19079/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.07.2024
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Anzahl der bestehenden Kinderbeistände

 

 

Seit 2008 gibt es in Österreich Kinderbeistände, die Kinder in schwierigen, eskalierenden Sorgerechtsverfahren begleiten. Diese Kinderbeistände sind psychosozial geschulte Begleiter und unterstützen Kinder in „stürmischen Zeiten" für die Dauer des Gerichtsverfahrens. Sie sind Sprachrohr für die Kinder bei Verfahren von Pflegschaftsgerichten über Obsorge oder Besuchsrecht.[1]

 

 

In diesem Zusammenhang stellt die unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz nachfolgende

Anfrage

 

1.    Sind die Kosten der Kinderbeistände im Budget für 2023 mit ausreichend finanziellen Mitteln abgesichert?

2.    Wie hoch ist der budgetäre Anteil für die Kinderbeistände vom Gesamtbudget der Justizbetreuungsagentur?

3.    Aus welchem Budgetposten werden die Beistände finanziert?

4.    Wie hoch waren die Gesamtkosten (Honorare, Reisekosten etc) der Kinderbeistände in den Jahren 2021-2023?

5.    Kam es in den letzten Jahren zu Beugestrafen im Falle, dass Kinderbeistände Ihrem Pflichten nicht nachkamen?

6.    Wie viele Personen stehen derzeit für diese Tätigkeit zur Verfügung? (Bitte um Angabe nach Bundesland)

7.    Ist die flächendeckende Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, zurzeit garantiert?

8.    Wird zurzeit der weitere Ausbau des Angebotes von Kinderbeiständen als kostenloses und flächendeckendes Modell der Verfahrensbegleitung von Kindern angedacht?

9.    Bei welchen Verfahren und in welchen Altersgruppen sind Kinderbeistände im Jahr 2023 eingesetzt worden?

10. In wie vielen Fällen davon galten die Kinder als Mitglied einkommensschwachen Familien?



[1] vgl https://www.justiz.gv.at/service/familienrecht/kinderbeistand.25c.de.html