19025/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.07.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Philip Kucher, Mag.a Andrea Kuntzl,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend: Abgewiesene Studienbewerber:innen 2024
Das System der Zugangsvoraussetzungen erscheint in vielen Bereichen als nicht zielführend. Speziell im Bereich der Medizin führen diese zu einer geringen Anzahl an Studienanfänger:innen und somit zu einem Mangel an Ärzt:innen im Bereich der niedergelassenen Hausärzt:innen. Auch führt diese Art der Zugangsvoraussetzungen zu einer sozialen Selektion (durchschnittlich 55% der Väter der Studienanfänger:innen verfügen übereinen Hochschulabschluss).
In den österreichischen Gemeinden herrscht ein eklatanter Mangel an Hausärzt:innen. Schon jetzt haben 200.000 Menschen in Österreich keinen Hausarzt und keine Hausärztin in der Nähe ihres Wohnsitzes - ein Problem, das sich in Zukunft verschärfen wird: in zehn Jahren sind 75 Prozent der heutigen Ärztinnen und Ärzte im pensionsreifen Alter. Ein zentrales Ziel der Gesundheitspolitik muss sein, dass jeder Bewohner und jede Bewohnerin Österreichs einen Hausarzt innerhalb von 10 Minuten Anreisezeit erreichen kann.
Trotz dieses eklatanten Mangels stehen für das Studienjahr 2024/25 für Human- und Zahnmedizin nur 1.900 Studienplätze zur Verfügung. Davon 772 an der Medizinischen Universität Wien, 420 an der Medizinischen Universität Innsbruck, 388 an der Medizinischen Universität Graz und 320 an der Medizinischen Fakultät der JKU Linz. Gleichzeitig gilt eine Kontingentregelung für die Vergabe von Studienplätzen im Bereich Humanmedizin, wonach nur 75 Prozent der Studienplätze Studienwerbenden mit einem Reifezeugnis aus Österreich zukommen sollen. In Jahr 2023 haben sich für diese Studienplätze 15.400 Personen interessiert (d.h. zum Aufnahmeverfahren angemeldet) und sind insgesamt 11.735 Interessierte zum Aufnahmeverfahren angetreten. Im Jahr 2024 sind es 15.158 Studienbewerber:innen.
Bis 2028 sollen die Studienplätze für Human- und Zahnmedizin lediglich auf 2.000 aufgestockt werden. Notwendig wäre zumindest eine Verdoppelung der Studienplätze in den Fächern Human- und Zahnmedizin unter der Maßgabe, dass diese Studienplätze an eine Kassenvertragssteile nach Abschluss des Studiums geknüpft werden.
Untersuchungen zeigten klar, dass gerade die Aufnahmeverfahren für Humanmedizin eine extrem sozial selektierende Wirkung haben (der Akademiker:innenanteil der Eltern von Studierenden ist extrem hoch). Ebenso basiert auch der Ärzt:innenmangel auf diesem extrem eingeschränkten Zugang zum Medizinstudium.
Des Weiteren erscheinen die Zugangsbeschränkungen im Bereich der Informatik als widersinnig, da einerseits eine kostenintensive neue Universität (TU Linz) kreiert wurde, gleichzeitig Studienplätze für Informatik außerhalb Wiens jedoch nicht entsprechend besetzt werden konnten.
Generell waren die Zugangsregelungen im Universitätsgesetz (UG) als Pilotprojekt konzipiert. Dieses wurde ohne weitere Prüfung fortgesetzt und die betroffenen Studienfelder ausgeweitet.
Gleichzeitig wurde auch die Möglichkeit einer Zulassung durch Verordnung in besonders stark nachgefragten Bachelor- und Diplomstudien eingeführt, wobei im Gesetz weder Studienfelder noch Mindestgrenzen normiert sind (§71d Universitätsgesetz).
Die Unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage:
1. Wie viele Studienplätze für Studienanfänger:innen sind für das Studienjahr 2024/25 im Studienfeld Architektur und Städteplanung vorgesehen und in welcher Höhe wird damit die gesetzlich geregelte Mindestanzahl von 2.020 Studienplätzen überschritten?
2. Wie viele Studienplätze für Studienanfänger:innen sind für das Studienjahr 2024/25 im Studienfeld Biologie und Biochemie vorgesehen und in welcher Höhe wird damit die gesetzlich geregelte Mindestanzahl von 3.700 Studienplätzen überschritten?
3. Wie viele Studienplätze für Studienanfänger:innen sind für das Studienjahr 2024/25 im Studienfeld Erziehungswissenschaft vorgesehen und in welcher Höhe wird damit die gesetzlich geregelte Mindestanzahl von 1.460 Studienplätzen überschritten?
4. Wie viele Studienplätze für Studienanfänger:innen sind für das Studienjahr 2024/25 im Studienfeld Fremdsprachen vorgesehen und in welcher Höhe wird damit die gesetzlich geregelte Mindestanzahl von 3.020 Studienplätzen überschritten?
5. Wie viele Studienplätze für Studienanfänger:innen sind für das Studienjahr 2024/25 im Studienfeld Informatik vorgesehen und in welcher Höhe wird damit die gesetzlich geregelte Mindestanzahl von 2.800 Studienplätzen überschritten?
6. Wie viele Studienplätze für Studienanfänger:innen sind für das Studienjahr 2024/25 im Studienfeld Management und Verwaltung/Wirtschaft und Verwaltung, allgemein/Wirtschaftswissenschaft vorgesehen und in welcher Höhe wird damit die gesetzlich geregelte Mindestanzahl von 10.630 Studienplätzen überschritten?
7. Wie viele Studienplätze für Studienanfänger:innen sind für das Studienjahr 2024/25 im Studienfeld Pharmazie vorgesehen und in welcher Höhe wird damit die gesetzlich geregelte Mindestanzahl bis zu 1.370 Studienplätzen überschritten?
8. Wie viele Studienplätze für Studienanfänger:innen sind für das Studienjahr 2024/25 im Studienfeld Publizistik und Kommunikationswissenschaften vorgesehen und in welcher Höhe wird damit die gesetzlich geregelte Mindestanzahl von 1.530 Studienplätzen überschritten?
9. Wie viele Studienplätze für Studienanfänger:innen sind für das Studienjahr 2024/25 im Studienfeld Recht vorgesehen und in welcher Höhe wird damit die gesetzlich geregelte Mindestanzahl von 4.300 Studienplätzen überschritten?
10. Wie viele Personen haben an Aufnahmeverfahren gemäß §71b von stark nachgefragten Bachelor- und Diplomstudien 2024 teilgenommen und wie viele Personen wurden abgewiesen?
11. Wie viele Studienbewerber:innen haben tatsächlich am Aufnahmeverfahren für ein Medizinstudium 2024 teilgenommen und wie viele Personen wurden abgewiesen?
12. Wie viele Personen haben tatsächlich an einem Aufnahmeverfahren für das Studium der Psychologie 2024 teilgenommen und wie viele Personen wurden abgewiesen?
13. Wie viele Personen haben tatsächlich an einem Aufnahmeverfahren für das Studium der Veterinärmedizin 2024 teilgenommen und wie viele Personen wurden abgewiesen?
14. Welche Studienfelder beziehungsweise Studien wurden gemäß einer Verordnung nach §71d 2024 beschränkt, geordnet nach Universitäten und Beschränkung?
15. Wie viele Personen haben an Auswahlverfahren 2024 für gemäß §71d Universitätsgesetz beschränkte Studien teilgenommen und wie viele Personen wurden abgewiesen (geordnet nach Universitäten)?
16. Wie viele Studienbewerber:innen wurden insgesamt bei sämtlichen im Universitätsgesetz vorgesehenen Zulassungs- und Aufnahmeverfahren (§§71b, 71c, 71d UG) für das Studienjahr 2024/25 nicht zugelassen, geordnet nach Universität?