19090/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.07.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Budgetäre Ausgestaltung der Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik im Jahr 2024
Gemäß Bundesvoranschlag 2024 plante man für das Jahr 2024 budgetäre Mittel in Höhe von etwas über 1,2 Mrd. € für aktive Arbeitsmarktpolitik. Im Vergleich zum Bundesvoranschlag 2023 entspricht das lediglich einem Minus von ca. 19,8 Mio. € (-1,58 %). Somit sind die budgetierten Auszahlungen für aktive Arbeitsmarktpolitik relativ zum Bundesvoranschlag 2023 nominal in etwa gleich geblieben.
Einige Organisationen befürchteten in den vergangenen Monaten, dass Mittel für frauenpolitische Arbeitsmarkprogramme gesenkt oder gestrichen werden. Dem erwiderte BM Raab im Gleichbehandlungsausschuss am 05.06.2024, dass es gemäß Zusicherung von BM Kocher keine Kürzungen bei frauenpolitischen Arbeitsprogrammen geben wird.
Die Gegenfinanzierung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erfolgt hauptsächlich über Einzahlungen aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen. Ein Vergleich zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz zeigt, dass sich Österreich besonders teure Arbeitslosenversicherungsbeiträge leistet:
Und trotz ebenjenes hohen österreichischen Arbeitslosenversicherungsbeitragssatzes können Auszahlungen für Maßnahmen des AMS mittels Entnahmen aus der Arbeitsmarktrücklage des AMS zusätzlich aufgestockt werden.
Die genaue budgetäre Mittelverwendung ist der Öffentlichkeit nur teilweise bekannt. Es liegt aber durchaus im Interesse der Beitragszahler zu erfahren, wohin ihre hohen Arbeitslosenversicherungsbeiträge fließen. Daher ist von Interesse, welche arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ebenjener aktiven Arbeitsmarktpolitik bisher in diesem Jahr stattfanden, welche noch geplant sind und mit welchen budgetären Mitteln diese versehen wurden bzw. werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende