19100/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.07.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend FolgeanfrageGefährden datensammelnde Behördenfahrzeuge bald die nationale Sicherheit?

 

 

Die Bundesregierung und insbesondere ÖVP-geführte Ministerien haben es sich in der laufenden Legislaturperiode offenbar zur Aufgabe gemacht, das Interpellationsrecht mit Füßen zu treten. Anders sind mangelhaft bis gar nicht beantwortete Anfragen, die sehr wohl in die Vollziehung des Bundes fallen, nicht zu erklären. So auch im Falle der Anfrage Nr. 18447/J vom 25. April 2024. In der Beantwortung 17857/AB durch Finanzminister Magnus Brunner wird lapidar darauf hingewiesen, dass die „Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausschreibung und Beschaffung von Fahrzeugen für den öffentlichen Dienst die BBG gewährleiste“. Mit dieser „Begründung“ wurde keine der gestellten Fragen beantwortet.

 

Es darf jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Anteile der Bundesbeschaffungs- GmbH (BBG) zu einhundert Prozent beim Bund liegen. Die Ausübung der Gesellschafterrechte für den Bund obliegt zudem dem Bundesminister für Finanzen. Folglich greift hier das Interpellationsrecht. Es umfasst die Tätigkeit der Mitglieder der Bundesregierung und der ihrer Leitung unterstehenden Organe, unabhängig davon, ob es sich um hoheitliche oder privatwirtschaftliche Verwaltung handelt und ob ein Akt abgeschlossen ist oder nicht. Im Falle der BBG und der in Anfrage Nr. 18447/J gestellten Fragen, hätte der Bundesminister für Finanzen daher die Pflicht gehabt, zu antworten bzw. die erforderlichen Informationen bei der BBG einzuholen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

  1. Wie wird die Einhaltung von Datenschutz- und Sicherheitsstandards bei der Beschaffung von Fahrzeugen für den öffentlichen Dienst durch die BBG gewährleistet?
    1. Gibt es spezifische Kriterien oder Zertifizierungen, die Hersteller erfüllen müssen, um als Lieferanten für den öffentlichen Dienst in Frage zu kommen?
    2. Wie werden diese Standards im Laufe der Nutzungsdauer der Fahrzeuge überprüft und aufrechterhalten?
  2. Welche Sicherheitsvorkehrungen trifft der Bund bzw. die BBG in punkto illegale Datensammlung durch in Fahrzeugen der öffentlichen Verwaltung installierte Software- und Hardwaresysteme?
    1. Gibt es ein gesamtheitliches Sicherheitskonzept zu dieser Problematik?
  3. Gibt es bei Fahrzeugen im öffentlichen Dienst eine Verschlüsselung der im Auto gespeicherten Daten?
    1. Wenn nein, warum nicht?
  4. Was geschieht mit personenbezogenen Daten, die in Fahrzeugen des öffentlichen Dienstes durch den Fahrzeughersteller gesammelt werden?
    1. Wo werden diese Daten gesammelt und gespeichert?
    2. Hat der Bund Zugriff auf diese Daten?
    3. Werden diese Daten im Sinne der DSGVO behandelt?
    4. Werden diese Daten nach einer gewissen Zeit gelöscht, spätestens wenn das Fahrzeug den Besitzer/Benutzer wechselt?
    5. Haben öffentlich Bedienstete das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen?
  5. Wie will die BBG eine mögliche Datenabwanderung, etwa an ausländische Regierungen und digitale Datenmakler, durch außereuropäische Fahrzeuge im öffentlichen Dienst verhindern?