19028/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.07.2024
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc, Petra Wimmer,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt

betreffend „Mogelpackung Kinderbetreuungsoffensive: Warum hinkt Österreich den Barcelona-Zielen hinterher?"

 

 

Seit dem Jahr 2002 ist Österreich verpflichtet, die sogenannten Barcelona-Ziele umzusetzen. Diese sehen eine Betreuungsquote von 33 Prozent für unter Dreijährige vor. Ziele, die Österreich bekannter Weise nicht erfüllt hat. Da die meisten Länder diese Zielsetzungen jedoch erreicht haben, wurden diese Ende 2022 vom Rat der EU erhöht: Bis 2030 sollen 45 Prozent der Kinder unter drei Jahren an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung teilnehmen. Lt. Kleiner Zeitung vom 24. Juni 2024 wurde (unter anderem auf Betreiben Österreichs) ein zusätzlicher, individueller Zielwert für jene Staaten definiert, die noch keine 33 Prozent Betreuungsquote aufweisen konnten. „Nach informellen Berechnungen der EU-Kommission beträgt das Ziel für Österreich 31,9 Prozent“, teilt das Familienministerium der Kleinen Zeitung in diesem Zusammenhang mit. [1]

Im Jahr 2022 verhandelte die Bundesregierung zudem auch eine neue Art. 15a B-VG Vereinbarung mit den Bundesländern in der Elementarpädagogik. Die Vereinbarung ist bis 2026/27 abgeschlossen und sieht eine Zielsetzung von 33 Prozent vor. Lt. Familienministerium handelt es sich kurioserweise um einen „redaktionellen Fehler“.[2]

Abgesehen von den Ungereimtheiten im Zusammenhang mit den Zielsetzungen Österreichs beim Ausbau der Kinderbetreuung, liegt auch bei der Abwicklung der geplanten Investitionen einiges im Argen. Nach Ankündigung der Bundesregierung sollen bis 2030 4,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Kinderbetreuung fließen. Eine Mogelpackung, wie sich sehr rasch zeigte. Fachleute, etwa aus dem Zentrum für Verwaltungsforschung (KDZ)[3] kritisieren, dass dieser Betrag nicht ausreicht, da er von den laufenden Kosten geschluckt wird. Die Bundesregierung ist dringend gefordert endlich eine echte jährliche Kinderbildungsmilliarde auf den Weg zu bringen.

Maßgebliche Fortschritte beim Ausbau vif-konformer Einrichtungen in der Umsetzung sind bis dato ebenfalls nicht sichtbar. Im Gegenteil, die großen regionalen Unterschiede, der eklatante Personalmangel, die hohe Inflation und die Probleme der Gemeinden, den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen vorzufinanzieren, lassen alle Beteiligten in Unsicherheit zurück.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welches Barcelona Ziel ist für die Bundesregierung bis 2030 im Zusammenhang mit der angekündigten Investition von 4,5 Mrd. Euro gültig?

 

2.    Welche Zielsetzungen wurden mit den Bundesländern und Gemeinden im Zusammenhang mit der angekündigten Investition von 4,5 Mrd. Euro beim Ausbau der Kinderbetreuung bis 2030 vereinbart?

 

3.    Gibt es im Zusammenhang mit der angekündigten Investition von 4,5 Mrd. Euro in die Kinderbetreuung eine Bedarfserhebung nach politischen Bezirken?

3.1   Wenn ja: Wie viele zusätzliche Kindergärten werden jährlich /pro Kindergartenjahr/bis 2030 gebraucht? (Bitte um Berücksichtigung der Größe der Städte/Gemeinden)?

3.2   Wenn nein, warum nicht?

 

4.    Auf welche Weise wird (nach Ankündigung der Investition von 4,5 Mrd. Euro) die Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung über die Art. 15a B-VG Vereinbarung weitergeführt?

 

5.    Auf welche Weise wird (nach Ankündigung der Investition von 4,5 Mrd. Euro) die Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung über den laufenden Finanzausgleich geführt?

 

6.    Wie wurden Länder und Gemeinden darüber informiert, welche Beträge des o.g. Betrages über den Finanzausgleich bzw. welche Beträge über die Art. 15a B-VG Vereinbarung abgerechnet werden sollen?

6.1   Wie wird sichergestellt, dass die Länder und Gemeinden die Finanzmittel abrufen und ausschöpfen?

 

7.    Wird es künftig zusätzliche Mittel über die 15a-Vereinbarung oder den Finanzausgleich geben, um die steigende Finanzierungslast der Gemeinden zu senken und die gesetzten Ziele zu erreichen?

7.1. Wenn ja, in welcher Höhe sehen Sie den Bedarf?

 

8.    Wie stehen Sie zur breit getragenen Forderung Gemeinden bei den Fixkosten wie Personalkosten, Energiekosten künftig finanziell zu unterstützen?

 

9.    Welche konkreten Maßnahmen setzen Sie, um den Ausbau von Betriebskindergärten zu voranzubringen?

 

10. Welche konkreten Maßnahmen setzten Sie, um das Problem des Mangels an Fach- und Assistenzpersonal in der Elementarpädagogik zu lösen?

 

11. Wird es ausreichend Mittel für eine Ausbildungsoffensive geben?

11.1 Wenn ja, in welcher Höhe?

11.2 Wenn nein, warum nicht?

 

12. Was unternehmen Sie konkret, um die Arbeitsbedingungen in der Elementarpädagogik zu verbessern, z.B. kleinere Gruppen, bessere Personalschlüssel usw.?

 

13. Wie viele Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr sind in vif–konformen Kinderbetreuungseinrichtungen untergebracht?

 

14. Wie hoch ist Anzahl der Kinderbetreuungseinrichtungen pro Bundesland (insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesland) in den Kindergartenjahren 2022/2023 und 2023/2024?

 

15. Wie viele Kinder sind 2022/2023 und 2023/2024 in vif-konformen Kinderbetreuungseinrichtungen betreut (aufgeschlüsselt nach Alterskohorten)?

 

16. Wie hoch ist der Personalstand in vif-konformen Kinderbetreuungseinrichtungen (aufgeschlüsselt nach Fach-/Hilfskraft, nach Geschlecht, nach Vollzeitäquivalenten, nach Bundesländern)?

 

17. Wie viele Kinderbetreuungsplätze sind in den Kindergartenjahren 2022/2023 und 2023/2024 sind tatsächlich vif-konform (aufgeschlüsselt nach Anteil an Plätzen, nach Art der Einrichtung, wie Krippen, Kindergärten, etc. sowie in, allen Einrichtungen insgesamt)?

 

18. Wie viele vif-konforme Kinderbetreuungsplätze gibt es in den Kindergartenjahren 2022/2023 und 2023/2024 insgesamt in Österreich (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?



[1] https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/18531205/warum-oesterreich-bei-der-kinderbetreuung-drei-verschiedene-ziele

[2] Siehe FN 1

[3] https://www.kdz.eu/de/presse/finanzausgleich-2024-fortschritte-und-versaeumnisse-den-finanzausgleich-zukunftsorientiert