19100/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.07.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Folgeanfrage – Gefährden datensammelnde Behördenfahrzeuge bald die nationale Sicherheit?
Die Bundesregierung und insbesondere ÖVP-geführte Ministerien haben es sich in der laufenden Legislaturperiode offenbar zur Aufgabe gemacht, das Interpellationsrecht mit Füßen zu treten. Anders sind mangelhaft bis gar nicht beantwortete Anfragen, die sehr wohl in die Vollziehung des Bundes fallen, nicht zu erklären. So auch im Falle der Anfrage Nr. 18447/J vom 25. April 2024. In der Beantwortung 17857/AB durch Finanzminister Magnus Brunner wird lapidar darauf hingewiesen, dass die „Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausschreibung und Beschaffung von Fahrzeugen für den öffentlichen Dienst die BBG gewährleiste“. Mit dieser „Begründung“ wurde keine der gestellten Fragen beantwortet.
Es darf jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Anteile der Bundesbeschaffungs- GmbH (BBG) zu einhundert Prozent beim Bund liegen. Die Ausübung der Gesellschafterrechte für den Bund obliegt zudem dem Bundesminister für Finanzen. Folglich greift hier das Interpellationsrecht. Es umfasst die Tätigkeit der Mitglieder der Bundesregierung und der ihrer Leitung unterstehenden Organe, unabhängig davon, ob es sich um hoheitliche oder privatwirtschaftliche Verwaltung handelt und ob ein Akt abgeschlossen ist oder nicht. Im Falle der BBG und der in Anfrage Nr. 18447/J gestellten Fragen, hätte der Bundesminister für Finanzen daher die Pflicht gehabt, zu antworten bzw. die erforderlichen Informationen bei der BBG einzuholen.
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage