18972/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.06.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Umsetzung der 15a-Vereinbarung zur Elementarpädagogik 2022-2027

 

Im Bereich der Elementarbildung und Kinderbetreuung gilt seit 1. September 2022 die "Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27". Diese stellt eine wichtige Grundlage dar für die Weiterentwicklung der Elementarpädagogik als erstem Abschnitt der Bildungslaufbahn von Kindern in Österreich.  

Die Ziele der gegenständlichen 15a-Vereinbarung waren: 

Dazu soll laut Abschnitt I der Vereinbarung Folgendes umgesetzt werden: 

In Abschnitt II wurden die Maßnahmen näher aufgeschlüsselt.

Der Bund trägt gemäß Abschnitt III die Verantwortung für die Bereitstellung

Die Länder übernehmen diverse Dokumentations- und Durchsetzungsverpflichtungen und u.a. auch die Aufgabe, für die Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte im Bereich der Sprachstandsfeststellung und der frühen sprachlichen Förderung zu sorgen. 

Die Zielsetzungen der 15a-Vereinbarung decken sich weitgehend mit jenen der Vorgängervereinbarung - wohl u.a. deshalb, weil sie verhandelt und beschlossen wurde, bevor die alte Vereinbarung evaluiert worden war. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass einzelne Ziele nicht nur nicht erreicht wurden, sondern es sogar Rückschritte gab'. Das gilt insbesondere im Bereich der Deutschkenntnisse, wo die Anzahl der Kinder, die bei der Schuleinschreibung als nicht ausreichend der deutschen Sprache mächtig eingestuft wurden, gestiegen statt gesunken ist. 

Seit Beginn der neuen Vereinbarung sind nun zwei Kindergartenjahre vergangen, sodass erste Zwischenergebnisse vorliegen sollten. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Zur Höhe und Ausschöpfung des Zweckzuschusses des Bundes:
    1. Welches Budget war/ist 2022, 2023 und 2024 für den Zweckzuschuss vonseiten des Bundes vorgesehen?
    2. In welchem Ausmaß (absolut und prozentuell) wurde dieses Budget von den Ländern in den jeweiligen Jahren insgesamt abgerufen?
    3. Sofern es nicht zur Gänze abgerufen wurde: In welchem Ausmaß (absolut und prozentuell) haben die einzelnen Bundesländer den ihnen zugeteilten Anteil am Zweckzuschuss in den jeweiligen Jahren abgerufen?
    4. Sofern es nicht zur Gänze abgerufen wurde: Welche Gründe dafür konnte das BMBWF in Erfahrung bringen und welche Schlüsse ergeben sich daraus ggf.?
    5. Kann das bisher nicht abgerufene Budget im Laufe der weiteren Geltungsdauer der Vereinbarung vom jeweiligen Bundesland zur Gänze "aufgeholt" bzw. nachträglich abgerufen werden?

                                          i.    Ist das im Rahmen der Vorgängervereinbarung allen betroffenen Bundesländern gelungen, oder blieben Gelder bis zum Schluss ungenutzt? Wenn letzteres, in welchen Bundesländern?

    1. Gemäß Artikel 14 war vorgesehen, das der Bundeszuschuss zu mindestens 65 Prozent für den Ausbau des Bildungs- und Betreuungsangebots und zu mindestens 25 Prozent für die frühe sprachliche Förderung verwendet wird. Wurde dies eingehalten? Ist zukünftig geplant, die Aufteilung flexibler zu gestalten, um den unterschiedlichen Herausforderungen im großstädtischen und im ländlichen Raum gerecht zu werden?
    2. In Artikel 14 wurde weiters vereinbart, dass die Länder je Kindergartenjahr Finanzmittel in der Höhe von 52,5% des Zweckzuschusses des Bundes zur Verfügung stellen, mit Ausnahme der Mittel für die Besuchspflicht gemäß Art. 5. Bitte um Auflistung der geleisteten Kofinanzierungsbeiträge nach Bundesländern und Jahren.
    3. Der Zuschuss ist zu mindesten 51 Prozent für den  Ausbau des elementaren Kinderbildungs- und -betreuungsangebots und zu mindestens 19 Prozent für die frühe sprachliche Förderung zu verwenden. Die verbleibenden 30 Prozent des Bundeszuschusses können von den Ländern flexibel für beide Zwecke verwendet werden. Zu wieviel Prozent haben die einzelnen Bundesländer den Zuschuss bisher für welchen der beiden Zwecke verwendet?
  1. Zur frühen sprachlichen Förderung: In Artikel 4, Punkt 1. der Vereinbarung war vorgesehen, dass frühe sprachliche Förderung in den letzten beiden Jahren vor Schuleintritt systematisch durchgeführt und besser mit der Schnittstelle zur Schule abgestimmt wird.
    1. Zur Sprachstandsfeststellung wird das Beobachtungsinstrument BESK verwendet. Wurden/werden vonseiten der Länder Ressourcen zur Verfügung gestellt, um das Personal für diese diagnostische Tätigkeit fortzubilden, wie das die Vereinbarung vorsieht?

                                          i.    Wurde vonseiten des Bundes überprüft, ob und wie die Länder diese Verpflichtung erfüllen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

    1. Welche Sprachfördermaßnahmen wurden gesetzt, wenn mittels BESK ein Förderbedarf erkannt wurde?

                                          i.    Welche Maßnahmen waren mit den bestehenden Personalressourcen in den bestehenden großen Gruppen möglich?

                                        ii.    Für welche Maßnahmen wurden einrichtungsinterne Personalressourcen aufgestockt?

                                       iii.    Für welche Maßnahmen wurden externe Personalressourcen (z.B. mobile Sprachförderkräfte) geschaffen oder aufgestockt?

    1. Wurde im Sinne einer Best Practice Erhebung evaluiert, welches der unterschiedlichen Sprachfördermodelle der Bundesländer (interne Sprachförderkräfte, externe Sprachförderkräfte, Mischformen, etc.) die beste  Wirkung entfaltet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    2. Wurde die Schnittstelle zur Schule in Sachen Sprachförderung tatsächlich verbessert? Wenn ja, inwiefern?

                                          i.    Wurden die Anforderungen und Erhebungsmethoden von BESK (Kindergarten) und MIKA-D (Schule) aufeinander abgestimmt? Wenn nein, ist dies zukünftig geplant?

                                        ii.    Wurden Kindergartenpädagog:innen und Volksschullehrer:innen hinsichtlich der Anforderungen und Erhebungsmethoden der jeweils anderen Sprachstandserhebung geschult, um das gegenseitige Verständnis zu verbessern und Fördermaßnahmen auf einander abzustimmen? Wenn nein, ist dies zukünftig geplant?

                                       iii.    Wurden andere Maßnahmen zur Schnittstellenoptimierung gesetzt? Wenn ja, welche?

                                       iv.    Ist zukünftig geplant, für die Einstufung der Kenntnis der Unterrichtssprache ergänzend zum punktuellen MIKA-D auch die auf Langzeitbeobachtung des Kindes basierende Einschätzung durch die Kindergartenpädagog:innen heranzuziehen?

    1. Wurde der unter Artikel 15 (2) 2. genannte Zielzustand erreicht, dass sich die Anzahl der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler in der ersten Schulstufe pro Bundesland um mindestens 20 Prozent reduziert? Bitte um Auflistung der prozentuellen Veränderung in den einzelnen Bundesländern seit Beginn der Laufzeit der Vereinbarung.  
  1. Zum Ausbau der Bildungs- und Betreuungsangebote: In Artikel 15 (1) waren Zielzustände genannt.
    1. Wurde die Betreuungsquote für unter Dreijährige pro Bundesland und Jahr um 1 Prozentpunkt angehoben? Welche Bundesländer haben dieses Ziel erreicht, welche nicht?
    2. Wurde der Anteil der drei- bis sechsjährigen Kinder, die VIF-konforme elementare Bildungseinrichtungen besuchen, erhöht? Bitte um Auflistung der prozentuellen Veränderungen pro Kindergartenjahr und Bundesland.
  1. Zur widmungsgemäßen Verwendung des Zweckzuschusses:
    1. In Artikel 19 (5) ist festgelegt, dass die Länder die Träger der elementaren Bildungseinrichtungen prüfen und "im Anlassfall dem Bund über das Prüfergebnis berichten". Wie oft gab es solche Anlassfälle? Welche Anlassfälle (oder ggf. Kategorien von Anlassfällen) waren das? 
    2. Ist für den Bund trotz dieser "anlassbezogenen" Berichterstattung kontinuierlich nachvollziehbar, wie die Zuschüsse von den einzelnen Gemeinden und sonstigen Trägerorganisationen verwendet werden?
    3. Gemäß Artikel 19 (6) behält sich das BMBWF das Recht vor, während des Kindergartenjahres unangekündigte Hospitationen durchzuführen und selbst Einsichtnahmen in die Abrechnungen gemäß Artikel 17 zu nehmen. Wie viele dieser Hospitationen und Einsichtnahmen wurden durchgeführt, und mit welchem Ergebnis?
    4. Anlässlich des Rechnungshofberichts „Frühe sprachliche Förderung in Kindergärten“ vom 28. Mai 2021 wurde in einer Aussendung festgehalten: "Der Rechnungshof weist weiters darauf hin, dass das Land Niederösterreich die Zweckzuschüsse für bereits bestehende Maßnahmen verwendete. Somit finanzierte Niederösterreich schon bestehende Ausgaben zum Teil mit Bundesmitteln." Wurden solche Vorgangsweisen im Zuge der neuen 15a-Vereinbarung unterbunden?

                                          i.    Wenn ja, wie?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Zum Thema Qualitätssteigerung und Verbesserung der Rahmenbedingungen: Neben dem quantitativen Ausbau der Bildungs- und Betreuungsangebote ist vor allem deren qualitative Verbesserung die zentrale Herausforderung im Bereich der Elementarpädagogik in Österreich. Österreich hat etwa im internationalen Vergleich großen Aufholbedarf beim der Kinderhöchstzahl pro Gruppe, bei der Fachkraft-Kind-Relation und anderen Qualitätskriterien. 
    1. Trägt die 15a-Vereinbarung zu Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation bei?

                                          i.    Wenn ja, wie messen Sie das und zu welchem Ergebnis kommen Sie für die einzelnen Bundesländer?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht? Wie ist das Ziel einer besseren Sprachförderung vereinbar mit einer Nicht-Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation?  

    1. Trägt die 15a-Vereinbarung zur Reduktion der Kinderhöchstzahl pro Gruppe bei?

                                          i.    Wenn ja, wie messen Sie das und zu welchem Ergebnis kommen Sie für die einzelnen Bundesländer?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?   

    1. Trägt die 15a-Vereinbarung dazu bei, die Ausbildung der Assistenzkräfte zu vereinheitlichen und zu verbessern?

                                          i.    Wenn ja, wie?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht? 

    1. Trägt die 15a-Vereinbarung dazu bei, die Ausbildung der Leitungskräfte zu vereinheitlichen und zu verbessern?

                                          i.    Wenn ja, wie?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht? 

    1. Trägt die 15a-Vereinbarung dazu bei, multiprofessionelle Teams zur Unterstützung der Pädagog:innen zu etablieren?

                                          i.    Wenn ja, wie?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht? 

  1. Zum Thema der Abstimmung mit TSI-Projekt und Zukunftsfonds des Finanzausgleichs
    1. Das Ziel bundesweiter Qualitätsverbesserungen in der Elementarbildung und Kinderbetreuung wird auch im TSI-Projekt (Technical Support Instrument der EU) zur Elementarpädagogik verfolgt.

                                          i.    Wie ist der aktuelle Status in diesem Projekt? Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

                                        ii.    In welchem Zusammenhang steht es mit der 15a-Vereinbarung und wie werden die beiden Schienen koordiniert bzw. aufeinander abgestimmt? 

    1. Neben dem Zweckzuschuss von 200 Mio. Euro im Rahmen der 15a-Vereinbarung vergibt der Bund seit heuer auch über 500 Mio. Euro als Beitrag zur Elementarpädagogik im Wege des Zukunftsfonds des Finanzausgleichs an die Bundesländer.

                                          i.    Mit welchen Zielen und Qualitätskriterien ist die Vergabe dieser Zukunftsfonds-Mittel verbunden? 

                                        ii.    In welchem Zusammenhang steht der Zukunftsfonds mit der 15a-Vereinbarung und wie werden die beiden Schienen koordiniert bzw. aufeinander abgestimmt?

                                       iii.    Wie soll zukünftig das Monitoring und die Evaluierung der beiden Schienen koordiniert oder zusammengeführt werden?

  1. Zu einem bundesweiten Qualitätsrahmen für die Elementarpädagogik
    1. Ist aus Ihrer Sicht ein bundesweiter Qualitätsrahmen für die Elementarpädagogik sinnvoll und notwendig, um die im Regierungsprogramm und in der 15a-Vereinbarung gesetzten Ziele zu erreichen und nachhaltig abzusichern?
    2. Haben Sie im Jahr 2024 bisher konkrete Schritte gesetzt, um einem solchen bundesweiten Qualitätsrahmen näher zu kommen?

                                          i.    Wenn ja, welche?

    1. Sind für den weiteren Jahresverlauf 2024 konkrete Schritte geplant, um einem solchen bundesweiten Qualitätsrahmen näher zu kommen?

                                          i.    Wenn ja, welche und wann?