Eingelangt am 28.06.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für
Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Pflegegeldeinstufungen der
Versicherungsträger
Der demographische Wandel der Bevölkerung
führt unter Anderem zu einem steigenden Bedarf an Pflegeleistungen. Damit
Betroffene auch einen ausreichenden Zugang zu Pflegegeld zur Finanzierung
dieser Leistungen haben, braucht es ordentliche Begutachtungsverfahren und
genügend Personal, um diese durchzuführen. Es scheint in der Auswahl
dieses Personals einen sehr großen Fokus auf die Ärzteschaft zu
geben, je nach Versicherungsträger dürfte aber auch die
Informationsqualität über diese Gutachten zu variieren. Immerhin
weist lediglich die SVS aus, wie viele der Gutachter:innen aus der Ärzteschaft
und wie viele aus der Pflege kommen. Gemeinsam ist aber allen
Versicherungsträgern, dass es immer wieder zu Beschwerden über
ungenügende Begutachtungen kommt (1).
Unklar ist auch, wie viele
Pflegegeldbegutachtungen überhaupt vorgenommen werden - mit diesen Zahlen
kann lediglich die BVAEB aufwarten. Meist in direktem Zusammenhang mit solchen
Gesamtsummen ist auch die Kostenfrage, wobei in sozialen Netzwerken nahegelegt
wird, dass diese nach den Berufsgruppen der Gutachter:innen unterschiedlich
gewertet wird (2). Wichtig wäre es dahingehend, die Gutachtenerstellung
genauer anzusehen und auch zu überprüfen, ob es beispielsweise
Zusammenhänge zwischen beurteilenden Gutachter:innen und einer
Klagshäufigkeit gibt. Immerhin scheint es ausreichend Gutachten zu geben, die
erst nach einer solchen Klage zu einer Gewährung des Pflegegeldes
führen (3). Potenziell könnte es daher hilfreich, mehr Einblicke zu
erhalten, welche Personen für Gutachten generell zur Verfügung
stehen, wie lange Wartezeiten auf Begutachtungen sind und wie viel diese Begutachtungen
kosten.
- https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/17509/imfname_1626223.pdf
- https://x.com/oegkv2/status/1795326081475747882
- https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/17319/imfname_1624330.pdf
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie viele Personen haben eine Zertifizierung
zur Pflegegeldeinstufung der ÖBAK? (Bitte um Aufschlüsselung
nach Bundesland und Angabe, nach Ärzt:innen sowie Pflegekräften)
- Wie viele Gutachter:innen mit
Pflegeausbildung sind für die Pflegegeldbegutachtung angestellt bzw.
in freien Dienstverhältnissen tätig? (Bitte um Aufstellung nach
Bundesland und Versicherungsträger)
- Wie viele Gutachter:innen aus der
Ärzteschaft sind für die Pflegegeldbegutachtung angestellt bzw.
in freiem Dienstverhältnissen tätig? (Bitte um Aufstellung nach
Bundesland und Versicherungsträger)
- Wie viele Pflegegeldbegutachtungen wurden in
den vergangenen fünf Jahren erstellt? (Bitte um Aufschlüsselung
nach Jahr, Bundesland und Versicherungsträger)
- Wie viele dieser Gutachten wurden von
Ärzt:innen erstellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr,
Bundesland und Versicherungsträger)
- Wie viele dieser Gutachten wurden von
Pflegekräften erstellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr,
Bundesland und Versicherungsträger)
- Welche Kosten entstanden den
Versicherungsträgern durch diese Gutachten? (Bitte um
Aufschlüsselung nach Jahr, Bundesland und Versicherungsträger)
- Bezahlen alle Versicherungsträger in
allen Bundesländern und an alle Auftragnehmer die gleiche
Summe?
- Falls ja: Welche und seit wann?
- Falls nein: Bitte um Angabe der
unterschiedlichen Tarife je nach Versicherungsträger, Auftragnehmer
und Bundesland für die vergangenen fünf Jahre.
- Ist nachvollziehbar, welche Gutachten zu
Beschwerden bei den Versicherungsträgern führen?
- Falls ja: Kann in den einzelnen
Bundesländern nachvollzogen werden, ob dies besonders häufig
Gutachten von Ärzt:innen oder Pflegekräften erstellt wurden?
- Ist nachvollziehbar, welche Gutachten zu
Klagen über die Einstufungen führen?
- Falls ja: Kann in den einzelnen
Bundesländern nachvollzogen werden, ob dies besonders häufig
Gutachten von Ärzt:innen oder Pflegekräften erstellt wurden?
- Kann bei den Versicherungsträgern
erhoben werden, ob im Falle einer rückwirkenden
Pflegegeldgewährung die gleiche Person mit der Begutachtung
beauftragt wurde?
- Falls ja: War dies jemals der Fall?
- Falls nein: Wie wird sichergestellt, dass
das nicht der Fall ist?
- Wie lange dauert es aktuell von der
Antragseinreichung auf Pflegegeld bis zu einem Begutachtungstermin? (Bitte
um Aufschlüsselung nach Bundesland und Versicherungsträger)
- Könnten diese Wartezeiten durch die
Nutzung weiterer Personen mit einer Zertifizierung zur
Pflegegeldbegutachtung verkürzt werden? (Bitte um
Aufschlüsselund nach Bundesland und Versicherungsträger)
- Falls ja: Wurde erhoben, welches
zusätzliche Personal dafür in welchen Vertragsverhältnis
nötig wäre und welche Kosten dafür anfallen würden?