19042/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.07.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Österreichische Unterstützung für iranische Menschenrechtler:innen
Am 18. Juni verurteilte ein iranisches Gericht die Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi, die derzeit zum wiederholten Male inhaftiert ist, wegen "Propaganda gegen den Staat" zu einer zusätzlichen einjährigen Haftstrafe. Sie hatte zum Boykott der Parlamentswahlen aufgerufen, Briefe an europäische Parlamentarier:innen geschrieben und sich mit einer zeitweise festgenommenen Journalistin solidarisiert, die den Sicherheitskräften Gewalt und sexuelle Übergriffigkeit vorgeworfen hatte.
Diese politische Verurteilung betrifft eine prominente Menschenrechtsverteidigerin, ist aber keinesfalls die einzige und auch nicht die schwerwiegendste. Seit dem Tod von Jina Mahsa Amini, die nach einer Festnahme nach Verstößen gegen die Kleidungsvorschriften für Frauen in Polizeigewahrsam verstarb, tötete das Regime an die 500 Personen, 18.000 wurden festgenommen (BMeiA: Außen- und europapolitischer Bericht 2022). Für 2023 dokumentierte Amnesty International 746 Todesurteile (https://www.hrw.org/de/news/2024/01/24/staatsmorde-im-iran-und-den-usa), zumeist offiziell für Mord oder Drogendelikte, die aber auch friedlich Protestierenden regelmäßig zur Last gelegt werden. Auch religiöse Vergehen – wie Blasphemie – können im Iran mit dem Tode bestraft werden.
Die staatliche Gewaltausübung durch das klerikale Regime hat bereits Sanktionen durch die EU nach sich gezogen, in den Vereinten Nationen wurde der Iran aus der Frauenstatuskommission ausgeschlossen. Die Anwendung der Todesstrafe wird auch von der österreichischen Bundesregierung kritisiert.
In iranischen Gefängnissen sitzt eine große Zahl von politischen Gefangenen, viele sind zum Tode verurteilt und harren ihres Schicksals. Ihr Zugang zu Rechtsbeistand ist limitiert bis inexistent, Kontakt zu Angehörigen ebenso.
In diesem Zusammenhang kritisiert das Außenministerium das Regime in Teheran zwar, in Österreich lebende Angehörige von Häftlingen sowie iranische Exil-Organisationen missen aber die Möglichkeit eines Gesprächs mit dem Außenminister.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende