19093/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.07.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesminister für Inneres
betreffend Desaster Signa: Ermittlungsverfahren zum Verdacht der Insolvenzverschleppung, Gläubigerbeeinträchtigung und anderer Straftaten
Im Rahmen der Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development stellt sich die immer drängendere Frage, wer für den entstandenen Schaden inwiefern zur Rechenschaft gezogen werden muss. Es wurde hier nämlich über viele Jahre zu Vermeidung von Transparenz ein Konstrukt geschaffen, mit dem die bestehende Gesetzeslage umgangen wurde. So stellte bereits Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker in ihrer Befragung im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschusses am 24. November 2022 klar: "Manche gesetzlichen Regelungen müssten im Hinblick auf mehr Transparenz noch umgesetzt werden, manche müssten nur strikt eingehalten werden".1 Deutlich wird daher rund um das Imperium von Rene Benko auf den ersten Blick eines: Es wäre vieles nicht passiert, wenn die Gesetze eingehalten worden wären- d.h. z.B. Wirtschaftsprüfer:innen ihrer gesetzlich bestehenden Verantwortung nachgekommen wären.
Insbesondere allen redlichen Unternehmer:innen in unserem Land, die sich an die Gesetze halten, ist es der Rechtsstaat schuldig, dort, wo bedauerlicherweise unsere Gesetze für jemanden nicht zu gelten schienen, für Konsequenzen zu sorgen, wie das Strafgesetzbuch sie vorsieht.
Zu der Causa Signa per se ist es nun wichtig, die Verdachtslagen in effizienten Verfahren zu klären. Solche brauchen die entsprechenden Ressourcen. Denn für das Durchsetzen unseres Rechtsstaates sind gerade bei Verfahren zu "großen Fischen" solche vonnöten- der Faktor Zeit ist relevant.
Bzgl. der Vergangenheit ist es fraglich, inwiefern nach bisherigen Anzeigen und Prüfungen von Bestehen eines Anfangsverdachts bzw. geplanter Anklage ohne politischen Einfluss Verfahren beendet wurden. Bereits 2019 sorgte die Causa rund um das Chalet N in Lech am Arlberg für Aufsehen. Beim Fall blieben wegen Unterlassens der Veröffentlichung der Einstellungsbegründung viele Fragezeichen, weswegen wir dazu Anfragen stellten. Die Einstellungsbegründung wurde später öffentlich und im Jahre 2019 wurde bekannt, dass von einer intendierten Anklage, in welcher auch Benko als Beschuldigter geführt werden sollte, wegen Weisung der OStA Wien Abstand genommen werden musste.3
Nach der Veröffentlichung der letzten Anfragebeantwortung wurde Mitte April bekannt, dass die WKStA auch gegen Benko persönlich wegen mutmaßlichen schweren Betrugs ermittelt.4 Es sind daher weitere Fragen und Aktualisierungen der abgefragten Daten notwendig.
Weiters veröffentlichte die Kronen-Zeitung den Bericht "Die politischen Verbindungen des SOKO-Signa-Chefs" (https://www.krone.at/3414791). Aus der Recherche geht hervor, dass der Leiter der SOKO Signa Manuel Scherscher ist-, ein exponierter ÖVP-Funktionär, der insbesondere nicht nur ein berufliches Naheverhältnis zu Sebastian Kurz, sondern auch zu Wolfgang Sobotka pflegt(e). Beide genannten Personen hatten wiederum eine auffällige Nähe zu Rene Benko, belegt durch zahlreiche Treffen zwischen Sobotka, Kurz und Benko; die beiden letzteren standen auch in geschäftlicher Beziehung.
1 Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Margit Kraker (701/KOMM) | Parlament Österreich
2 Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson René Benko (111/KOMM) | Parlament Österreich
3 DOSSIER · Seltsame Einstellung
4 WKStA bestätigt Ermittlungen gegen Benko persönlich - Wirtschaftspolitik - derStandard.at › Wirtschaft
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. In wie vielen Fällen wurde der bzw. die Mitarbeiter:in abberufen?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Inhalt?
i. Wenn ja, inwiefern wer wann?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, zu welcher Verdachtslage durch wen wann?
i. Wenn ja, wer?
ii. Wenn ja, zu welcher Verdachtslage durch wen wann?
i. Wenn ja, wer?
ii. Wenn ja, zu welcher Verdachtslage durch wen wann?
i. Wenn ja, wer?
ii. Wenn ja, zu welcher Verdachtslage durch wen wann?