19021/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.07.2024
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Anfrage

 

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,
Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Statistik der Körperschaftsteuer

 

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

Die letztverfügbare Statistik der Körperschafsteuer betrifft das Jahr 2019. Damit sind aktuell kaum Daten vorhanden, die die Wirkung der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25% auf 23%, bzw. hinsichtlich der ersten Stufe im Jahr 2023 auf 24%, auf die Wirtschaft zeigen.

Für das Jahr 2019 wird in der Statistik der Körperschaftsteuer angeführt, dass ein Großteil des Körperschaftsteueraufkommens auf wenige einkommensstärkste Unternehmen entfällt, 3% der Veranlagungsfälle erbrachten 75% des Steueraufkommens, andererseits machen 71,8% der Veranlagungsfälle auf Grund des niedrigen Einkommens lediglich 2,5% des Körperschaftsteueraufkommen aus.[1]

Das Finanzministerium müsste aber auf Grund der internen Daten zur Steuerstatistik (zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung) die Wirkung der Körperschafsteuersatz-Senkung abschätzen können.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage
 

Soweit nicht anders angeführt beziehen sich die Fragen auf die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023, und es wird gebeten die Daten jeweils jährlich sowie das Aufkommen in Mio. € anzugeben.

(1)  Wie hoch war das jährliche Gesamtaufkommen an Körperschaftsteuer in diesen Jahren, wie viele Veranlagungsfälle gab es insgesamt, wie viele davon waren „Nullfälle“ und wie hoch war das jährliche Steueraufkommen der „Nullfälle“ in € und in % des Gesamtaufkommens in diesen Jahren?

(2)  Die Körperschafsteuerstatistik gliedert die Höhe des zu versteuernden Einkommens in acht Stufen (Nullfälle, und dann jeweils kleiner 8.000 €, 20.000 €, 40.000 €, 200.000 €, 500.000 €, 1 Mio. € und zuletzt über 1 Mio. €). Wie stellt sich die Tabelle „Haupterhebungsmerkmale nach zu versteuerndem Einkommen“[2] für die jeweiligen Jahre bezüglich der Einkommensstufen, Veranlagungsfälle (Anzahl und %), zu versteuerndes Einkommen (in Mio. € und in %) sowie Körperschaftsteuer (in Mio.€ und in %) dar?

(3)  Wie viele Veranlagungsfälle liegen im Einkommensbereich über 1 Mio. € bis 2,5 Mio. €, von 2,5 Mio. € bis 5 Mio. € und über 5 Mio. €, und wie hoch ist deren Anteil am Aufkommen der Körperschaftsteuer (bitte jeweils um jährliche Angabe der Anzahl, der Mio. € an Aufkommen und in %)?

(4)  Wie hoch ist der Effekt der Körperschaftsteuersatz-Senkung im Jahr 2023, im Vergleich zu 2022, insgesamt (in Mio. € für das Budget des Jahres 2023)?

(5)  Wie viele kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der Senkung der Körperschaftsteuer, die

a.    bis zu 10 Mitarberiter:innen,

b.    bis zu 100 Mitarbeiter:innen bzw.

c.     mehr als 100 Mitarbeiter:innen beschäftigen?

Bitte um Angabe der Veranlagungsfälle (ohne Nullfälle) und dem Anteil der Senkung der Körperschaftsteuer in Mio. € und in % des gesamten Steuersenkungsvolumens für das Jahr 2023.

   Wie viele KMU-Unternehmen im Bereich der „Nullfälle“ beschäftigen bis zu 10, 100 oder mehr als 100 Mitarbeiter:innen und welcher Anteil am Körperschaftsteuersenkungs-volumen entfällt auf diese (bitte jeweils um Angabe der Veranlagungsfälle und des Anteils der Steuersenkung in Mio. € und in % des gesamten Steuersenkungsvolumens)?

(6)  Welcher Anteil des Volumens der Körperschaftsteuersenkung entfällt im Jahr 2023 auf das oberste 1% bzw. die obersten 2% der einkommensstärksten Veranlagungsfälle? Bitte um Angabe der Anzahl der Veranlagungsfälle, der Stufe des zu versteuernden Einkommens, dem Anteil der Körperschaftsteuersenkung in Mio. € und in % des gesamten Steuersenkungsvolumens.



[1] Statistik Austria, „Statistik der Körperschafsteuer 2019“, https://www.statistik.at/services/tools/services/publikationen/detail/1746, S.7.

[2] Statistik Austria, „Statistik der Körperschafsteuer 2019“, S. 28