19099/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.07.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Steht uns 2025 ein Ansturm auf die Staatsbürgerschaft bevor?
Kommendes Jahr jährt sich das Asylkatastrophenjahr 2015 zum zehnten Mal. 88.340 Asylanträge wurden damals unter Ihrer Amtsvorgängerin und nunmehrigen niederösterreichischen Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner gestellt. Die dramatischen Bilder, als zigtausende Fremde ungehindert die Grenzen überrannten und Österreich de facto die Kontrolle über seine Grenzen aufgab, sind noch in Erinnerung.
Dieses Totalversagen des Jahres 2015 wirft im Zusammenhang mit dem §11a Abs. 7 des Staatsbürgerschaftsgesetzes die berechtigte Frage auf, ob uns 2025 ein Ansturm auf Einbürgerungen bevorsteht:
(7) Einem Fremden ist nach einem rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt von mindestens zehn Jahren im Bundesgebiet und unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Z 2 bis 8, Abs. 2 und 3 die Staatsbürgerschaft zu verleihen, wenn ihm der Status als Asylberechtigter zukommt, sofern das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl auf Anfrage mitteilt, dass weder ein Verfahren nach § 7 AsylG 2005 eingeleitet wurde noch die Voraussetzungen für die Einleitung eines solchen Verfahrens vorliegen.
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wie viele Asylberechtigte werden nach derzeitigem Stand im Jahr 2025 voraussichtlich die Voraussetzungen des § 11a Abs. 7 des Staatsbürgerschaftsgesetzes zur Verleihung der Staatsbürgerschaft erfüllt haben?
2. Wurden bzw. werden legistische oder organisatorische Vorbereitungen getroffen, um die massenhafte Verleihung von Staatsbürgerschaften im Jahr 2025 an Fremde, die mit der illegalen Masseneinwanderung 2015 nach Österreich gekommen sind zu verhindern?
a. Wenn ja, welche legistischen oder organisatorischen Vorbereitungen wurden bzw. werden getroffen?
b. Wenn nein, warum werden hier keine legistischen oder organisatorischen Vorbereitungen getroffen?