgl.)? Welchen Wert hatten diese Geschenke?
17. Liegen Ihnen Informationen über der Essenseinladung(en) des Wolfgang Rosam an Ihren Vorgänger Gernot Blümel vor und wenn ja, welche, insbesondere welchen Gegenwert diese hatten?
18. Verfügt Wolfgang Rosam über eine dauerhafte Zutrittsberechtigung zu Gebäuden Ihres Ressorts?
19. Hatten Sie mit Wolfgang Rosam gemeinsame Termine und wenn ja, welche?
20. Wie oft war Wolfgang Rosam seit Ihrem Amtsantritt in Ihrem Ministerium zu Besuch?
21. Wie oft und wann waren Sie in Ihrer Amtszeit in der Schratt-Villa in 1130 Wien zu Besuch?
22. Welche Themen der Vollziehung waren Inhalt Ihrer Gespräche mit Wolfgang Rosam?
23. Ist Ihnen bekannt, dass Wolfgang Rosam ein Mandat von der tschechischen Sazka-Group hat(te) und kam es in diesem Zusammenhang zu (allenfalls vermittelten) Gesprächen in Angelegenheiten des Glücksspiels?
24. Hat Wolfgang Rosam Ihnen bei inhaltlichen Gesprächen offengelegt, für welche Auftraggeber er tätig ist und wenn ja, welche waren das (§ 6 LobbyG)?
25. Welche Informationen liegen Ihnen zu Treffen zwischen Ihrem Amtsvorgänger und Wolfgang Rosam vor?
26. Trifft es zu, dass Wolfgang Rosam bei einem Termin mit Bundesminister Blümel für die Abschaffung der Schaumweinsteuer sowie eine Änderung bei den Spielbankkonzessionen lobbyierte? Besteht dazu aktenmäßige Dokumentation, insbesondere über die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 6 LobbyG?
27. Liegen Ihnen Informationen dazu vor, warum die Bundesimmobiliengesellschaft seit Quartal 3/2020 insgesamt für 67.485,25 Euro im Falstaff-Magazin inseriert hat und wenn ja, welche?