19001/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.06.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Pflegegeldeinstufungen der Versicherungsträger

 

Der demographische Wandel der Bevölkerung führt unter Anderem zu einem steigenden Bedarf an Pflegeleistungen. Damit Betroffene auch einen ausreichenden Zugang zu Pflegegeld zur Finanzierung dieser Leistungen haben, braucht es ordentliche Begutachtungsverfahren und genügend Personal, um diese durchzuführen. Es scheint in der Auswahl dieses Personals einen sehr großen Fokus auf die Ärzteschaft zu geben, je nach Versicherungsträger dürfte aber auch die Informationsqualität über diese Gutachten zu variieren. Immerhin weist lediglich die SVS aus, wie viele der Gutachter:innen aus der Ärzteschaft und wie viele aus der Pflege kommen. Gemeinsam ist aber allen Versicherungsträgern, dass es immer wieder zu Beschwerden über ungenügende Begutachtungen kommt (1).

Unklar ist auch, wie viele Pflegegeldbegutachtungen überhaupt vorgenommen werden - mit diesen Zahlen kann lediglich die BVAEB aufwarten. Meist in direktem Zusammenhang mit solchen Gesamtsummen ist auch die Kostenfrage, wobei in sozialen Netzwerken nahegelegt wird, dass diese nach den Berufsgruppen der Gutachter:innen unterschiedlich gewertet wird (2). Wichtig wäre es dahingehend, die Gutachtenerstellung genauer anzusehen und auch zu überprüfen, ob es beispielsweise Zusammenhänge zwischen beurteilenden Gutachter:innen und einer Klagshäufigkeit gibt. Immerhin scheint es ausreichend Gutachten zu geben, die erst nach einer solchen Klage zu einer Gewährung des Pflegegeldes führen (3). Potenziell könnte es daher hilfreich, mehr Einblicke zu erhalten, welche Personen für Gutachten generell zur Verfügung stehen, wie lange Wartezeiten auf Begutachtungen sind und wie viel diese Begutachtungen kosten.

  1. https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/17509/imfname_1626223.pdf 
  2. https://x.com/oegkv2/status/1795326081475747882
  3. https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/17319/imfname_1624330.pdf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Personen haben eine Zertifizierung zur Pflegegeldeinstufung der ÖBAK? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland und Angabe, nach Ärzt:innen sowie Pflegekräften)
  2. Wie viele Gutachter:innen mit Pflegeausbildung sind für die Pflegegeldbegutachtung angestellt bzw. in freien Dienstverhältnissen tätig? (Bitte um Aufstellung nach Bundesland und Versicherungsträger)
  3. Wie viele Gutachter:innen aus der Ärzteschaft sind für die Pflegegeldbegutachtung angestellt bzw. in freiem Dienstverhältnissen tätig? (Bitte um Aufstellung nach Bundesland und Versicherungsträger)
  4. Wie viele Pflegegeldbegutachtungen wurden in den vergangenen fünf Jahren erstellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Bundesland und Versicherungsträger)
  5. Wie viele dieser Gutachten wurden von Ärzt:innen erstellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Bundesland und Versicherungsträger)
  6. Wie viele dieser Gutachten wurden von Pflegekräften erstellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Bundesland und Versicherungsträger)
  7. Welche Kosten entstanden den Versicherungsträgern durch diese Gutachten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Bundesland und Versicherungsträger)
  8. Bezahlen alle Versicherungsträger in allen Bundesländern und an alle Auftragnehmer die gleiche Summe? 
    1. Falls ja: Welche und seit wann?
    2. Falls nein: Bitte um Angabe der unterschiedlichen Tarife je nach Versicherungsträger, Auftragnehmer und Bundesland für die vergangenen fünf Jahre.
  1. Ist nachvollziehbar, welche Gutachten zu Beschwerden bei den Versicherungsträgern führen?
    1. Falls ja: Kann in den einzelnen Bundesländern nachvollzogen werden, ob dies besonders häufig Gutachten von Ärzt:innen oder Pflegekräften erstellt wurden?
  1. Ist nachvollziehbar, welche Gutachten zu Klagen über die Einstufungen führen?
    1. Falls ja: Kann in den einzelnen Bundesländern nachvollzogen werden, ob dies besonders häufig Gutachten von Ärzt:innen oder Pflegekräften erstellt wurden?
  1. Kann bei den Versicherungsträgern erhoben werden, ob im Falle einer rückwirkenden Pflegegeldgewährung die gleiche Person mit der Begutachtung beauftragt wurde?
    1. Falls ja: War dies jemals der Fall?
    2. Falls nein: Wie wird sichergestellt, dass das nicht der Fall ist?
  1. Wie lange dauert es aktuell von der Antragseinreichung auf Pflegegeld bis zu einem Begutachtungstermin? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland und Versicherungsträger)
  2. Könnten diese Wartezeiten durch die Nutzung weiterer Personen mit einer Zertifizierung zur Pflegegeldbegutachtung verkürzt werden? (Bitte um Aufschlüsselund nach Bundesland und Versicherungsträger)
    1. Falls ja: Wurde erhoben, welches zusätzliche Personal dafür in welchen Vertragsverhältnis nötig wäre und welche Kosten dafür anfallen würden?