19063/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.07.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Nussbaum Verena, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Begutachtung für die Ausstellung eines Behindertenpasses
Die Zuständigkeit für die Ausstellung von Behindertenpässen, welcher Menschen mit Behinderungen beispielsweise zur Geltendmachung pauschaler Freibeträge bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung oder die Beantragung eines Parkausweises berechtigt, liegt beim Sozialministeriumservice. Dieses prüft nach der Antragstellung auf Ausstellung eines Behindertenpasses anhand von beigelegten medizinischen Befunden oder Gutachten oder anhand einer ärztlichen Untersuchung den Grad der Behinderung des Antragsstellers oder der Antragstellerin. Eine solche Begutachtung, die durch das Sozialministeriumservice angeordnet wird, sollte von einer Ärztin oder einem Arzt mit den notwendigen Spezialkenntnissen durchgeführt werden. Aufgrund des Fachärzt:innenmangels werden die ärztlichen Begutachtungen aber fallweise durch Allgemeinmediziner:innen ohne entsprechende Spezialkenntnisse oder Zusatzausbildungen vorgenommen. Dabei ergibt sich die Problematik, dass die Beeinträchtigung bzw. der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit unzureichend beurteilt wird. Speziell die Einschränkungen durch psychische Erkrankungen werden von nicht einschlägig geschulten Ärzt:innen oft falsch beurteilt. Eine solche fehlerhafte Einschätzung hat für die Betroffenen weitreichende Auswirkungen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wie lange dauert die durchschnittliche Wartezeit auf die Ausstellung eines Behindertenpasses ab dem Zeitpunkt der Antragstellung?
2. Wie viele Anträge auf Ausstellung eines Behindertenpasses wurden im Jahr 2023 gestellt? (Aufschlüsselung nach Bundesland und Bezirk)
a. Wie viele Anträge davon wurden mit der Ausstellung eines Behindertenpasses abgeschlossen?
b. Wie viele der gestellten Anträge wurden abgelehnt?
3. Bei wie vielen Anträgen, die im Jahr 2023 für die Ausstellung eines Behindertenpasses gestellt wurden, wurde eine ärztliche Begutachtung durch das Sozialministeriumservice angeordnet?
a. Wie viele dieser Anträge wurden mit der Ausstellung eines Behindertenpasses abgeschlossen?
b. Bei wie vielen dieser Anträge wurde die Ausstellung eines Behindertenpasses abgelehnt?
4. Wie viele der im Jahr 2023 durch das Sozialministeriumservice angeordneten ärztlichen Begutachtungen für die Ausstellung eines Behindertenpasses wurden durch Allgemeinmediziner:innen durchgeführt?
a. Wie viele dieser Begutachtungen führten zur Ausstellung eines Behindertenpasses?
b. Wie viele dieser Begutachtungen führten zur Ablehnung des Antrags auf Ausstellung eines Behindertenpasses?
5. Wie viele der im Jahr 2023 durch das Sozialministeriumservice angeordneten ärztlichen Begutachtungen für die Ausstellung eines Behindertenpasses wurden durch Fachärzt:innen (zB. Psycholog:innen, Neurolog:innen,..) durchgeführt?
a. Wie viele dieser Begutachtungen führten zur Ausstellung eines Behindertenpasses?
b. Wie viele dieser Begutachtungen führten zur Ablehnung des Antrags auf Ausstellung eines Behindertenpasses?
6. Wie viele der Begutachtungen im Jahr 2023 wurden ausschließlich durch eine:n Allgemeinmediziner:in durchgeführt?
7. Wie viele der Begutachtungen im Jahr 2023 wurden ausschließlich durch eine:n Fachärzt:in durchgeführt?
8. Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit auf einen Begutachtungstermin bei vom Sozialministeriumservice beauftragten Ärzt:innen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung?
9. Welche Maßnahmen werden seitens des Sozialministeriums ergriffen, um die Wartezeiten bei der Ausstellung von Behindertenpässen zu verkürzen?
10. Wie lange dauert die durchschnittliche Wartezeit für die Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten ab dem Zeitpunkt der Antragstellung?
11. Wie viele Anträge auf Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten wurden im Jahr 2023 gestellt? (Aufschlüsselung nach Bundesland, Bezirk)
a. Wie viele Anträge davon wurden mit der Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten abgeschlossen?
b. Wie viele der gestellten Anträge wurden abgelehnt?
12. Bei wie vielen Anträgen, die im Jahr 2023 für die Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten gestellt wurden, wurde eine ärztliche Begutachtung durch das Sozialministeriumservice angeordnet?
a. Wie viele dieser Anträge wurden mit der Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten abgeschlossen?
b. Bei wie vielen dieser Anträge wurde die Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten abgelehnt?
13. Wie viele der im Jahr 2023 durch das Sozialministeriumservice angeordneten ärztlichen Begutachtungen für die Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten wurden durch Allgemeinmediziner:innen durchgeführt?
a. Wie viele dieser Begutachtungen führten zur Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten?
b. Wie viele dieser Begutachtungen führten zur Ablehnung des Antrags auf die Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten?
14. Wie viele der im Jahr 2023 durch das Sozialministeriumservice angeordneten ärztlichen Begutachtungen für die Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten wurden durch Fachärzt:innen (zB. Psycholog:innen, Neurolog:innen,..) durchgeführt?
a. Wie viele dieser Begutachtungen führten zur Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten?
b. Wie viele dieser Begutachtungen führten zur Ablehnung des Antrags auf die Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten?