1903/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.05.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Markus Koza, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Inanspruchnahme der dreiwöchigen Sonderbetreuungszeit in der COVID-19-Krise
BEGRÜNDUNG
Seit Mitte März hat sich das Leben für so gut wie alle Bevölkerungsgruppen durch die verschiedenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus verändert. Durch die Ausgangsbeschränkungen als auch die Aussetzung des regulären Schulbetriebs und der Kindergärten stellt sich das Thema Vereinbarkeit bzw. Unvereinbarkeit von Arbeit und Familie für viele Eltern im Kontext der eigenen vier Wände in einem neuem Licht: Denn für ArbeitnehmerInnen mit Betreuungspflichten, die nicht im versorgungskritischen Bereich tätig sind, ist seitdem Homeoffice, Homeschooling bzw. Homekindergartening angesagt.
Im sogenannten ersten COVID-19-Maßnahmengesetz (COVID-19 Gesetz (396/A)) wurde auch eine bis zu drei Wochen lange Sonderbetreuungszeit für ArbeitnehmerInnen mit Kindern unter 14 Jahren im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz eingerichtet. Die ArbeitgeberInnen bekommen ein Drittel des in der Sonderbetreuungszeit ausgezahlten Entgelts durch den Bund vergütet. Für diese bis Ende Mai 2020 gesetzlich befristete neue Sonderform der Freistellung gibt es keinen Rechtsanspruch. Sie muss vom Arbeitgeber gewährt werden und darin könnte eine mögliche zentrale Hürde für die Inanspruchnahme liegen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wie viele unselbstständige Beschäftigte wiesen im Jahr 2019 Betreuungspflichten von Kindern unter 14 Jahren auf (eruierbar beispielsweise durch den Familienabsetzbetrag, Familienbonusplus)?
2. Wie viele Anträge auf Sonderbetreuungszeit (nach §18b, AVRAG) wurden bis Ende Mai bei den zuständigen Abgabebehörden eingereicht?
3. Wie viele Anträge auf Sonderbetreuungszeit (nach §18b, AVRAG) wurden bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage von den zuständigen Abgabebehörden geprüft und genehmigt?
4. Wie viele Betriebe haben einen Antrag auf Sonderbetreuungszeit (nach §18b, AVRAG) bis Ende Mai bei den zuständigen Abgabebehörden gestellt?
5. Aus welchen Branchen kamen die Betriebe?
6. Wie viele Beschäftigte mit Betreuungspflichten sind dadurch in die Möglichkeit gekommen, diese neu geschaffene Sonderbetreuungszeit zu nehmen? (aufgegliedert nach Frauen und Männern)
7. Wie viele Beschäftigte mit Kindern mit Behinderung (ohne Altersgrenze) sind dadurch in die Möglichkeit gekommen, diese neu geschaffene Sonderbetreuungszeit zu nehmen? (aufgegliedert nach Frauen und Männern)
8. Wie viele Mittel wurden für diese Maßnahme der Sonderbetreuungszeit aufgewendet?
9. Wie viele Mittel wurden für diese Maßnahme der Sonderbetreuungszeit bei Gesetzesbeschluss budgetiert bzw. reserviert?