19098/J XXVII. GP
Eingelangt am
04.07.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Bayr, MA MLS,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend: Roadrunner im 10. Wiener Gemeindebezirk
Im Raum Kurpark Oberlaa sind seit einigen Jahren Road Runner, also Raser, unterwegs, die eine erhebliche Belastung für Anrainerinnen und Anrainer darstellen. Sie feiern lautstark, fahren am späten Abend und nachts mit überhöhter Geschwindigkeit und quietschenden Reifen und hinterlassen Müll.
Mehrmals wurden von Seiten des Bezirks Maßnahmen gesetzt, um den Störaktionen und Gesetzesübertritten in Rahmen der Kompetenzen des Bezirks ein Ende zu setzen. Diese haben keine nachhaltige Lösung gebracht.
Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann das Auto von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden.
Es ermöglicht rücksichtlose und gefährliche Raserei mit dem Verfall des Fahrzeugs zu bestrafen und damit zum Schutz der Allgemeinheit beizutragen.
Aus diesem Grund stellen die Unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachfolgende
Anfrage
1. Wie oft ist im Bundesgebiet bereits auf Grundlage der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs durchgeführt worden?
a. Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland und Bezirk und Angabe, ob es in den gegebenen Fällen in weiterer Folge zu einer Versteigerung des Fahrzeugs kam.
2. Welche anderen bestehenden gesetzlichen Grundlagen ermöglichen eine Durchsetzung der gesetzlichen Ordnung in oben beschriebenem Kontext?
3. Welche weiteren gesetzlichen Neuerungen sind in Hinblick auf die Durchsetzung der gesetzlichen Ordnung in oben beschriebenem Kontext geplant?