18970/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.06.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Krainer, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

betreffend Aufträge für Werbe- & Marketingdienstleistungen (Folgeanfrage)

 

Mit Anfrage 17898/J – beantwortet durch 17374/AB – verlangten Abgeordnete Auskunft über Werbe- & Marketingdienstleistungen. Gerade in einem Wahljahr ist bei solchen Dienstleistungen besondere Vorsicht geboten, da sie eine hohe Missbrauchsanfälligkeit für politische Instrumentalisierung aufweisen. Dies hat sich insbesondere durch das von der ÖVP mit Steuergeldern betriebene Beinschab-Österreich-Tool gezeigt. Leider hat der Landwirtschaftsminister durch seine Beantwortung der genannten Anfrage keine Transparenz in seine Beauftragungen gebracht. Insbesondere verwundert der pauschale Verweis auf frühere Anfragebeantwortungen, die zu den gestellten Fragen jedoch keine Antworten enthalten. Auch der pauschale Verweis auf angebliche Geheimhaltungsbestimmungen, um keine Fragen beantworten zu müssen, verwundert, sind doch nicht alle Informationen aus Vergabeverfahren geheimzuhalten und die genannten Bestimmungen des BVergG 2018 gar nicht auf etwa Direktvergaben anwendbar.  Auch die bloße Behauptung, es lägen keine Informationen zu ausgegliederten Unternehmen vor, überrascht angesichts der Mitwirkung von Bediensteten des Ressorts an der Vergabe von Aufträgen etwa im Rahmen des Programms Ländliche Entwicklung bzw im Verwaltungsrat der AMA. Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende neuerliche

Anfrage

Werbedienstleistungen Zentralstelle

1.       Mit welchen Personen bzw Unternehmen wurden seit dem 1.1.2023 von der Zentralstelle Werkverträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Markt- und Meinungsforschung sowie der Erstellung von wissenschaftlichen Studien/Gutachten abgeschlossen?

a.       Um welche Dienstleistungen/Studien handelte es sich jeweils?

b.       Was war der genaue Inhalt des Auftrags?

c.       Welcher Auftragswert (iSd vergaberechtlichen Bestimmungen) lag dem jeweiligen Auftrag zu Grunde?

d.       Sofern die Dienstleistung bereits abgerechnet wurde: Welche Kosten entstanden schlussendlich jeweils für die jeweiligen Aufträge und um welchen Prozentsatz wichen die tatsächlichen Kosten von den beauftragten Kosten ab?

e.       Auf welche Art (auf Grundlage welchen Verfahrens) wurden die jeweiligen Dienstleister ausgewählt (Abruf aus Rahmenvereinbarungen, Verhandlungsverfahren mit oder ohne vorherige Bekanntmachung, etc.)?

f.        Für welche Aufträge wurden Angebote direkt vom Kabinett bei welchen Dienstleistern eingeholt?

g.       Bei welchen Dienstleistern wurden auf Vorschlag des Kabinetts Angebote eingeholt?

h.       Bei welchen Aufträgen wirkte das Kabinett vor Genehmigung des entsprechenden ELAK auf sonstige Art mit und um welche Art der Mitwirkung handelte es sich (Auswahlkommission, Vorab-Genehmigung, udgl.)?

i.         Bei Verhandlungsverfahren: Wie viele Angebote langten jeweils ein und nach welchen Zuschlagskriterien wurde jeweils zu welchem Ausmaß gewichtet?

j.         Wie lautet jeweils die genaue wörtliche Begründung der Vergabeentscheidung, die im ELAK dokumentiert wurde?

2.       Wann wurden Ergebnisse dieser Aufträge gemäß Art 20 Abs 5 B‑VG veröffentlicht? Welche der Dienstleistungen/Studien iSd ersten Frage wurden noch nicht veröffentlicht?

3.       Wurden mit den folgenden Personen bzw Unternehmen seit dem 1.1.2023 Verträge abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Inhalt (Leistungsgegenstand, Preis):

a.       Dr. Franz Sommer

b.       M&R Meinungsforschung und Research GmbH

c.       Demox Research GmbH

d.       Paul Unterhuber

e.       FIFDA GmbH

f.        Mount Media GmbH

g.       Media iv consulting GmbH

4.       In welchen der seit 1.1.2023 im Sinne der ersten Frage abgeschlossenen Werkverträge war die Heranziehung von Subunternehmer:innen nicht ausgeschlossen und um welche Werkverträge mit welchen Dienstleistern handelte es sich?

5.       Nehmen die in Frage 3 genannten Unternehmen derzeit (allenfalls im Rahmen einer Bietergemeinschaft) an einem Ausschreibungsverfahren (auf Grundlage einer Direktvergabe, für die die in 17374/AB genannten Bestimmungen nicht gelten) Ihres Ressorts teil, wurden zur Anbotslegung eingeladen oder ist eine solche Einladung beabsichtigt und wenn ja, in Zusammenhang mit welchen Dienstleistungen?

6.       Welche Mittelvormerkungen bestehen derzeit für die Durchführung von Markt- und Meinungsforschung bzw. zur Erstellung von Studien im HV-SAP in welcher jeweiligen Höhe zugunsten welchen Kreditoren?

7.       Sind bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode weitere Aufträge für Markt- und Meinungsforschung oder die Erstellung von Studien geplant oder in Vorbereitung und wenn ja, zu welchen Themen und mit welchem Zeitplan?

8.       Wurden auf Grund des Wahljahres zusätzliche interne Vorkehrungen getroffen, um eine Verwendung von Ergebnissen solcher Forschung/Studien durch die politische Partei des Bundesministers zu verhindern, insbesondere durch Einbindung der Internen Revision bei der Erstellung der Fragebögen bzw. des Studiendesigns?

9.       Laut den Angaben der in 17374/AB verwiesenen Anfragebeantwortungen wurde seit dem 1.1.2023 kein einziger Auftrag für Markt- und Meinungsforschung vergeben. Trifft es tatsächlich zu, dass Ihrem Ressort keinerlei Kosten für Markt- und Meinungsforschung bzw. die Erstellung von wissenschaftlichen Studien/Gutachten entstanden und keine entsprechenden Werkverträge abgeschlossen wurden, wie es Ihre Ausführungen in 17374/AB nahelegen? Waren solche Leistungen im Entwurf der Anfragebeantwortung noch enthalten, bevor diese dem Kabinett vorgelegt wurde?

Werbedienstleistungen nachgeordneter Dienststellen

10.   Erhielten die in Frage 3 genannten Dienstleister:innen Aufträge von nachgeordneten Dienststellen und wenn ja, um welche Aufträge handelte es sich jeweils?

a.       Welche Kosten entstanden dadurch oder werden voraussichtlich entstehen?

Werbedienstleistungen ausgegliederter Einheiten

11.   Welche Dienstleister:innen im Bereich der Markt- und Meinungsforschung  wurden – nach Kenntnis Ihres Ressorts – im Rahmen des Programms Ländliche Entwicklung seit 1.1.2023 beauftragt?

12.   Welche Dienstleister:innen im Bereich der Markt- und Meinungsforschung  wurden – nach Kenntnis Ihres Ressorts – im Rahmen des Netzwerks Kulinarik oder der Initiative „Das isst Österreich“ seit 1.1.2023 beauftragt?

13.   Welche Dienstleister:innen im Bereich der Markt- und Meinungsforschung  wurden – nach Kenntnis Ihres Ressorts und abgesehen von Frage 11 – von der Agrarmarkt Austria Marketing GmbH bzw der NWK-Kulinarik GmbH  seit 1.1.2023 beauftragt und wurden entsprechende Leistungen der zuständigen Förderabwicklungsstelle als Nachweis vorgelegt?

14.   Mit welchen Dienstleister:innen im Bereich der Markt- und Meinungsforschung wurde mit Zustimmung von Vertreter:innen Ihres Ressorts durch die AMA oder deren Tochterunternehmen Verträge für die Erbringung von Leistungen der Markt- und Meinungsforschung abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Auftragswert?