19062/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.07.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Personalausstattung und Fachpersonal im Maßnahmenvollzug
Die Anfragebeantwortung 16985/AB macht deutlich, dass in allen Einrichtung Personalmangel besteht und die beschlossenen Planstellen nicht besetzt wurden. In manchen Bereichen gibt es grobe Unterstände. Nicht beantwortet wurden mit dem Hinweis auf „Sicherheitsgründe“ die Anwesenheit von Betreuungspersonal am Wochenende und in der Nacht.
Sogenannte „Sicherheitsgründe“ sind im Bereich von Psychiater:innen, Psycholog:innen und anderem Betreuungspersonal nicht nachvollziehbar. Vielmehr handelt es sich bei der Serienweise Nichtbeantwortung der Fragen um ein demokratiepolitisch bedenkliches Vorgehen und eine Missachtung des Interpellationsrechtes.
Im Dezember 2022 hat der Nationalrat den längst überfälligen ersten Teil der Reform des Maßnahmenvollzugs (Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz) beschlossen. Dieser sieht durchaus Verbesserungen vor, löst aber bei weitem nicht alle grundlegenden Probleme.
Rund 1400 Menschen sind in Österreich aktuell mit Stand 2024 laut Anfragebeantwortung 16985/AB im Maßnahmenvollzug untergebracht. In den vergangenen 15 Jahren hat sich die Zahl somit fast verdoppelt.
Im Jahr 2025 hat eine Untersuchung der Reformkommission ergeben, dass viermal so viele Personen falsch in den Maßnahmenvollzug eingewiesen werden als fälschlicherweise nicht eingewiesen werden.[1]
Menschen auf unbestimmte Zeit wegzusperren und nicht zu therapieren ist inakzeptabel. Immer wieder hat sich Österreich diesbezüglich Kritik eingehandelt.
Für all jene, die zu Recht im Maßnahmenvollzug sind, muss eine gesetzeskonforme Unterbringung sichergestellt sein. Es braucht ein Therapie-, Behandlungs- und Betreuungsangebot und das dazu notwendige Personal. Dafür gilt es, die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Im Ö1-Morgenjournal vom 17.1.2024 wurde berichtet, dass sich die Zahl der Suizide in Haft im vergangenen Jahr auf zwölf verdoppelt habe. Nahezu alle hatten eine psychiatrische Erkrankung oder eine Suchtproblematik.
Expert:innen kritisieren ein völlig unzureichendes Therapieangebot. Ein Psychiater sagt, die Zahl der psychisch kranken Personen in Haft sei in den vergangenen 15 Jahren um das 3,6-fache angestiegen.
Die Zahlen aus der Anfragebeantwortung 16985/AB zeigen einen noch weit dramatischeren Anstieg von 187 (2010) auf 1104 (2023), was Personen mit psychischen Auffälligkeiten bzw. psychiatrisch erhöhtem Betreuungsbedarf angeht.
Durch die Reform des Maßnahmenvollzugs seien zwar die Hürden für eine Einweisung angehoben worden, nicht aber die Ausstattung mit dem notwendigen Fachpersonal wie Psychiater:innen, Psycholog:innen, Sozialarbeiter:innen, Ergotherapeut:innen, lautet die weitere Kritik.
Zahleiche Fragen sind in der Anfragebeantwortung 16985/AB offen geblieben bzw. stellen sich neue.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wie hat sich die Personalausstattung bezogen auf die unten angeführten Berufsgruppen in den Einrichtungen des Maßnahmenvollzugs gem. § 21 Abs.1StGB in den vergangenen 15 Jahren im Verhältnis zu den Insassen in den einzelnen Einrichtungen entwickelt?
a) Im Ist-Zustand (Wie viele der Planstellen umgerechnet auf Vollzeit sind besetzt)?
b) Im Soll-Zustand (Wie viele Planstellen umgerechnet auf Vollzeit gibt es)?
Psychiater:innen
Psychologen:innen,
Psychotherapeut:innen
Sozialarbeiter:innen
Sozialpädagog:innen
Psychiatrische und andere Krankenpfleger:innen
Sonstiges Fachpersonal (Ergotherapeuten etc.)
Justizwachebediensteten?
2. Wie hat sich die Personalausstattung bezogen auf die unten angeführten Berufsgruppen in den Einrichtungen des Maßnahmenvollzugs gem. § 21 Abs.2 StGB in den vergangenen 15 Jahren im Verhältnis zu den Insassen in den einzelnen Einrichtungen entwickelt?
a) Im Ist-Zustand (Wie viele der Planstellen umgerechnet auf Vollzeit sind besetzt)?
b) Im Soll-Zustand (Wie viele Planstellen umgerechnet auf Vollzeit gibt es)?
Psychiater:innen
Psychologen:innen,
Psychotherapeut:innen
Sozialarbeiter:innen
Sozialpädagog:innen
Psychiatrische und andere Krankenpfleger:innen
Sonstiges Fachpersonal (Ergotherapeuten etc.)
Justizwachebediensteten?
3. Welche Präsenz der obigen Berufsgruppen mit Ausnahme Justizwache (getrennt ausgewiesen) ist in den Dienstplänen der Maßnahmenvollzugseinrichtungen der einzelnen Einrichtungen gem. § 21/1 StGB geregelt (jeweilige Anwesenheit in Stunden)
· während des Nachtdienstbetriebes
· während des Betriebes an Samstagen
· während des Betriebes an Sonn- und Feiertagen?
4. Welche Präsenz der obigen Berufsgruppen mit Ausnahme Justizwache (getrennt ausgewiesen) ist in den Dienstplänen der Maßnahmenvollzugseinrichtungen der einzelnen Einrichtungen gem. § 21/2 StGB geregelt (jeweilige Anwesenheit in Stunden)
· während des Nachtdienstbetriebes
· während des Betriebes an Samstagen
· während des Betriebes an Sonn- und Feiertagen?
5. Gibt es fachliche Standards (Leistungsbeschreibungen, Qualitätshandbücher, Dokumentationsstandards, Qualitätsmanagement) für die personelle Versorgung (Vollbeschäftigungsäquivalente) der einzelnen oben angeführten Berufsgruppen für den Maßnahmenvollzug gemäß § 21/1 StGB?
a) Wenn ja, wie lauten diese?
b) Wenn nein, warum nicht und wie erfolgt in diesem Fall die Personalplanung?
6. Gibt es fachliche Standards (Leistungsbeschreibungen, Qualitätshandbücher, Dokumentationsstandards, Qualitätsmanagement) für die personelle Versorgung (Vollbeschäftigungsäquivalente) der einzelnen oben angeführten Berufsgruppen für den Maßnahmenvollzug gemäß § 21/2 StGB?
a) Wenn ja, wie lauten diese?
b) Wenn nein, warum nicht und wie erfolgt in diesem Fall die Personalplanung?
7. Gibt es fachliche Standards für die Anwesenheit von Fachpersonal (getrennt ausgewiesen nach Berufsgruppen s.o.) für den Maßnahmenvollzug gemäß § 21/1 StGB?
· während des Nachtdienstes?
· An Samstagen?
· An Sonn- und Feiertagen?
8. Gibt es fachliche Standards für die Anwesenheit von Fachpersonal (getrennt ausgewiesen nach Berufsgruppen s.o.) für den Maßnahmenvollzug gemäß § 21/2 StGB?
· während des Nachtdienstes?
· An Samstagen?
· An Sonn- und Feiertagen?