18971/J XXVII. GP
Eingelangt am 26.06.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Unsichtbarmachen von Regenbogen-Paaren in internationalen Heiratsurkunden
Seit 2017 ist die Ehe für ALLE, unabhängig von der sexuellen Orientierung der Ehepartner*innen, auch in Österreich endlich Realität. Heute, sieben Jahre später, müsste man eigentlich davon ausgehen, dass diese Tatsache auch in allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung endlich angekommen ist. Doch diese Annahme wäre ein Trugschluss, wie eine neue Recherche der Tageszeitung Der Standard am 18. Juni 2024 zeigte. Unter dem Titel „Gleichgeschlechtliche Paare sind in Österreichs internationalen Heiratsurkunden‘ Mann und Frau‘“ berichtete die Zeitung vom Fall eines lesbischen Paares, das nach seiner Heirat in Österreich in der internationalen Heiratsurkunde schlichtweg als „Ehemann“ und „Ehefrau“ bezeichnet wird. Bürokratische Schikanen wie diese zeigen, wie weit die Realität der vielfältigen Familienformen auch in Österreich noch vorankommen muss, um endlich wirkliche Gleichheit zwischen allen Familienformen zu garantieren.
Im konkreten Fall beantragten die beiden Ehefrauen, die beide nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen aber in Niederösterreich geheiratet haben, ein internationales Ehedokument. Dass eine Ehepartnerin in diesem falsch bezeichnet wurde, wird seitens der zuständigen Behörden mit dem Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (ICCS) begründet. Dass Österreich gar nicht mehr Mitglied dieser Kommission ist, scheint dabei genauso unerheblich, wie die Tatsache, dass andere Mitgliedsstaaten durchaus internationale Urkunden korrekt, also entsprechend der tatsächlichen Gegebenheiten der Ehepartner*innen, ausstellen lassen.
Ähnliche Berichte gibt es auch von anderen Urkunden, wie beispielsweise internationalen Geburtsurkunden. Fakt scheint damit, dass sich die österreichische Verwaltung auf Weisung des zuständigen Bundesministeriums für Inneres hinter Ausreden versteckt, um gleichgeschlechtlichen Paaren bürokratische Hürden in den Weg zu legen, während andere Staaten unaufgeregt und ohne großen Aufwand ihre Verwaltungspraxis längst an die Lebensrealität ihrer Bevölkerung angepasst haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. In welchem Erlass Ihres Ressorts ist die Ausstellung von internationalen Heiratsurkunden konkret geregelt? Bitte fügen Sie die entsprechenden Dokumente Ihrer Anfragebeantwortung bei.
2. Welche weiteren Erlässe, Verordnungen etc. bez. internationaler Urkunden gibt es seitens Ihres Ressorts, in denen Ehepartner*innen als solche angeführt werden (z.B. internationale Geburtsurkunden)? Bitte fügen Sie die entsprechenden Dokumente Ihrer Anfragebeantwortung bei.
3. Ist seitens Ihres Ressorts eine Novellierung des entsprechenden Erlasses geplant, damit Ehepartner*innen in internationalen Heiratsurkunden mit der richtigen (ihrem Geschlecht entsprechenden) Bezeichnung angeführt werden?
a. Wenn ja, wann soll diese Novellierung passieren?
b. Wenn nein, warum sehen Sie dazu keine Notwendigkeit?
4. Ist seitens Ihres Ressorts eine Novellierung anderer entsprechender Erlässe, Verordnungen wie in Frage 2 angeführt geplant, damit Ehepartner*innen in internationalen Heiratsurkunden mit der richtigen (ihrem Geschlecht entsprechenden) Bezeichnung angeführt werden?
a. Wenn ja, wann soll diese Novellierung passieren?
b. Wenn nein, warum sehen Sie dazu keine Notwendigkeit?
5. Wieso ist es in Österreich nicht möglich, auf Basis des Abkommens zur ICCS eine richtige (ihrem Geschlecht entsprechende) Bezeichnung für Ehepartner*innen in internationalen Urkunden zu verwenden, obwohl das in anderen Staaten, die im Gegensatz zu Österreich noch Teil der Kommission sind, längst Realität ist? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.
a. Hat Ihr Ressort dahingehend Gutachten etc. eingeholt?
6. Wurden seitens Ihres Ressorts bereits Vorarbeiten hinsichtlich allfälliger Novellierungen, wie in den Fragen 2 und 3 angesprochen, angestellt?
a. Wenn ja, von wem, unter Einbeziehung welcher Expert*innen etc. und wann soll ein Ergebnis vorliegen?
b. Gab es insbesondere einen Austausch bzw. Verhandlungen mit Vertreter*innen der Standesbeamt*innen?
c. Wenn nein, warum sehen Sie dazu angesichts der falschen Bezeichnung von Ehepartner*innen in öffentlichen Dokumenten keine Notwendigkeit?
7. Gibt es seitens Ihres Ressorts eine Rechtseinschätzung hinsichtlich der Tatsache, dass im beschriebenen Fall durch österreichische Behörden faktisch falsche, weil nicht dem Personenstandsregister entsprechende, Dokumente ausgestellt werden? Bitte um ausführliche Auflistung der Ihnen dahingehend vorliegenden Einschätzungen.
a. Wenn keine Rechtseinschätzung dazu vorliegt, warum sehen Sie keine Notwendigkeit, eine solche angesichts der öffentlichen Diskussion einzuholen?