19094/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.07.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend forensisch-therapeutisches Zentrum Garsten - Personalausstattung
Im Dezember 2022 hat der Nationalrat den längst überfälligen ersten Teil der Reform des Maßnahmenvollzugs (Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz) beschlossen. Dieser sieht durchaus Verbesserungen vor, löst aber bei weitem nicht alle grundlegenden Probleme.
Die Anfragebeantwortung 16985/AB macht deutlich, dass in allen Einrichtung Personalmangel besteht und die beschlossenen Planstellen nicht besetzt wurden. In manchen Bereichen gibt es grobe Unterstände.
Expert:innen kritisieren beispielsweise ein völlig unzureichendes Therapieangebot. Die Zahl von Personen mit psychischen Auffälligkeiten bzw. psychiatrisch erhöhtem Betreuungsbedarf ist von 2010 bis 2023 von 187 auf 1104 Personen angestiegen. Die Hürden für eine Einweisung in den Maßnahmenvollzug wurden zwar durch die Reform angehoben, nicht aber die notwendige Ausstattung mit Fachpersonal oder Justizwachebeamt:innen.
Mit Anfang des Jahres 2024 wurde die Justizanstalt Garsten mit 279 Haftplätzen zu einem forensisch therapeutischen Zentrum. Eine solche Umstellung bedeutet natürlich eine organisatorische Herausforderung und Änderungen für die Mitarbeiter:innen. Größtmögliche Klarheit und Transparenz sind dabei wesentlich.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Gibt es ein Organigramm bzw. einen Organisationsplan, wie das Forensisch-therapeutische Zentrum zu besetzen ist?
a) Wenn ja, wie sieht dieses aus?
b) Wenn ja, wie gestaltet sich dieses im Vergleich zu vor der Umwandlung in ein FTZ?
c) Wenn nein, warum nicht?
d) Wenn nein, ist geplant eines zu erstellen und bis wann?
2. Wie viele Justizwachebeamt:innen gehen in Garsten in den kommenden fünf Jahren in Pension?
3. Werden alle diese Stellen unmittelbar nachbesetzt?
4. Wie lange beträgt die Ausbildungsdauer ab Begründung des Dienstverhältnisses?
5. Wie viele Planstellen für Justizwachebeamt:innen gibt es aktuell in Garsten und wie viele davon sind unbesetzt?
6. Wie hat sich die Anzahl an Planstellen in Garsten im Vergleich zu vor und nach der Umwandlung von einer Justizanstalt in ein FTZ entwickelt?
a) Im Bereich E2a?
b) Im Bereich E2b?
7. Wie soll sich die Anzahl an Planstellen in Garsten in den kommenden fünf Jahren entwickeln?
c) Im Bereich E2a?
d) Im Bereich E2b?
8. Wie viele Plan-Wochenstunden für Psychiater:innen gibt es aktuell im FTZ Garsten für die vorhandenen 279 Haftplätze und wie viele Personen teilen sich diese Stunden?
9. Wie viele Wochenstunden werden von Psychiater:innen im FTZ Garsten für die vorhandenen 279 Haftplätze tatsächlich geleistet?
10. Ist geplant, diese Stundenanzahl auszuweiten?
a) Wenn ja, in welchem Ausmaß?
b) Wenn nein, warum nicht?
11. Ist es möglich damit ein ausreichendes Therapie- und Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen?
12. Wie viele der Haftplätze sind für den Maßnahmenvollzug vorgesehen?
a) Aktuell?
b) In fünf Jahren?
13. Wie viele der Plätze sind aktuell mit Insassen des Maßnahmenvollzuges besetzt?
14. Wie viele der 279 Haftplätze sind belegt bzw. gibt es einen Überbelag?