19075/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.07.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Asylwerber ohne Papiere: Abschiebungen ausgebremst!

 

 

Ein aktueller Zeitungsbericht aus Deutschland[1] zeigt interessante Zahlen und Daten. Demnach geben laut einer Auswertung des deutschen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 57 Prozent alle volljährigen Asylwerber an, weder über einen Pass noch über einen Personalausweis oder ein anderes Passersatzdokument zu verfügen. Diese Information aus dem Nachbarland wirft unweigerlich die Vermutung auf, dass der Sachverhalt in Österreich nicht wesentlich anders sein dürfte. Wie das Medium weiter berichtet, habe sich diese Quote im Vergleich zu 2023 (48 Prozent) deutlich erhöht. Die ungeklärte Identität und die damit einhergehende geringe Bereitschaft der Herkunftsstaaten zur Rücknahme gelte als Hauptgrund für die chronisch geringe Zahl der Abschiebungen von abgelehnten Asylantragsstellern sowie wegen Kriminalität ausreisepflichtiger Ausländer, heißt es in dem Artikel.

 

Eingegangen wird auch darauf, dass die Identitätspapierlosigkeit aufgrund von spontaner Flucht bei der großen Gruppe von türkischen Asylantragsstellern wenig plausibel sei. Auch sie hätten nämlich zu 57,5 Prozent keine Papiere vorgelegt. Immerhin sei die Registrierung von Neugeborenen in der Türkei „unbedingt erforderlich“. Dass in einem OECD- und NATO-Mitgliedsland in größerem Umfang Staatsbürger ohne Identitätspapiere leben, sei abwegig, wurde ein Beamter in dem Bricht zitiert. Genauso wie beim deutschen Nachbarn bilden auch bei uns in Österreich die Türken nach Afghanen und Syrern die drittgrößte Gruppe der Asylantragssteller.[2]

 

Wörtlich heißt es in dem Artikel:

 

Ein mit Identitätsklärung befasster Landesbeamter stellt fest: „Selbst wenn wir aufwendig Indizien und Sachbeweise sammeln, haben wir es manchmal schwer, dass die Konsulate den vorgeführten Ausreisepflichtigen als ihren Staatsbürger akzeptieren. Und auch wenn sie dies tun, ist damit noch nicht gesagt, dass wir bald die Passersatzpapiere bekommen, ohne die wir nicht abschieben dürfen.“ Auf Anfrage wiedersprach das BAMF den Schilderungen der Insider nicht, wollte aber „nicht kommentieren“.

 

Es seien aktuell in Deutschland mehr als 250.000 Ausländer ausreisepflichtig, hieß es außerdem.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wieviel Prozent aller Asylantragssteller in Österreich gaben jeweils in den Jahren 2020 bis 2024 an, weder Pass noch Personalausweis oder ein anderes Passersatzdokument vorlegen zu können?

a.    Wie gliedern sich diese Asylantragssteller in Österreich, die weder Pass noch Personalausweis oder ein anderes Passersatzdokument vorlegen u konnten, jeweils in den Jahren 2020 bis 2024 nach Nationalitäten?

2.    Wie viele Fremde, die ausreisepflichtig sind, halten sich derzeit in Österreich auf?

a.    Wie gliedern sich diese Fremden nach Nationalitäten?

3.    Wie viele Abschiebungen konnten jeweils in den Jahren 2020 bis 2024 nicht durchgeführt werden, weil die Herkunftsländer die Rücknahme aufgrund von fehlenden Ausweisdokumenten abgelehnt haben?

a.    Wie gliedern sich diese Fälle jeweils in den Jahren 2020 bis 2024 nach Nationalitäten?

4.    Wie viele Fälle gibt es derzeit, bei denen die Konsulate die Ausstellung eines Passersatzdokumentes verweigern?

a.    Wie gliedern sich diese Fälle nach Nationalitäten?



[1] „Welt am Sonntag Frühausgabe Samstag“ Nr. 24 vom 15.6.2024 Seite: 1

[2] https://www.bmi.gv.at/301/Statistiken/files/2024/Asylstatistik_April_2024.pdf